Hallo,


Ich habe vor ein größeres Grundstück zu teilen. Das vordere Grundstück ist bereits bebauut. Die GRZ liegt bei 0,3. Dies wird mit der Grundfläche der Gebäude eingehalten. Jedoch überschreiten Terrassen und Gehwege die GRZ. Stellt dies ein ernstzunehmendes Problem dar? Was ist zu befürchten? Welche Strafe könnte anfallen? Wird Gehweg und Terrasse auch dann als GRZ angerechnet, wenn dies aus wasserdurchlässigen Materialien besteht? 


Vielen Dank!