Nach 5 Monaten Mängel an Eheringen/ Schmuck. Vorgehen Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung
Vorgehen bei Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung?

Meine Eltern haben sich neue Eheringe gekauft und diese am 18. Mai 13 erhalten. Vor Kurzem stellte meine Mutter fest, dass ihr Ring auf einmal diverse Mängel aufzeigt. Sprich er sieht aus, als hätte er mehrere Tage in Säure gelegen. Dies war natürlich nicht der Fall. Meine Mutter arbeitet im Büro und erledigt Zuhause normale Haushaltstätigkeiten. Mitte Oktober hat Sie den Ring zum Juwelier zurückgebracht. Der Verkäufer stellte auch gleich fest, dass das nicht normal sei und er sich darum kümmern wird. Nach 3 Wochen hatte sich immer noch keiner gemeldet und meine Mutter rief beim Juwelier an. Dieser teilte ihr mit, dass der Hersteller behauptet, meine Mutter hätte den Ring unsachgemäß getragen und dadurch wären Kratzer, Korrosionsschäden und die Lockerung der Ziersteine entstanden. Wir sind der Meinung, dass es sich eindeutig um einen Materialfehler handelt, da meine Mutter an allen Fingern Ringe trägt und keiner so aus sieht wie der neue Ehering. Bei allen Ringen (auch dem neuen Ehering) handelt es sich um 333 Gold.

Gem. des Herstellers würde ihr ein neuer Ersatzring nicht zustehen. Sie würden ihn jedoch für 25€ „reparieren“. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob der Ring in 4 Monaten nicht wieder so aussieht. Darüber hinaus gehen wir ja von einem Materialfehler bei der Herstellung aus, weshalb meine Eltern auch nicht bereit sind 25€ für die Reparatur zu zahlen wenn das Material trotzdem fehlerhaft bleibt. Bei der direkten Nachfrage beim Hersteller erhielt meine Mutter die gleiche Antwort wie vom Verkäufer.

Auch der Ehering meines Vaters, der ihn nur gelegentlich trägt (nicht bei der Arbeit) sieht aus, wie ein altes zerschlissenes Blechteil, hat aber noch keinen Korrosionsschaden. Der Ring meiner Mutter befindet sich noch beim Hersteller und man wartet jetzt auf eine Antwort von ihr.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Beide Ringe befinden sich doch noch in der Gewährleistungszeit. Kann sie neue Ringe bzw. die Rückerstattung des Preises beim Juwelier verlangen? Die Rückerstattung oder neue Eheringe wären uns da natürlich lieber, da wir bei einer Reparatur befürchten, dass es sich wirklich um schadhaftes Material handelt und die Ringe nach ein paar Monaten wieder so unansehnlich aussehen.

  2. Muss sie eine Reparatur/ Nachbesserung akzeptieren oder kann Sie gleich die Lieferung von mangelfreien Ringen verlangen?

  3. Wenn der Verkäufer nur einer „Reparatur“ zustimmt, beginnt die Gewährleistungszeit dann von vorne? Was ist wenn die Korrosionsschäden nur „überlackiert“ werden und in 5 Monaten sehen die Ringe wieder so schlimm aus? Und auf einmal ist der Käufer in der Beweispflicht. Dann wird es ja noch schwieriger sein Recht geltend zu machen.

Ich danke zunächst jedem der sich meine Fragen anschaut und hoffe auf die ein oder andere Antwort.

LG Hola

Schmuck, Recht, Sachmangel, Gewährleistung, Käuferschutz, Ehering
Habe ich das Recht ein neues Handy zu bekommen? ( Garantie )

Habe ein 1,5 Jahre altes Handy, welches vor kurzem einen kleinen Defekt hatte ( Hat keine Speicherkarten mehr erkannt - Sd Karten Slot war kaputt ) zum Saturn gebracht. Habe bevor ich das Handy zurück gegeben hatte, das komplette Handy überprüft ( Auf Funtionen und auf Gebrauchsspuren), da wenn ich es schon zurückgebe auch andere Probleme/Fehler melde und das das Handy keinen neuen Kratzer oder Riss bekommt. Es war alles wie gewohnt... Alles ging außer Mp3 Player, Eigene Dateien und Galerie, weil der Kartenslot ja kaputt war. Nach 3 Wochen ( Gestern ) habe ich das Handy abgeholt. Mir wurde von dem Mitarbeiter gesagt, dass der Kartenslot nicht repariert werden kann, da ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt. ( Was überhaupt nicht sein kann - Habe das Handy nie außer Acht gelassen und wenn es mit Feuchtigkeit in Verbindung käme, wüsste ich davon.) Ich war etwas sprachlos und habe das Handy kommentarlos entgegen genommen und meine Unterschrift abgegeben, dass ich das Gerät erhalten habe.( Das Gerät war nicht verpackt, kenne es sonst bei meinen vorherigen Handys so, dass sie in Luftpolsterfolie verpackt waren ) Zuhause habe ich dann gemerkt, dass das Handy irgendwie anders ist. Es startete neu bzw. schaltet sich aus sobald es eine kleine Erschütterung bekommt. ( starkes Schütteln oder ganz normales Hinlegen auf eine glatte, harte Fläche ) Außerdem leuchtet die Menütaste nicht mehr. Dann habe ich überlegt und war mir sicher das weder der Knopf noch das Handy so kaputt waren. Was soll ich jetzt tun ? Habe ich Recht oder müsste ich einen Anwalt einschalten? Müsste ich mit Samsung diskutieren oder mit Saturn ? Kann ich das Handy überhaupt nach dem angeblichen "Feuchtigkeitsschaden" überhaupt noch einschicken lassen ?! Bitte helft mir... bin echt verzweifelt :(

Handy, Samsung, Recht, Gesetz, Reparatur, Garantie, Gewährleistung, Kunden, Saturn
Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.

Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.

Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.

Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.

Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, HiFi, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Reklamation

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