O2 schickt defektes (Ersatz-) handy und verlangt nun die Bezahlung

Liebe Experten ,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch kurz Zeit nehmt und uns in folgendem Fall Feedback gebt.

Mein Freund hat sich ein sehr kostspieliges Smartphone bei O2 gekauft, Kaufdatum vor ca. 1 Jahr. Leider trat ohne Fremdeinwirkung ein systemtechnischer Defekt auf, das Handy ließ sich im Endeffekt garnicht mehr bedienen.

Das Gerät wurde mit Problemschilderung bei O2 abgegeben , O2 schickte das Handy zu einem Vertragsunternehmen zur Prüfung/Reparatur. Dort konnte der Fehler nicht identifiziert werden, mein Freund erhielt im Rahmen der Garantie ein Ersatztelefon. Leider stellte sich heraus, dass dieses Ersatzgerät defekt war. Die Kamera war nicht funktionsfähig. Am, auf die Lieferung folgenden Tag reklamierte er das Handy bei O2, bekam einen Rücksendeschein zugeschickt und sendete das Gerät zurück.

Er bekam nun ein neues Gerät zugesandt. Soweit so gut. Bis jetzt eine Rechnung des Vertragsunternehmens eintraf, welches die Prüfung vorgenommen hatte. Für das Ersatzhandy mit der defekten Kamera, welches mein Freund sofort reklamiert und nie genutzt hatte, wird eine Forderung über 410 Euro erhoben. Grund: Es ist eine Fremdeinwirkung an der oberen Ecke erkennbar, es wird davon ausgegangen, dass die Kamera hierdurch beschädigt wurde.

??? Er hat nicht ein Gespräch mit dem Handy geführt. Nach der ersten Prüfung ist aufgefallen, dass die Kamera defekt war. Danach wurde das Gerät direkt wieder verpackt und reklamiert! Eine Beschädigung am Handy gab es definitiv nicht! (Wir haben leider keine Fotos gemacht, aber wer ahnt denn sowas?!)

Er war entsprechend sauer, als gestern die Rechnung eintraf. Der sofort kontaktierte O2-Kundenservice meinte sinngemäß: "Das kann ja jeder behaupten." Als mein Freund meinte, dass es Zeugen dafür gibt, wurde das ins Lächerliche gezogen, von wegen "ist ja klar, dass die Familie das bezeugen würde".

Nun meine Frage: Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Wie sollen wir uns nun verhalten? Könnt ihr uns zur Belegung Paragraphen nennen?

Please help!

Vielen Dank vorab für eure Zeit und Mühe!

O2, Gewährleistung, Haftung, Umtausch, Vertragsrecht
Nachträgliche Mängel nach Verkauf gebrauchtes KFZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar habe ich meinen gebrauchten Hyundai Coupe an eine Privatperson verkauft. Der Käufer schickte 2 ungepflegte ältere Herren zum abholen, sie haben das Auto begutachtet, eine Probefahrt um den Block gemacht und nach einigen Gesprächen und Verhandlungen haben sie es in bar gekauft. ( Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen ) Der PKW hatte einen Unfallschaden an der Fahrertür ( Delle ).

2 Tage später ruft mich entsetzt der Käufer an und meinte zu mir, es seien diverse Lackierungen getätigt worden und vorallem die Kupplung ist defekt, ich soll ihm doch Betrag X überweisen. Nachdem ich alles abgestritten habe, drohte er mir noch und legte auf.

Heute habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt vor mir, in dem ich aufgefordert werden, eine Kaufpreisminderung i.h.v 600 Euro zu aktzeptieren und die Kosten des RA zu tragen. Er meinte die Gewährleistung seie unwirksam.

Nun folgendes: Als ich mir das Auto vor 2 Jahren gekauft habe, war ich der Meinung die Kupplung wäre so normal ( sie kommt ein bisschen später als sonst ) und dies mein Erstes Auto war, habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Auch steht im damaligen Kaufvertrag keine Daten zur vorherigen Schaden. Selbst Lackierungsarbeiten habe ich nicht getätigt.

Wer hat nun Recht? Muss ich den Betrag zahlen?

Bitte um RAt

Liebe Grüße

Bild zum Beitrag
KFZ, Betrug, Recht, Anwalt, Gewährleistung, Händler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewährleistung