Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht
Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Privatverkauf & Gewährleistung - Verkäufer keine Rechte?

Also ich bin momentan ein bisschen verwirrt. Einige schreiben man muss die Gewährleistung ausschließen und andere wieder nicht. Was nun?

Folgende Situation:

Verkäufer verschickt Ware in einwandfreiem Zustand an Käufer. Käufer reklamiert, dass ein Teildefekt vorliegt, möchte aber sofort die Wandlung weil es für ihn komplett defekt ist. In der Anzeige wurde nichts von einer Gewährleistung erwähnt.

Ich meine mal, dass klar ist das ein Privatverkauf vorgelegen hat. Warum soll hier eine Gewährleistung greifen? Außerdem war klar, dass keine Garantie/Rechnung besteht und er ein gebrauchtes Gerät kauft. Das Geräte defekt werden können ist auch klar. Der Käufer sagt aber nicht mal genau was nicht geht. Wer muss jetzt was beweisen?

Wenn das mit der Gewährleistung stimmen sollte, dann hat man als Verkäufer überhaupt keine Rechte. Da muss der Verkäufer ja mind. 6 Monate danach beweisen, dass kein Defekt vorlag und hat alle Kosten inkl. 2x Versand zu tragen. So etwas zu beweisen ist so gut wie unmöglich! Wer filmt denn das Gerät von A-Z und filmt alle Funktionen eines Gerätes (auch das könnte man faken)? Würden Zeugen reichen? Außerdem könnte ja der Käufer einen Defekt verursacht haben. Es ist ja schwer irgendwem was zu beweisen (weder Käufer noch Verkäufer). Muss ich den Artikel zurücknehmen? Wie lange habe ich Zeit? Und wenn ja, was wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, der aber bei mir nicht vorhanden war? Kann ich das vom Betrag abziehen? Vor allem ist ja schwer zu sagen welcher Betrag?

Muss in diesem Fall die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Wenn man als Laie nie mit sowas zu tun gehabt hat, dann macht man das ja auch nicht!?

Recht, eBay, Gesetz, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf

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