Stellplatz om Vorgarten?

2 Antworten

Sofern es sich nur um einen Stellplatz handelt, ist hier IMHO das Baurecht BaWü sowie ggfs. die örtliche Satzung hinzuzuziehen, und zwar bezüglich der Frage, ob mit dem Stellplatz die GRZ überschritten respektive gegen örtliche Bestimmungen zur Gestaltung verstoßen wird. Je nach Siedlungsart und geltendem Bebauungsplan sind Stellplätze unmittelbar im Zugangsbereich bzw. im Vorgarten nämlich möglicherweise unzulässig; egal, ob nun mit oder ohne Ladestation.

Die Machbarkeit hängt jetzt am Bauamt. Können die diese verneinen und wen ja wie sieht das Landesrecht hierzu in BW aus?

Nicht nur Landesrecht ist relevant, auch die kommunalen Regelungen - und wenn diese das generell ausschließen, dann müßte das Bauamt im Zweifelsfall sogar ablehnen.