Kann man eine Terrasse in einem Mehrfamilienhaus anbauen , wenn man ein Eigentümer einer Wohnung ist?
Guten Tag liebe Community,
wir haben uns dieses Jahr eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Die Besonderheit des Hauses liegt darin, dass es stufenweise aufgebaut ist, weil das Grundstück eine Hanglage hat.
Wir wohnen im 3. Geschoss und sind auf einer Ebene mit dem Teil des Grundstücks, wo es gerade wird.
Automatisch spielt man natürlich mit dem Gedanke - „so , jetzt reißen wir ein Fenster raus. Bauen uns da eine Tür ein und haben dann einen Ausgang auf eine Terrasse ( die man natürlich noch anlegen muss ) “.
Die Frage ist : wäre es gesetzlich überhaupt möglich ?
Dass die Zustimmung der Baugenossenschaft oder der Eigentümer vorhanden sein soll, ist klar. Wie soll man aber am besten an die Sache herangehen.
Wir würden uns auf jede Antwort freuen 😉
4 Antworten
Das ist nun unverbindlich, aber ich meine, das wenn sich der Grundriss einer Eigentumswohnung verändern würde ( z.B. durch die Planung eine neuen angeschlossene Terrasse für Eure ETW) , so ist dieses der Eigentümergemeinschaft mitzuteilen und Zustimmung einzuholen, das diese damit einverstanden ist.
Liegt das Einverständnis vor, sollte das Vorhaben wohl ohne Probleme durchgeführt werden können.
Sind alle Wohnungen Eigentum, also eine Eigentümergemeinschaft (WEG)? In dem Fall muss erst einmal in einer Versammlung ein Antrag gestellt werden. Ausgang offen.
Wenn der Rest der Wohnungen vermietet ist, wirst Du den Hauseigentümer kontaktieren müssen. Ausgang offen.
Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt (statisch wichtige Bauteile), muss in jedem Fall das Bauamt vorab alles absegnen.
Du musst für die Veränderung einen Architekten beauftragen, der würde sich um alles kümmern, so Du die Genehmigung bekommst.
- Baurecht -> Bauamt
- Eigentumsrecht -> Eigentümer (gemeinschaft)
Wenn das Terassengrundstück Dir gehört, also mit gekauft hast,
dann ja !
Ansonsten musst du da mit dem Grundstückseigentümer
klären.