Finanzamt - Drittschuldnererklärung

Hallo,

wir wurden vom Leipziger Finanzamt (FA) angeschrieben, da unserer Englischer Hausbesitzer und Vermieter schulden beim FA haben. Diese verlangen nun, dass wir eine Drittschuldnererklärung abgeben.

Da das FA es nicht für nötig hält, irgendwelche Informationen zum Aktenzeichen heraus zu geben und mir als Mieter einer Wohnpartei im Haus die Arbeit überlässt, hätte ich ein paar Fragen.

Ich bitte um Antworten mit den ich arbeiten/ argumentieren kann.

Kurz zum Hintergrund: Da der englischer Grundstücks- und Hausbesitzer mindestens 2 Wohnhäuser mit mehreren Wohnparteien hat, ist es mit vollkommen unschlüssig warum ich für die ganze Summe diese Drittschuldnererklärung unterzeichnen soll, da (zumindest in unseren Haus) alle Mieter vom Finanzamt wegen ein und der selben Summe angeschrieben wurden. Nehmen wir also mal an, alle Mieter zahlen nun, die netto Kaltmiete an das FA, kommt es definitiv zu einer Überzahlung. Diese würde lt. FA dann an den englischen Hausbesitzer abgeführt werden.

Informationen, wann der Hausbesitzer angeschrieben wurde. Oder ob es die tatsächliche Summe ist die gefordert wird. Von wie vielen diese Summer gefordert wird etc. bekomm ich nicht, ganz einfach mit der Begründung: Sie bekommen nur die Informationen die für sie wichtig sind. Aber ich sehe nicht ein aus blauen Dunst heraus so etwas zu erklären und dann hab ich ein haufen Arbeit, die sich das FA nicht machen will. Renne ggf. meinen dt. Verwalter und wenn es schlimm kommt mein Geld hinterher.

Daher ein paar Fragen dazu: 1. Bin ich in diesen Fall überhaupt ein Drittschuldner? Bzw. warum bin ich dass? Angemerkt ist hier, dass ich an den Hausbesitzer und Vermieter keine Mietschulden habe. Auch habe ich in meinen Mietvertrag sicher keine Bürgschaft unterschrieben.

  1. Kann ich die Forderung mit (mir gegenüber) nicht begründet, nicht anerkennen, ohne das, dass FA mir im Folge weitere Wege und damit Verbunden eventuelle Umkosten in Rechnung stellt?

  2. Wenn es besser ist die Forderung anzuerkennen, ist es besser einen Teilbetrag anzuerkennen, oder die ganze Forderung (noch einmal: uns ist nicht bekannt wie viele Wohnungsmieter vom FA angeschireben wurden)?

  3. Wenn ja, muss ich wirklich alles akzeptieren ohne auch nur eine Information über das Aktenzeichen? (Man bekommt nicht mal die Info. wann der englische Vermieter das letzte mal angeschrieben wurde.)

  4. Wenn ich diese ablehnen kann: Kann das FA in Folge, mir irgendetwas in Rechnung stellen?

  5. Kann ich das Anschreiben per Kosten für das FA zurück senden (am besten mit Nachweis)?

  6. Gibt es eine Möglichkeit, für mich natürlich ohne Umkosten, dass das FA seine Arbeit selbst macht?

  7. Ist das "Kalte" Anschreiben des FA an die Mieter überhaupt rechtens?

Ich hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten, ist wirklich sehr dringend.

vg

Vermieter, Finanzamt
Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegen

Hallo Allerseits,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Hausverwaltung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe vor 3 Wochen meine frisch sanierte Wohnung bezogen. Bei der Wohnungsübergabe (Mietvertrag war bereits seit Wochen unterschrieben) wurde mir mitgeteilt, dass in meiner Wohnung (Hinterhaus) ein 80L Warmwasserspeicher eingebaut wurde, um die Wohnung mit warmen Wasser zu versorgen. Deshalb habe ich logischerweise auch nur Kaltwasseranschlüsse in meiner Wohnung. Ich habe das erstmal so hingenommen, weil ich nicht wusste, wie sich ein solches Gerät auf meine monatlichen Kosten auswirkt. Als ich endlich mal Zeit hatte, mich mit dem Ding zu beschäftigen, habe ich festgestellt, dass dieses Teil mehr Strom verbraucht als alle meine restlichen Elektrogeräte zusammen!!!! Ich habe mir noch einmal den Mietvertrag angesehnen, da steht eindeutig drin, dass das Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Jetzt sehe ich natürlich nicht ein, dass ich auch noch doppelt zahle. Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrschnung meinen Warmwasseranteil aus den nebenkosten zu streichen. Das reicht mir aber nicht. Weder die Maklerin noch die Hausverwaltung haben mich bei der Wohnungsbesichtigung über den Einbau dieses Stromfressers informormiert. Im Gegenteil, im Mietvertrag wird auch noch behauptet, dass mein Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Das Schönste ist, dass mir niemand (nicht einmal der Hersteller) sagen kann, wie ich dieses Ding am energiesparendsten betreiben kann. Egal was ich an dem Regler ändere, mein Stromzähler (alles läuft über einen Zähler!!!) dreht sich wie ein Brummkreisel :-( Eine Schaltzeituhr kann ich auch nicht davorhängen, weil das Gerät nicht an einer Steckdose hängt sondern ein Stromkabel aus der Wand direkt in das Gerät führt.... Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? Ich will ja nicht gleich zum Anwalt rennen :-) Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen. Habe ich die Möglichkeit die Miete, um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern? Schließlich bezahle ich das Warmwasser ja angeblich mit den Nebenkosten....

Vielen Dank für schnelle Hilfe :-)

Mietwohnung, Vermieter, Stromverbrauch, Mietvertrag, Nebenkosten
Glas am Balkon kaputt. Wer zahlt den Schaden?

Hallo,

wir haben gestern vormittag, nachdem wir aufgestanden sind, bemerkt, dass die Glasscheibe, die an der Aussenseite unseres Balkons ist, ueber Nacht kaputt gegangen ist. Wie die Scheibe kaputt gegangen ist, wissen wir leider nicht, da es Nachts passierte, als wir geschlafen haben. Die Scheibe war bereits vor unseren Einzug leicht beschaedigt bzw. fehlten zwei kleine Ecken, wir haben uns aber keine Gedanken darueber gemacht. Unser Vermieter hat den Schaden damals auch nicht ausbessern lassen oder so. Wir haben bereits gestern den Vermieter bescheid gesagt, damit nicht noch mehr passiert und der zustaendige Bearbeiter wollte sich bei uns melden, da er zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar war. Leider haben wir noch keine Rueckmeldung bekommen. Unsere Versicherung kommt fuer den Schaden nicht auf. Im Internet habe ich bereits herausgefunden, dass im Normalfall der Vermieter solch einen Schaden zahlen muss. Da die Scheide aber weiter kaputt geht bzw. der Riss sich vergroessert, haben wir nun die Angst, dass die Scheide herausfaellt. Da sich die Scheide direkt ueber den Haupteingang des Mehrfamilienhauses, indem wir leben, befindet, ist die gefahr gross, dass jemand zu schaden kommen koennte, falls die Scheibe komplett bricht oder herausfaellt. Wir koennen die Scheide leider nicht selber herausnehmen, auch konnten wir bislang niemanden erreichen, der dies fuer uns machen koennte.

Wer zahlt den im Fall, das jemand zu Schaden kommt, weil das Glas oder Teile davon herunterfallen? Und muss der Vermieter wirklich fuer den Schadne aufkommen?

Vielen Dank schonmal...

Lg

Versicherung, Vermieter, Schaden
Darf mein Vermieter sowas?

Hallo Miteinander,

heute Morgen habe ich einen Zettel an meiner Türe gefunden auf dem steht:

"Sehr geehrte Frau ******,

Ich möchte Sie hiermit auffordern die Terrasse umgehend in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Ansonsten werden etwaige Reperaturkosten voll auf Sie umgelegt. Fotos wurden bereits gemacht."

Ich finde das gerade unfassbar. Davon abgesehen dass sich der sehr große Balkon in keinem schlechten, sondern nur in einem etwas unordentlichen Zustand befindet (es stehen überall bepflanzte Blumentöpfe, der Sonnenschirm liegt halt so da und dann ist da noch eine etwas heruntergekommene Hollywoodschaukel ...), frage ich mich wie der feine Herr es geschafft hat Fotos ohne meine Erlaubnis zu machen. Ich vermute mal dass er durch ein Fenster auf den Balkon gestiegen ist, anders kann ich mir das nicht erklären. Darf er das überhaupt oder grenzt das schon an Hausfriedensbruch? Muss ich den Balkon jetzt aufräumen?

Ich dachte bis jetzt solange ich nichts kaputt mache (also wenn sich die Wohnung im Falle eines Auszugs in einem guten Zustand befindet, bzw so wie sie war als ich sie bezogen habe) und regelmäßig meine Miete zahle darf ich selbst entscheiden wie ordentlich oder unordentlich ich lebe.

Ich bin gerade stinke sauer und frage mich was ich jetzt tun soll oder tun kann. Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich der Aufforderung meines Vermieters nicht nachkomme? Was würdet ihr mir denn raten?

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte
Kleine Frage zum Mietrecht (verstopfter Abfluss)

Habe leider ein Riesenproblem mit meiner dämlichen Vermieterin und wollt' mal nachfragen, ob ihr ein paar Tipps für mich habt. Leider lässt es sich nicht in ein paar Worten beschreiben, deswegen hier eine etwas ausführlichere Beschreibung:

Ich hab' seid ich in meine Wohnung eingezogen bin (vor ca. anderthalb Jahren) das Problem, dass das Wasser im Badezimmerwaschbecken nicht richtig abläuft. Da das Waschbecken eh relativ klein ist, ging ich mal davon aus, dass das normal ist und habe mich nicht weiter darum gekümmert. Ich hab nur immer mal wieder Rohrfreigranulat eingestreut und - wie es in der Beschreibung stand - nach ca. 15 Minuten kaltes Wasser nachgeschüttet. Das Problem war dadurch zwar kurzfristig behoben, aber richtig etwas gebracht hat es nichts.

Seid ein zwei Wochen wurde das Problem jedoch immer schlimmer und jetzt fließt gar kein Wasser mehr ab und der Abfluss ist wohl komplett verstopft. Ich habe meiner Vermieteren Bescheid gegeben und ihr gesagt, dass ich gerne einen Handwerker rufen kann, der sich das anschaut. Sie war überhaupt nicht begeisert hat jedoch vorgeschlagen, dass sie einen befreundeten Handwerker rufen kann, der ihr auch das komplette Badezimmer montiert hat.

Der ist auch relativ schnell gekommen und hat zunächst Schwefelsäure in den Abfluss geschüttet, damit alles Organische im Abfluss zerfressen wird. Nachdem er das gemacht hat, hat er mir Bescheid gegeben, dass ich gleich mit warmen Wasser nachspülen soll, sobald die Säure abgeflossen ist. Wie ich jedoch später erfahren habe, hat er meiner Vermieteren gesagt, dass ich bis zum nächsten Tag warten soll.

Nach ca. 4 bis 5 Stunden war die Säure abgeflossen und ich hab mit warmen Wasser nachgespült. Leider hat die Säure nichts gebracht, da der Abfluss immer noch verstopft war. Zudem fing nun plötzlich meine Wanne an sich braun zu verfärben. Ich hab gleich meiner Vermieterin gesagt, dass sie den Handwerker wieder rufen soll und sie ist erst mal durchgedreht, da ich jetzt schon mit Wasser nachgespült hatte und nicht noch bis zum nächsten Tag gewartet habe. Der Handwerker ist gleich noch mal erschienen und hat a) bestätigt, was er mir erzählt hat (gleich nachspülen) und gesagt, dass sich die Wanne aufgrund der Schwefeldämpfe einfärbt und zwar dort, wo die Emailschicht bei der Wanne schon ab ist (ca. die Hälfte). Er hat gleich noch mal Schwefelsäure nachgeschüttet und war wohl noch mal da (ich war die Tage weg und hab meiner Vermieterin den Schlüssel da gelassen)

Jetzt kurz mein Mietrechtproblem: meine Vermieterin meint, dass die Verstöpfung aufgetreten ist, weil ich Granulat eingeschüttet habe. Jetzt muss die Wanne freigelegt werden, damit der Handwerker an die Rohre kommt und diese frei bekommt und ich muss nun eine neue Wanne und natürlich den kompletten Handwerkereinsatz bezahlen. Kann das sein? Der Handwerker hat doch die Wanne beschädigt und war schon drei mal da ohne das Problem zu beheben. Wie geh' ich jetzt am besten vor? Vielen Dank schon mal!

Badezimmer, Wohnung, Waschbecken, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Sanitär, Verstopfung

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