Schimmelbeseitigung,Vermieter Frist setzten?

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Da die Maler zu organisieren, ist ja der größte Schwachsinn, den es gibt. Übermalern beseitigt nicht den Schimmel, man sieht ihn zwar nicht mehr, aber er ist immer noch da! Hab ne Seite entdeckt, da gehts dann schon um Kündidung der Wohnung, schau dir die Musterbriefe mal an und viel Glück!

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietminderung-musterbrief/

Du muss darauf achten, dass ALLES schriftlich dokumentiert ist. Wenn dem nicht so ist, wiederhole den gesamten Vorgang - aber schriftlich UND unter Bezugnahme auf euer Gespräch vom .... , bei dem zugesichert wurde, blablabla. Erwähne auch die Vertröstung.

Und dann setze eine Frist - schriftlich.

Der Vermieter kann dich nicht einfach vor die Tür setzen. Und Schimmel ist keine Bagatelle, hier MUSS der Vermieter etwas unternehmen, das über die rein kosmetische Beseitigung hinausgeht. Setze dich doch mal mit dem Mieterbund in Verbindung. Dort würde ich an deiner Stelle ohnehin Mitglied werden - die beraten einen gut UND jagen krummen Vermietern allein schon durch ihre Existenz gehörig Angst ein.

Du solltest dem V. schriftlich per Einwurfeinschreiben eine Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen (14 Tage, Datum einsetzen). Nach Ablauf der Frist ohne dass der Vermieter tätig wurde, darfst du dann selbst die Arbeiten in Auftrag geben und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Eine Mietminderung und deren Höhe hängt davon ab, welches Ausmaß der Schimmel und damit die Beeinträchtigung hat. Das kann von 10 bis 50% der Bruttomiete und mehr sein. Das muss vor Ort geprüft werden. Auch eine fristose Kündigung wäre nach fruchtlosem Fristablauf unter Hinweis auf die erhebliche Gesundheitsgefährdung möglich. Bei allem solltest du dir sicher sein, dass kein Eigenverschulden vorliegt, ansonsten wäre das ein Eigentor.

Ruf die Vermietung an, die soll jemanden Schicken der sich das Ganze ansieht. Lass dir sofort vom Sachverständigen Bestätigen das es sich um Schimmel handelt und seine Meinung ist auch ganz interessant für weitere Verläufe.

*Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte, gibt es in der o.g, Wohnung Schimmelbildung. Die durch Herrn XXX, einem Sachverständigen sowie durch den Vermieter festgestellten bestehenden Mängel* (z.B. Wasserschäden, Schimmel an Wänden, alter Teppich) *sollten, wie besprochen saniert(bzw. das Wort "beseitigt" einfügen) werden. In Absprache mit Herrn XXX setzte ich Ihnen hiermit eine Frist von 2 Wochen, andernfalls werte ich dies als Mietminderung. Ich stehe Ihnen jederzeit telefonisch und nach Absprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen*

dass wäre kein Argument für eine Kündigung.Rufe den Vermieter noch einmal an und erkläre ihm,dass Schimmel ja stark gesundheitsgefährdend ist und wann jetzt endlich der Termin ist,dass er diesen Schimmel entfernen lässt.Setze ihm ruhig eine Frist und drohe evtl.mit dem Mieterschutzbund.LG