Wie ist es bei Notebooksbilliger mit einem Geräteaustausch im Gewährleistungsfall?

Ich habe ein drei Wochen altes Notebook über einen Notebooksbilliger.de-Store eingeschickt, weil es sich nicht mehr einschalten ließ, der Verkäufer prüfte es und schickte es ordnungsgemäß ein (inkl. Netzteil und Tasche; beides im Lieferumfang enthalten); den Originalkarton und ebenfalls weitere mitgelieferte Adapterkabel wollte der Verkäufer nicht zum Hersteller einsenden, das sei nicht nötig. (Schließlich war zuerst von einer Reparatur des Laptops die Rede.)

Die Festplatte ließ ich vor dem Einsenden fachgerecht ausbauen, da diese aus Datenschutzgründen nicht eingesendet werden darf. Das wurde mir ausdrücklich schriftlich von dem Hersteller (Asus) genehmigt.

Jetzt, vier Wochen später, erhalte ich ein baugleiches Gerät originalverpackt zurück. Dabei liegt ein Zettel, auf dem steht:

Ein Austausch oder eine Nachbesserung verlängert nicht die Gewährleistung und erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachberechnung für Reparaturkosten und fehlende Teile oder Zubehör. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Nachbesserung herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Gewährleistungsvoraussetzungen entfallen sind oder [Ä]hnliches.

Muss ich jetzt noch mit Kosten rechnen? Bis wann wahrscheinlich spätestens?

Werden die fehlenden Adapter jetzt persönlich bei mir abgeholt? Was ist mit den Festplatten? Die darf ich nicht mitgeben.

Oder soll ich die Festplatten des neuen Gerätes ausbauen lassen und einsenden (schließlich baugleiches Gerät) und die Festplatten des ersten Gerätes in das Austauschgerät (auch originalverpackt) einbauen?

  1. Der Ausbau der Festplatten wurde mir schriftlich genehmigt und es war eine Reparatur geplant, kein Austausch! Ist das jetzt mein Problem, dass der Hersteller das Gerät ausgetauscht hat? Ich finde nicht. 2.

  2. Ist das eine Standardklausel oder muss ich da noch etwas befürchten? 4.

  3. Warum verlängert sich eigentlich nicht die Gewährleistungsdauer?

Danke!

Computer, Notebook, Recht, Asus, Garantie, Gewährleistung, Jura, Notebooksbilliger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewährleistung