Wer rechnet die Nebenkosten ab?

4 Antworten

Das Jobcenter wird sich da nicht reinhängen. Aber du kannst den Vermieter auffordern, die NK-Rechnung zu erstellen.

So wie ich vermute, hat dir der Vermieter auch keinen Energiepass zur Einsicht vorgelegt der in der Regel Pflicht ist (es gibt nur ganz wenige Ausnahmen). Falls das so ist, kannst du ohnehin jede Nebenkostenabrechnung bestreiten, bzw. ggf. Abzüge vornehmen.

Du bist Mieter und somit Vertragspartner des Vermieters, da musst Du dich schon selber darum kümmern.

Sollte es ein BK - Guthaben geben, mindert dieses nach dem Monat des Zuflusses deinen Bedarf für die Wohnkosten, es würde also im Regelfall vollständig angerechnet und entsprechend weniger vom Jobcenter für die Warmmiete gezahlt.

Gemäß §22 Abs. 3 SGB mindern Guthaben und Rückzahlungen, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach dem Monat der Auszahlung. Das Guthaben wird nicht direkt nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, sondern erst im Monat nach der Auszahlung, auf die Kosten der Unterkunft angerechnet. Sollte das Guthaben dabei höher ausfallen als die Jobcenter-Leistungen für Unterkunft und Heizung einen Monat, wird das Guthaben auch in den darauffolgenden Monaten angerechnet. Du musste die Rückerstattung also nicht an das Jobcenter auszahlen, sondern Du erhältst solange keine Zahlungen für die Unterkunft, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Sollte der Vermieter im Folgejahr keine Nebenkostenabrechnung erstellen, kann es tatsächlich sein, dass das Jobcenter Dich auffordert, diese nachzufordern. Das musst Du aber machen, da das Jobcenter kein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter hat.


danis22 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 16:06

Und was ist wenn er sich weigert eine zu machen ? Habe ich dann Probleme mit dem Jobcenter ? Oder ist das dann nicht mehr mein Problem und das Jobcenter legt sich mit dem Vermieter an?

bikerfan73  02.10.2024, 16:07
@danis22

Ist das bei Dir der Fall? Also weigert sich der Vermieter gerade, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

danis22 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 16:08
@bikerfan73

Ich denke er wird es machen da wir in nicht guten Verhältnis auseinander gehen und höchstwahrscheinlich mir eine Rückzahlung zusteht.

bikerfan73  02.10.2024, 16:15
@danis22

Also theoretisch. Sollte Dich das Jobcenter dazu auffordern, eine Nebenkostenabrechnung einzufordern und der weigert sich, dann bleibt nur der Klageweg. Den müsstest Du bestreiten. Das kann nicht das Jobcenter tun. Ob das Jobcenter Dich dazu auffordert hängt wahrscheinlich davon ab, wie hoch die zu erwartende Rückzahlung ist. Das Jobcenter kennt ja auf jeden Fall die Vorauszahlungen und die Größe Deiner Wohnung und die darin lebenden Personen. Da kann man ganz ungefähr hochrechnen, ob sich eine Klage überhaupt lohnt. Also sie könnten es verlangen, solltest Du für Deine Wohnungsgröße durchschnittliche NK-Vorauszahlungen geleistet haben, ist das Szenario eher unwahrscheinlich.

wenn ihr für die Nebenkosten einen festen monatl. Betrag zahlt, dann gibt es keine Jahresabrechnung,
zahlt ihr eine monatl. Abschlagszahlung, dann ist der VM verpflichtet diese bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also für 2023 bist spätestens zum 31.12.2024 zu erstellen wenn er Nachforderungen stellt, sollte ein Guthaben vorhanden sein könnt ihr das auch nach mehr als einem Jahr fordern,.


pharao1961  02.10.2024, 16:33

Meine Mieter zahlen (selbstverständlich) auch einen festen monatlichen Betrag auf die Nebenkosten. Dennoch haben sie nach einem Jahr das Recht auf korrekte Abrechnung.

Schubert610  02.10.2024, 16:38
@pharao1961

wenn Mieter eine pauschale zahlen, dann gibt es weder eine Nachzahlung noch eine Rückerstattung, das solltest du als VM aber wissen.

Schubert610  02.10.2024, 16:44
@pharao1961

Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht.
Es gibt Mieter die zahlen eine Pauschale für die Nebenkosten und dafür gibt es keine Jahresabrechnung dann gibt es aber auch die Möglichkeit (und das machen fast alle) das eine Abschlagszahlung im Monat für die Nebenkosten gezahlt wird, dafür gibt es dann natürlich eine Jahresabrechnung.
Nebenkostenpauschale: Höhe, Berechnung & Anpassung - ImmoScout24 (immobilienscout24.de)
Auszug:

  • Bei der Nebenkostenpauschale haben beide Vertragsparteien keinen Anspruch auf etwaige Rück- oder Nachzahlungen.
Cyres44  02.10.2024, 16:46
@Schubert610

Als ich noch Mieter war hab ich auch pauschal gezahlt und es gab immer eine Abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben.

Schubert610  02.10.2024, 16:49
@Cyres44

Rechtlich gesehen braucht der VM das Guthaben nicht auszahlen und der Mieter die Nachzahlung nicht leisten, weil es eben eine Pauschale ist.

Cyres44  02.10.2024, 16:54
@Schubert610

Sagt ja der Begriff Pauschale auch eigentlich aus. Hab nur meine Erfahrung geteilt.

Schubert610  02.10.2024, 16:55
@Cyres44

wenn man damit einverstanden ist, dann ist ja auch gut, aber dann braucht man es im Mietvertrag nicht Pauschale nennen sondern Abschlagszahlung

pharao1961  02.10.2024, 16:56
@Schubert610

Da steht auch drin:

  • "Heiz- und Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden."

Ich bin nun Vermieter von 6 Wohnungen seit 19 Jahren und hatte schon einige wirklich kundige Mieter, die sich mit Mietrecht tatsächlich noch besser auskennen als ich. Auch in meinen Mietverträgen sind die NK selbstverständlich Pauschalen, die erhoben werden um später gemäß dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet zu werden (wie soll es denn auch anders gehen, als mit Pauschalen?)

Es mag vielleicht etwas anderes sein, wenn eine Komplettmiete erhoben wird (Miete + NK) in einer Pauschalmiete, so wie es in Russland gängige Praxis ist, aber hier bei uns gibt es das vermutlich nicht; auf keinen Fall jedoch bei NK-Pauschalen!

Schubert610  02.10.2024, 17:01
@pharao1961

wenn zum Jahresende die Nebenkosten abgerechnet werden, dann zahlen die Mieter keine Pauschale sondern eine Abschlagszahlung.
wenn ich dein Mieter wäre und ich würde eine Pauschale zahlen, und du willst am Jahresende eine Nachzahlung haben wollen, dann würde ich es ablehnen weil eine Pauschale alles abdeckt.
Das können dir bestimmt deine schlauen Mieter noch einmal erklären.
aber als Schnellkurs kannst du meinen Link durchlesen.

pharao1961  02.10.2024, 17:14
@Schubert610

Nein, das ist so nicht. Deinen Link habe ich mir durchgelesen. Du auch??? Lies ihn mal aufmerksam. Was ist der Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Abschlagzahlung im Mietrecht? Bitte genaue Auskunft und nicht, was ein "Karl-Heinz" irgendwo meint.

Schubert610  02.10.2024, 17:17
@pharao1961

wenn du gelesen hättest, würdest du es wissen, aber egal ich bin nicht dafür da dir alles zu erklären, wenn man seit 19 Jahren vermietet dann bin ich froh dich nicht als VM zu haben, du scheinst keine Ahnung zu haben.

Gerhart  02.10.2024, 17:18
@pharao1961

Du verwendest den Begriff "Pauschale" missbräuchlich. Deine Abrechnungen der Betriebskosten gehen mit monatlichen BK-Vorauszahlungen einher.

pharao1961  02.10.2024, 17:27
@Gerhart

Pauschale, Nebenkostenabschlag,... wo ist der Unterschied? Ich kenne bei uns in D keine rechtssichere Form der Abrechnung der Nebenkosten als genaue Abrechnung nach einem Betriebsjahr.

pharao1961  02.10.2024, 17:33
@Schubert610

Ja du kannst es auch nicht. Ist ok. Schließen wir die Sache ab. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein - das ist ja garkein Problem.