Euronics Geräteschutz - Laptop defekt?

ich habe ein NB von 2013, jedoch mit 5 Jahre Geräteschutz, wofür ca. 80 € extra gezahlt werden. Die genauen Bedingungen müsste ich nochmal nachblättern, abersind auch aus der Rechnung unten ersichtlich. Problem: Seit einigen Monaten flackert der Bildschirm sehr stark in sehr unregelmäßigen Abständen - manchmal passiert wochenlang nichts, vor allem in der unteren Hälfte bzw. ist farblich ganz verlaufen. Sieht nach einem Grafik-oder Displaydefekt aus, aber mW ist keine Flüssigkeit ins Gerät gekommen. Angefangen hat es im März - hab Asus angeschrieben(siehe ganz unten), - seit 6 Wochen ist das Problem verstärkt aufgetreten, zuletzt gestern. Aus nachfolgenden Mailverlauf wird das Problem ersichtlich und die Antwort des Herstellers/Reparateuers. Meine Frage ist, ob ich das Risiko tragen soll - denn wenn es nicht unter der Garantie fällt, muss ich die ca. 70 € für nichts tragen.

Sehr geehrter ASUS Kunde,

mit dieser E-Mail erhalten Sie eine RMA-Nummer (Bearbeitungsnummer) für die Einsendung Ihres Gerätes zur Überprüfung durch unser Reparaturzentrum. Falls Sie bei der Anmeldung eine Abholung oder Filialeinlieferung beantragt haben, hat unser Service Mitarbeiter Ihren Fall gesichtet und diesen zu einer kostenpflichtigen Einsendung erklärt.

Ihre RMA Nummer: xxxxxx

Bitte senden Sie das Gerät an: ASUS Service Transerv2000 Repair Service GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Str.33A 64625 Bensheim

Bitte beachten Sie zusätzlich noch folgende wichtige Hinweise:

Die durchschnittlichen Reparaturzeit beträgt 10 Werktage, vorausgesetzt alle erforderlichen Ersatzteile sind verfügbar. Kostenpflichtige Reparaturen Im Falle einer nicht durch die Garantie abgedeckten Reparatur wird zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser deckt die Kosten der Überprüfung und den Rückversand des Gerätes ab. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 73€ ist daher auch bei Ablehnung des Kostenvoranschlages zu entrichten. Detaillierte Informationen zu Garantieausschlüssen finden Sie in Ihrer Garantiekarte.

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Notebook, Elektronik, Asus, Garantie, Gewährleistung, Informatik, Vertragsrecht
Kaputtes Auto gekauft - selbst Schuld oder lohnt Anwalt?

Hallo,

da mein Auto letzte Woche den Geist aufgegeben hat, musste schnell ein neues her. Ich habe dann bei einem Händler eine gute Anzeige für einen Gebrauchtwagen gefunden - laut Beschreibung suuuper in Schuss, ganz neuer TÜV, alles flottgemacht, ausgewechselt und repariert. Nur ein paar Minikratzer äußerlich, was mir aber egal ist. Es handelt sich um einen 12 Jahre alten Daihatsu Cuore.

Kurz Probefahrt gemacht, bei der alles gut lief (bis auf das der Boardcomputer wegen dem kurz zurückliegenden Reset etwas gezickt hat).

So. Nun habe ich ihn gestern geholt und war auf der Heimfahrt schon leicht schockiert, als er mir nach zwei Kilometer "Ölstand niedrig" anzeigte. Ein Ölwechsel war laut Händler kurz zuvor gemacht worden... also Öl nachgefüllt, das ich glücklicherweise dabei hatte. Der Fahrertürgriff außen ist auch kaputt, ist mir heute aufgefallen. Bei der Probefahrt und überhaupt stand die Tür immer (extra?) offen, sodass das nicht auffiel. Dann der "Schock" - laut Wartungsheftchen, was ich mir dummerweise erst nach dem Kauf durchgeblättert habe, ist nächste Woche (!) ein Zahnriemenwechsel fällig, was mir verschwiegen wurde. Der letzte wurde vor 5 Jahren gemacht, die aufgeschriebene KM Leistung wurde zwar noch lang nicht erreicht, aber der Wechsel wäre vermutlich trotzdem ratsam? Ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe, fällt der Zahnriemen darunter?

Der Händler stellt sich quer und will nichts damit zu tun haben (obwohl seine Bewertungen überwiegend sehr gut sind, von daher dachte ich, bei Problemen wäre ich dort gut aufgehoben).

Leider ist das mein erstes selbstgekauftes Auto und ich bin anscheinend zu naiv an die Sache rangegangen. Bin ich Schuld, da ich mir nicht alles punktgenau durchgelesen habe und mir die Probleme bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind? Oder ist das mutwilliges Verschweigen vom Händler?

Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus

Auto, Betrug, Anwalt, Autokauf, Gewährleistung, Mangel

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