Wenn das laut Bebauungsplan (Hessen) die Errichtung einer Grenzmauer in Höhe von 2m genehmigungsfrei und eine Aufschüttung von max 30m² zugelassen ist, MUSS der Nachbar dann zustimmen oder kann er meine Wünsche vereiteln?

Wie definiert sich Einfriedung? Ist eine Mauer gleichbedeutend mit einer Nachbarschaftswand)?

Im voraus schon mal herzlichen Dank für eine Antwort.