Mein Neubau mit Erdgeschoss und Dachgeschoss hat im Werkvertrag einen Kniestock von 1 Meter. Die Dachneigung beträgt 45 Grad. Laut Bebauungsplan ist auf dem Grundstück ein Kniestock von maximal 75 cm zugelassen. Jedoch ist gleichzeitig die Bebauung des Grundstücks mit 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss zulässig.

Wäre der Kniestock von 1 Meter unter diesen Festsetzungen im Bebauungsplan trotzdem zu genehmigen nach der Bayerischen Bauverordnung beziehungsweise seht Ihr Erfolgsaussichten für eine Genehmigung?

Danke für Eure Antworten