Wie formuliert man hier eine Mieterhöhung, Stellplatz ist auch im Vertrag?

3 Antworten

Wenn Du so gar keine Ahnung hast lass das von einem Fachanwalt machen.


burger3354 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 13:23

Ob sich das wegen den 25€ lohnt...

Aber vielleicht machen die Mieter auch kein großes Theater deswegen, aber ich bin irgendwie ein "genauer" Mensch, der alles auch formal richtig machen will...

"Der Mietvertrag über eine Wohnung umfasst in aller Regel auch die Miete für Garage beziehungsweise Stellplatz. Eine gesonderte Mieterhöhung für den Parkplatz ist dann nicht möglich. Vereinbaren die Parteien allerdings, dass der Parkplatz unabhängig vom Mietvertrag über den Wohnraum vermietet werden soll, so greift das Gewerberaum- und nicht das Wohnraummietrecht. Dies hat zur Folge, dass eine eigenständige Mieterhöhung für Garage beziehungsweise Stellplatz möglich ist."

https://www.juraforum.de/news/mieterhoehung-bei-garage-oder-stellplatz-moeglich_248090

Ich kenn das nur so, dass man Stellplätze mit der Wohnung mietet, ähnlich wie Keller- oder Abstellräume. Und die stehen dann auch im Mietvertrag.


burger3354 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 13:18

Beide Preise ist im Mietvertrag separat aufgeführt, der Stellplatz hat aber keinen separaten Mietvertrag.

Muss ich also davon ausgehen, dass der Stellplatz sich nie erhöht hat und die Erhöungen sich alle nur auf die Wohnungskaltmiete bezieht?

Blindi56  03.10.2024, 13:20
@burger3354

Scheint so. Im Text steht, dass sich Stellplatzmieten nur erhöhen können, wenn die gesondert vermietet werden. Und das geht nur, wenn die nicht gleichzeitig mit der Wohnung gemietet wurden. Schau doch mal nach Eurem Mietspiegel.

burger3354 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 13:21
@Blindi56

Im Mietspiegel steht ausdrücklich, bezieht sich auf Wohnung ohne Stellplatz

Du kannst innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 20% erhöhen.

Du könntest also die Miete auf EUR 360,- erhöhen, da der Vorbesitzer diese 20% nicht ausgeschöpft hat.