Pflicht zur Teilnahme anbetrieblicher Veranstaltung auerhalb der Arbeitszeit?

Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer AN sei bei dem Arbeitgeber AG in Stadt S1 angestellt. Vertraglich ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 h geregelt, Überstunden werden laut Vertrag nicht vergütet. Nun kommt der Arbeitgeber auf die Idee, dass alle AN mitfahren müßten zu einer Art Einweihungsfeier einer Niederlassung in einer anderen Stadt S2, die mindestens 5 h Autofahrt entfernt ist. Dazu werden Mietwagen gebucht, mit denen freitags nach Feierabend die Fahrt erfolgen soll, man fährt also praktisch über Nacht mit mehreren AN. Am Samstag nach der Fahrt findet dann diverser Quatsch zur Selbstbeweihräucherung statt, gegen Nachmittag oder Abend soll die Rückfahrt erfolgen, so dass die AN erst am - vermutlich späteren - Abend des Samstags wieder zu Hause und natürlich von dieser Ochsentour total geschlaucht sind, so dass auch der Sonntag versaut ist. Nach einem kaputten Wochenende soll es dann montags wieder ins Büro gehen, von einem Freizeitausgleich oder Bezahlung der vergeudeten Freizeit ist keine Rede und auch sonst gibt es Null Informationen zu einer möglichen Schlafgelegenheit. Die Organisation nd Kommunikation erinnert an einen Junggesellenabschied oder ein Sauf-Wochenende auf Mallorca.

Fragen: 1. Müssen die Arbeitnehmer an dieser Veranstaltung innerhalb der Freizeit teilnehmen? 2. Müssten auch Arbeitnehmer, die mit mindestens 50% GdB unter das Schwerbehindertengesetz fallen und wegen chronischer Erkrankung besonders auf Erholung angewiesen sind, an dieser Veranstaltung teilnehmen? 3. Wer haftet für mögliche Unfälle, wenn einer der übermüdeten Fahrer beispielsweise auf der Rückfahrt einen Unfall mit Personenschäden unter den anderen AN verursacht?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitszeit
Arbeitsrecht - Maximale Schichtlänge und Arbeitszeiten?

Hi,

Wie meine Frage schon vermuten lässt würde es mich interessieren ob es eine Passage oder sowas wie eine RIchtlinie gibt die regelt wieviele Tage eine Schicht maximal dauern darf und wenn wielange diese Schichten sein dürfen?

Der konkrete Fall: Meine Freundin ist seit kurzem als Bedienung in einer Spielothek tätig. Die SPielothek hat seit Anfang an zu wenig Mitarbeiter, sodas die 3 oder 4 Mitarbeiter die dort tätig sind sich darauf geeignigt haben 12 Stunden schichten zu machen. Regelung sagte 12 Stunden a 4 Tage dann 4 Tage frei. Nun ist es leider so das eine Kollegin regelmäßig Krank wird, und das meine Freundin regelmäßig die VErtrettung für diese Kollegin machen muss. Sie arbeitet seit gut 7 Tagen, bekommt dann einen tag "frei" (eigentlich ist dieser Tag in meinen Augen nicht frei denn sie hat lediglich am nächsten Tag eine andere Schicht) muss dann Laut Plan 4 Tage Früh machen und hätte eigetlich 4 Tage frei, jetzt die kollegin wieder krank und sie muss wieder 7 Tage arbeiten und hat nur einen Tag zur schichtwechsel... meine freundin ist ziemlich kaputt, sie kommt heim und schläft und geht am nächsten tag gleich arbeiten, das seit WOCHEN...

Gibt es nicht sowas wie eine Regelung das der Chef für ausreichend Arbeitskräfte sorgen muss damit die Arbeitrskarft der anderen MA erhalten bleibt? Bewerber wurden nämlich alle abgewiesen!

Vielen Dank für Antworten

Arbeitsrecht, Arbeitszeit

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