Ist ein Keller ein Vollgeschoss und wenn im Bebauungsplan steht,bei Anzahl der Vollgeschosse 1,heißt das dann ich darf auch noch ein Dachboden haben oder nicht?
Ist ein Keller ein Vollgeschoss?
Zudem wenn ich nach dem bebauungsplan nur ein Vollgeschoss haben darf, heißt es dann ich darf nur ein Erdgeschoss haben? Oder auch ein Dachboden und zählt überhaupt ein Erdgeschoss zu einem Vollgeschoss?
Also ist ein Erdgeschoss auch ein Vollgeschoss? Oder hießt es wenn ich nur ein Vollgeschoss haben darf, ich darf ein Erdgeschoss und einen ersten Stock haben und ein Dachboden? Oder wird das Erdgeschoss auch als Vollgeschoss gezählt
3 Antworten
Die Bestimmungen wann ein KG ein Vollgeschoss sind, sind bundesweit unterschiedlich. Im Saarland ist es ein Vollgeschoss wenn es im Mittel mehr als 1,40 m über Erdreichniveau liegt (natürlicher Verlauf, nicht modellierter Verlauf!) und eine Mindesthöhe von 2,30 m hat.
Schau mal in deiner Landesbauordnung. Es steht meist recht vorne, §2 oder §3
Ein DG darfst du auch haben, allerdings darf dann nur 3/4 von der darunter liegenden Fläche eine Höhe von 2,30 m haben, damit dieses nicht als Vollgeschoss gilt.
Also Dachneigung verringern oder Kniestock, falls es eng wird. Als Alternative kann man im EG auch noch einen Wintergarten planen (damit es dort mehr m² gibt), ob man den dann baut ist eine andere Sache... ;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschoss_(Architektur)#Vollgeschoss
Beim Ausbau des Kellers musst Du in den gesetzl. Vorgaben noch berücksichtigen, ob diese Räume überhaupt als Wohnräume genutzt werden dürfen und ob diese i.d.R. 1,60m über dem Gelände außen herausragen.
Willst Du das DG ausbauen, darf es eben nicht 100% der bebauten Fläche darstellen, i.d.R. max. 2/3 mit Mindesthöhe.
Das Erdgeschoss ist das Vollgeschoss - das Dachgeschoss dürfte durch die Gesamthöhe des Hauses begrenzt sein - und den Keller wirst Du vermutlich problemlos ausbauen können, soweit die Bodenbeschaffenheit dies zulässt.