Darf ich meinen Vermieter aus meiner Wohnung werfen, wenns mir zuviel wird?

Hallo,

mein freund und ich haben ein wenig stress mit unserem vermieter. wir hatten die fristlose kündigung erhalten, ich war dann beim anwalt. Dieser hatte unserem vermieter geschrieben, dass wir versuchen bis ende märz auszuziehen...leider ist das hier so eine sache mit den wohnungen. sind nur auf einen ort angewiesen wegen der arbeit. Ohne auto und mit wenig busmöglichkeiten halt schlecht in der eifel

Heute kam ein mitmieter aus dem haus und sollte mir ausrichten, dass wir morgen raus sein sollen sonst kommt morgen das räumkommando und unsere sachen würden draußen stehen.

Ich hab direkt meinen anwalt angerufen, dieser meinte er darf uns definitiv NICHT ohne gerichtsurteil rauswerfen (auf den brief von vor 1 monat von unserem anwalt hatte unser vermieter nicht geantwortet).Falls die kommen, einfach nicht aufmachen, bzw polizei rufen, wenn gewalt angewendet wird

Naja aufjedenfall hatte ich vorhin dann mit dem vermieter telefoniert, er war total agressiv und meinte es wäre ihm egal, was unser anwalt sagt und solche sachen.

Ich kam garnicht richtig zu wort, nun möchte er heute nachmittag noch vorbei kommen, allerdings habe ich angst, dass er dann wieder so agressiv ist, und womoglich noch handgreiflich wird.

Deshalb meine Frage: Darf ich ihn aus der wohnung weisen, wenn er zu agressiv wird und wir angst haben müssen das er gewalt anwendet?

Wohnung, Vermieter, Mieterschutz, rauswerfen
Betriebskostenabrechnung Schornsteinfeger

Hallo! Folgender Sachverhalt: Mein Vermieter erhebt mit der Neben-Betriebskostenabrechnung eine Gebühr für Schornsteinreinigung, obwohl ich gar keinen Schornstein im eigentlichen Sinne habe. Der vorhandene Abluftkanal wurde bis vor ca. 10 Jahren zum betrieb eine Gastherme zur Warmwasser Erzeugung genutzt. (umgestellt auf Fernwärme) In meiner Wohnung gibt es keinen Ofen oder eine andere Feuerstelle. Auf Anfragen beim Vermieter, bekam ich meist die Antwort, dass es sich hierbei um eine Brandschutzrechtliche Verpflichtung handelt. Bei genauerer Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Art Von Stillgelegtem Abgaskanal nicht durch den Schornsteinfeger überprüft werden muss. (Kehr- und Überprüfungsordnung kurz KÜO) Auch im sogenannten Schornsteinfeger Gesetz konnte ich darüber nichts finden. Allerdings hat es beim Schornsteinfeger Gesetz vor kurzem eine Änderung gegeben, die auch Abluftkanäle mit einschließt. Ich vermute aber dass sich diese Änderung immer auf Wohnungen und Häuser mit einer Feuerstelle bezieht. Denn sonst müsste ja der SF jede Toilette oder Küche die einen Abzug hat, überprüfen. Der Brandschutzbeauftragte des Kreises konnte mir auch keine Antwort geben, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Ich gehe also davon aus, dass der Vermieter diese Reinigung auf eigenen Wunsch durchführt. Muss ich dafür bezahlen? Bin dankbar f. jeden Tipp!!

Vermieter, Betriebskosten, Schornsteinfeger
Mietminderung bei Aufzugmodernisierung

Hallo,

ich weiß, es ist schon viel über Mietminderung im Falle eines defekten oder kaputten Aufzuges geschrieben worden. Mein Problem ist anders. Ich wohne im 7.Stock eines Hochhauses und der Vermieter hat eine Aufzugmodernisierung angekündigt, die 6 Wochen andauern soll. Die Sanierung hat jetzt bereits begonnen und wir müssen nun dauernd schwere Einkäufe in den 7.Stock schleppen und sind beide schon etwas älter, ganz zu schweigen von der Lärmbelästigung! Also der gesamte Aufzug wird auseinandergebaut und ein komplett neuer eingebaut, obwohl der alte Aufzug noch wunderbar funktioniert hat. Wir kennen uns mit Mietrecht gar nicht aus und haben leider auch kein Geld für einen Anwalt. Deswegen können wir eine Mietminderung sehr begrüßen. Wir wären sehr dankbar, wenn uns jemand wirklich weiterhelfen könnte.

a) Bezieht sich die Mietminderung auf die Kalt- oder Warmmiete? b) Haben wir ein Recht auf Mietminderung in unserem Fall und wenn ja wieviel %? c) Weiß jemand ein Musterschreiben oder kann uns einen Link schicken bzw. selbst verfassen? d) Reichen wir das Schreiben direkt beim Vermieter ein? Bekommen wir das Geld zurück oder sollen wir einfach entsprechend weniger überweisen? Was müssen wir beachten? e) Geht die Mietminderung auch rückwirkend? f) Gibt es bereits Urteile zu dem o.g. Fall? Welche? AZ? Wäre gut als Referenz? g) Spielt das Bundesland eine Rolle?

Recht, Mietrecht, Vermieter

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