Darf ein Club mein Ausweis einbehalten?

Guten Tag,

ich war zusammen mit einem Kollegen und seiner Freundin Feiern. Da seine Freundin noch nicht volljährig war hat er sie mit einem Muttizettel rein genommen. Der Muttizettel samt Ausweise werden von dem Türsteher eingeheftet und man bekommt eine Nummer gesagt, mit der man die Ausweise bei Verlassen des Clubs wieder abholen kann. 

Soweit so gut…

Nun hat der Club seit der er nach Corona wieder geöffnet hat einen neuen Türsteher. Mit dem gibt es jede Woche bei einigen Probleme und immer wegen dieser besagten Nummer. 

Kurz gefasst:

Der Türsteher hat eine falsche Nummer rausgegeben und dann die Ausweise nicht wieder herausgegeben. Die Beiden sollten dann entweder am nächsten Abend oder übernächsten Abend wieder kommen oder nächste Woche ins Büro.

Die Öffnungszeiten vom Büro liegen mitten in der regulären Schul und Arbeitszeit, weshalb Sie dann am nächsten Abend hingefahren sind. Das Ergebnis war dann wieder kein Ausweis, weil diese wohl schon ins Büro gebracht wurden. Also sind sie komplett umsonst hingefahren und haben nur die Info bekommen über Insta dann nächste Woche Sturm anzurufen. Im Internet findet man auch keine anständige Telefonnummer von dem Club.

Also ich persönlich finde das schon echt krass. Immerhin kann seine Freundin während der Zeit ihr Schülerticket nicht nutzen (Abgelaufener Schülerausweis und noch keine neuen bekommen / Kein Personalausweis) und die beiden können über den Zeitraum nicht in andere Clubs oder Beispielsweise Corona Schnelltests machen. Ich hätte jetzt daran gedacht die Polizei mit einzuschalten, weil alleine durch das nicht nutzbare Schülerticket kommen ja Kosten auf für einzeltickets o.ä., die man ja vielleicht an den Club weiterleiten oder Erstatten lassen kann.

Aber habe da keine Ahnung in wie fern das rechtlich gerechtfertigt ist, die Ausweise einzubehalten / bzw mit der Kosten oder Aufwandsentschädigung.

Wenn da jemand Ahnung hat, teilt mir das gerne mit. Finde das echt Interessant. :)

Disco, Personalausweis, Recht, Ausweis, Club, Türsteher
Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:

Nächste Woche steht eine Reise an und eine Person besitzt einen ausländischen Ausweis inkl. einem Aufenthaltstitel. Der Pass ist jedoch abgelaufen, ein neuer wurde beantragt und ist nun auch im Besitz der Person. Die Person hat leider noch den alten Aufenthaltstitel, bei diesem steht jedoch gültig bis "UNBEFRISTET". Vermerkt ist unten der alte Pass.

Die Frage ist: Kann bei der Reise der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem neuen Pass genutzt werden? Der neue Aufenthaltstitel verzögert sich und wird evtl. noch vor der Abreise abholbereit sein, was aber nicht garantiert ist. Eine weitere Alternative wäre ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Wäre das eine Option?

Bei anwalt(.)de steht:

"Pass und Aufenthaltstitel sind jedoch unabhängige Dokumente und voneinander zu unterscheiden. Zwar ist der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Jedoch berührt die Ungültigkeit des Passes wegen Zeitablauf nicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Der Aufenthaltstitel behält trotz abgelaufenem Pass uneingeschränkt seine Gültigkeit und führt nicht zu einer Illegalität des Aufenthalts im Bundesgebiet."

Im letzten Jahr z. B. wurden die Ausweise am Flughafen gar nicht kontrolliert, was aber kein Garant dafür ist, dass es dieses Jahr ebenfalls der Fall ist.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

Reise, Recht, Aufenthaltstitel, Ausweis, Reisen und Urlaub

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