Ist ein Keller ein Vollgeschoss und wenn im Bebauungsplan steht,bei Anzahl der Vollgeschosse 1,heißt das dann ich darf auch noch ein Dachboden haben oder nicht?

3 Antworten

Die Bestimmungen wann ein KG ein Vollgeschoss sind, sind bundesweit unterschiedlich. Im Saarland ist es ein Vollgeschoss wenn es im Mittel mehr als 1,40 m über Erdreichniveau liegt (natürlicher Verlauf, nicht modellierter Verlauf!) und eine Mindesthöhe von 2,30 m hat.

Schau mal in deiner Landesbauordnung. Es steht meist recht vorne, §2 oder §3

Ein DG darfst du auch haben, allerdings darf dann nur 3/4 von der darunter liegenden Fläche eine Höhe von 2,30 m haben, damit dieses nicht als Vollgeschoss gilt.

Also Dachneigung verringern oder Kniestock, falls es eng wird. Als Alternative kann man im EG auch noch einen Wintergarten planen (damit es dort mehr m² gibt), ob man den dann baut ist eine andere Sache... ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschoss_(Architektur)#Vollgeschoss

Beim Ausbau des Kellers musst Du in den gesetzl. Vorgaben noch berücksichtigen, ob diese Räume überhaupt als Wohnräume genutzt werden dürfen und ob diese i.d.R. 1,60m über dem Gelände außen herausragen.

Willst Du das DG ausbauen, darf es eben nicht 100% der bebauten Fläche darstellen, i.d.R. max. 2/3 mit Mindesthöhe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Erdgeschoss ist das Vollgeschoss - das Dachgeschoss dürfte durch die Gesamthöhe des Hauses begrenzt sein - und den Keller wirst Du vermutlich problemlos ausbauen können, soweit die Bodenbeschaffenheit dies zulässt.