In unserem Bebauungsplan sind Nebenanlagen bis 15m^3 außerhalb des Baufensters erlaubt. Wir planen ein Gartenhaus, das 26m^3 hat und tlw. außerhalb des Baufensters stehen soll. Der Teil außerhalb hat weniger als 15m^3.

Genügen wir somit den Vorgaben im Bebauungsplan oder ist eine Befreiung notwendig?