Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
angebliches Auslaufmodell - Gewährleistung?

Hallo,

ich habe mir Ende Mai eine Grafikkarte gekauft. Unter Last fällt diese aber regelmäßig aus, d.h. das Bild wird erst grau, dann schwarz bzw. kein Signal. Nach ein paar Sekunden wird das Bild dann wieder aufgebaut. Ich habe ALLE Fehlerquellen ausgeschlossen. Auch nach ewig langer Email-Korrespondenz mit dem Händler, der mir natürlich alles in die Schuhe schieben wollte. Aber ich habe alles widerlegen können und wurde daraufhin in die Reklamationsabteilung "abgeschoben". Dort hieß es, ich solle meine Karte zur Nachbesserung einschicken, verbunden mit einer Wartezeit von mind. 4 Wochen. Mein extra abgeschlossener Service-Level Gold auf unkomplizierte Reklamationsabwicklung (Extrakosten natürlich), um solche Situationen zu umgehen, ist auch hinfällig, da dieser mit der Karte verknüpft sei. Ich brauche meinen PC täglich und berief mich laut AGB auf mein Recht auf Ersatzlieferung. Daraufhin bekam ich als Antwort, meine Karte wäre nicht mehr vorrätig/lieferbar, da sie ein Auslaufmodell wäre. Ich solle es doch mal beim Hersteller versuchen. Dieser lachte sinnbildlich nur laut und sagte, Gewährleistung ist Händlersache. Als ich das diesem wiederum schilderte und nach dem neueren Modell als Ersatz plus Differenzzahlung fragte, hieß es: "Ihre Karte ist nicht mehr in unserem System aufgeführt und der Preis kann somit nicht gegengerechnet werden." Danach nochmal die Aufforderung, meine Karte einzuschicken, um der Nachbesserung schnellstmöglich nachkommen zu können.

Ich habe mal in den AGB rumgelesen und da steht unter "Gewährleistung", daß, wenn die Nachbesserung für den Verbraucher mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, ich sie ablehnen und somit auf das im nächsten Absatz der AGB aufgeführte Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückerstattung des Kaufpreises zurückgreifen kann. Nun habe ich aber ein bißchen Angst, daß ich wieder nur abgewimmelt werde und ich am Ende auf allem sitzen bleibe.

Hat jemand Erfahrung mit Gewährleistung von nicht mehr geführten Artikeln? Wie sehen meine Möglichkeiten aus, um doch noch zu meinem Recht auf fehlerfreie Ware zu kommen? Oder hat noch jemand eine andere Idee, wo ich den Hebel ansetzen könnte?

Vielen Dank schonmal für's Lesen meines doch sehr langen Beitrags und Eure Antworten.

Computer, Hardware, Gewährleistung, Auslaufmodell
Nach 7 Wochen Katalysator kaputt (Privatkauf von Händler) - Fall von Gewährleistung?

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 2 Monaten einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit circa 150.000 Kilometern für knapp 3.000 EUR erstanden. Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und Verkäufer war ein Gebrauchtwagenhändler im Namen seines Unternehmens (nicht im Kundenauftrag oder Agenturabwicklung).

Nun ist heute die Motorkontrollampe angegangen und die Diagnose von der KfZ-Werkstatt ist ein defekter Katalysator - d.h. ein Schaden von circa 1.000 EUR! Das ist natürlich mehr als ärgerlich und ich frage mich nun, was meine Rechte sind. Der Händler hat (wie leider so viele) angekreuzt, dass das Fahrzeug frei von Gewährleistung verkauft wird - aber das ist ja rechtlich in meinem Fall nicht möglich und somit tritt ja automatisch (nach meinem Wissen) die normale Gewährleistung ein. Und da der Kauf unter 6 Monaten zurück liegt, dürfte die Beweislast beim Verkäufer liegen.

Die KfZ-Werkstatt, die mir heute den defekten KAT diagnostizierte hat (nicht die Werkstatt des Verkäufers), hat auch eine ausgetauschte Lambdasonde festgestellt und das in Zusammenhang mit dem defekten Kat gesehen. Also anders ausgedrückt: Der Kat ist wohl nicht erst seit heute am sterben, sondern man hat hier schonmal etwas repariert in der Vermutung es läge an einer defekten Lambdasonde, was die Werkstatt aber ausschließen konnte. (Das hab ich jetzt vielleicht nicht 100% korrekt wiedergegeben, aber unterm Strich wurde da sehr sicher schon etwas "rumgedoktort", was im Zusammenhang mit einem nicht einwandfreien Kat stand). Das muss der Händler natürlich nicht gewusst haben - bzw. das unterstelle ich ihm nicht einmal.

Bevor ich jetzt irgendetwas in die Wege leite würde mich eben interessiere wo ich stehe und was ich nun am Besten machen soll. Einen Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht.

Danke vorab!

Auto, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, Katalysator

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