Nutzungsrecht Eigentum?

4 Antworten

ein eingetragenes Nuttzungsrecht im Grundbuch kann nur wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Nachbar einverstanden ist.

Ich kann nur hoffen, dass der Nachbar ein eingeschränktes Nutzungsrecht hat und das mit dem Tank auch so drinnensteht im Grundbuch. Ansonsten würde ich als Nachbar so schnell mein eingetragenes Nutzungsrecht nicht hergeben.

Geld wird es allemal kosten, das der Nachbar verlangen kann...man muss sich einig werden.


Hayns  24.04.2020, 16:52

Die Kosten für Anwalt und Notar sind sehr überschaubar - allein es sind wieder die die Unannehmlichkeiten der Durchführung die eine Grundbuchänderung mit sich bringt.

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Elizabeth2  24.04.2020, 16:53
@Hayns

Klar, aber das dürften die wissen, da der Freund ja bereits das Grundstück gekauft hat und weiss, wie damit umzugehen ist. Wir haben übrigens damals die grundbuchauszüge mitgeben lassen in Kopie, damit wir immer wissen, was drinnen steht.

Letzten Endes ist es eine Abwägung, was der Freund braucht. Für ein Gartenhaus wäre es mir schon wert...wenn es keinen anderen genauso guten Platz gibt. Ich würde eher die Auseinandersetztung mit dem Nachbarn scheuen. Darauf hätte ICH wenig Lust.....

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Libelle098 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 16:40

Was ist der Unterschied zwischen eingeschränktem Nutzungsrecht und uneingeschränkten Nutzungsrecht? DANKE schonmal

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Elizabeth2  24.04.2020, 16:45
@Libelle098

Bei einem uneingeschränkten Nutzungsrecht kann er Gurken auf diesem Stück pflanzen.

Ein eingeschränktes Nutzungsrecht ist für euch gut, aber bitte nachlesen, das muss drinnen stehen, auf was sich das "eingeschränkt" bezieht.

Wenn der Nachbar auf dieses eingeschränkte Nutzungsrecht verzichtet, wird er nicht so viel Geld verlangen, als wenn er es beliebig im Rahmen eines Gartenanteils nutzen dürfte.

Aber ein "Muss" ist es nicht.

Eine andere Möglichkeit wäre, ihn unterschreiben zu lassen, dass er einverstanden ist, das ein Gartenhaus drauf gebaut wird , aber ihm muss das Recht eingeräumt werden, das man dieses Gartenhaus wieder entfernt, sollte er den Tank benötigen. Bitte lasst euch da beraten, ob SOWAS überhaupt möglich ist.

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Kommt darauf an, wie das Recht ausgestaltet ist. Da muss man in der damaligen Bewilligung nachschauen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass er dort nicht bauen darf. Wenn es den Tank nicht mehr gibt oder er nicht genutzt wird, kann das Recht auch gegenstandslos sein.

Den Nachbarn mal fragen, ob der Tank da denn drin sein muss.

Kann doch nicht so schwierig sein.


Libelle098 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 16:38

Der Nachbar hat das Nutzungsrecht. Mein Freund würde aber das Nutzungsrecht gerne wieder haben.da mein Freund der Eigentümer ist.

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XObelixxxx  24.04.2020, 16:41
@Libelle098

Er kann ja mal beim Nachbarn fragen, ob er das Nutzungsrecht noch braucht. Mit Einwilligung des Nachbarn kann das dann aus dem Grundbuch entfernt werden.

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Elizabeth2  24.04.2020, 16:44
@Libelle098

das Wort "wiederhaben" ist in dem Falle falsch gewählt. Dein Freund, der das Grundstück gekauft hat, hatte eben niemals das Nutzungsrecht gehabt.

Er hat das Grundstück mit dem auf den Nachbarn eingetragenen Nutzungsrecht gekauft.

Und deshalb wird es nicht einfach werden, den Nachbarn davon zu überzeugen, dass er drauf verzichtet und dieser Eintrag für zukünftiges gelöscht wird.

Deshalb wäre es schon einfacher, es steht drinnen, dass dieses Nutzungsrecht nur auf diesen Tank bezieht (und eben nicht noch auf die Fläche oben drüber). Sonst fällt dem noch auf, dass er dort Gurken anpflanzen kann....

Also bevor ich mit dem Nachbarn rede, würde ich echt noch mal ins Grundbuch gucken. Evt. sogar mich noch beraten lassen. Wenn ihr im Haus- und Grundverein seid, würde ich mit diesen Texten mal dort hingehen. Sonst kann man unter Umständen schön auf die Nase fallen .....

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Libelle098 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 16:34

Der Benötigt das Stück rein theoretisch nicht. Der Tank ist still gelegt. Würde aber gerne das Nutzungsrecht wieder haben.

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XObelixxxx  24.04.2020, 16:36
@Libelle098

Wieso wiederhaben? Eben hast du geschrieben "weil der Nachbar das Nutzungsrecht hat". Was stimmt denn nun?

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Elizabeth2  24.04.2020, 16:39
@XObelixxxx

Der Fragesteller hat sich mit dem Wort "wiederhaben" lediglich vertan.

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Natürlich, man kann das Nutzungsrecht dem Nachbar wieder abkaufen, dann kann der Eintrag gelöscht werden.


Hayns  24.04.2020, 16:53

Abkaufen ohne Grundbuchänderung ist aber nicht drin - also Lauferei für die Grundbuchänderung.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 16:38

;/

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