Wie formuliert man hier eine Mieterhöhung, Stellplatz ist auch im Vertrag?

Hallo,

Anfang des Jahres habe ich eine kleine bereits 10 Jahre vermietete Wohnung gekauft.

Jetzt möchte ich rechtssicher die Miete etwas erhöhen, allerdings gestaltet sich das schwierig, da die bisherigen Mieterhöhungen nicht ganz klar formuliert waren. Es wurde nicht zwischen der Miete für die Wohnung und dem Stellplatz unterschieden. In den bisherigen Erhöhungen war immer nur die Rede von "die Miete erhöht sich", was sowohl die Wohnungskaltmiete als auch die Stellplatzmiete zusammen umfasst.

Im Mietvertrag sind die Kaltmiete und die Stellplatzmiete getrennt aufgeführt: 

- Kaltmiete der Wohnung: 250€

- Stellplatz: 33€

Gesamtkaltmiete ist damit 283€ (Kaltmiete inkl. Stellplatz)

Bisher gab es zwei Mieterhöhungen, aber es wurde nie genau angegeben, ob diese für die Wohnung oder den Stellplatz beziehen:

1. Anfang 2017: Die Miete wurde von 283€ auf 300€ erhöht.

2. Anfang 2023: Die Miete wurde von 300€ auf 320€ erhöht.

Das ist der Betrag, den die Mieter derzeit ohne Nebenkosten zahlen (also 320€ für Wohnung und Stellplatz zusammen).

Da die letzte Erhöhung Anfang 2023 nicht das maximale Potenzial ausgeschöpft hat, darf ich nach meiner Berechnung gemäß der Mietpreisbremse die Miete auf 345€ erhöhen (15% von 300€).

Nun bin ich unsicher, wie ich das genau umsetzen soll. Kann ich davon ausgehen, dass die Stellplatzmiete (33€) unverändert geblieben ist und die Mieterhöhungen nur die Wohnungskaltmiete betrafen, da Kaltmiete und Stellplatz im Mietvertrag getrennt aufgeführt sind?

Miete, Recht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag
Neue Wohnung, weitere Reparaturen nach Einzug?

Hallihallo..

ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe zum 01.10. eine "Erstbezug nach Sanierung" Wohnung gemietet.

3 Wochen vor Einzug wurde mir gesagt, ich könne dir Schlüssel paar Tage vorher haben, jedoch würden am 01.10. Handwerker für die Endmontage kommen, ich sollte die Türe dann aufmachen.

Das habe ich akzeptiert.

Nun ich habe gestern die Schlüssel bekommen. Beim Eintreffen in die Wohnung war die Wohnung in dem Zustand wie bei Besichtigung. Kein Klo, keine Waschbecken, keine Duschabtrennungen, keine Steckdose..

Als ich anrief um das zu erfragen, wurde ich angeschrien ich hätte alles akzeptiert, die Arbeiten würden alle an dem Tag beendet werden.

Bis hierhin ok.

Die Übergabe war für 8 Uhr morgens geplant, jedoch hat mit die Hausmeisterin gesagt, es würde kein Sinn machen, da Sie ja sonst alle Mängel auflisten müsse, es wurde auf Nachmittag verlegt.

Die Handwerker waren von 8-ca.17 Uhr im Haus.

Übergabe ist erfolgt.

Bei der Übergabe habe ich alle Mängel die mir so aufgefallen sind auflisten lassen von der Hausmeisterin. Abgenutze Türen, Türen ohne Schlüssel, Haustür hat "Einbruchschaden", etc.

Die Hausmeisterin meinte, sie würde alles so weitergeben, sie hat auch die nötigen Fotos gemacht.

Es würden nochmals Handwerker kommen müssen, da es so nicht normal sei.

Jetzt meine Frage..

Muss ich das akzeptieren?

Ich habe meine Miete & die Kaution bereits gezahlt. Jetzt soll ich auf irgendwelche Handwerker warten? Weil die Wohnung noch nicht richtig fertig gemacht wurde? Die Steckdosen sind nicht richtig verputzt worden, überall sind kleine Defekte.

Ich bin ehrlich gesagt so überfragt. Die Wohnung ist auch nicht günstig mit einer Warmmiete von 1,2k & Kaution von 2,7k.

HILFE.

Wohnung, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Wohnungsübergabe

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