Hallo, ich habe nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan ein EFH gebaut. Nun will ein Investor nebenan ein Pflege und Altenheim bauen. Dazu ändert nun die Gemeinde nur für dieses Bauvorhaben, d. h. nur für diese eine Flur-Nr. im Mischgebiet den Bebauungsplan so, dass für dieses Heim nun 3-Geschoßig, anstatt 2-Geschoßig gebaut werden darf und vermindert noch dazu die Abstandsflächen zu den Nachbarn. Damit erhöhen sich die Wandhöhen um fast 5 Meter und ich lebe dann im Schatten dieses Blocks.

Dürfen denn die denn das so ohne Weiteresm nur für eine Flur-Nr. den Bebauungsplan so ändern? Bitte um baldige Antworten, da die Auslegung des Bebauungsplans gerade beginnt. Danke