Leider kann ich zu diesem Thema niergends etwas finden. Des halb hier meine Frage.

Ich bin eine Teilzeitbeschäftigte mit 10 Wochenstunden und arbeite in einem Krankenhaus(TVÖD). Meine Dienste fallen zumeist aufs Wochenende oder ich mache in der Woche Nachtdienst. Nun fallen im Dezember 4 Termine an unterschiedlichen Tagen an, die laut Stationsleitung Pflichttermine sind( Stationsbesprechung Dauer 1h, Betriebsärztin ca. 1/2 Stunde, Reanimationsfortbildung ca. 2h und Brandschutz ca. 1h).

Die reine Anwesendheitszeit wird natürlich vergütet. Das sind aber für diese 4 Tage insgesamt nur 4 1/2 Stunden. Da ich jeweils 1/2 Stunde für An-und Abfahrt brauche, muss ich jedoch für mind. 8 1/2 Stunden einen Babysitter organisieren. Allein im Dezember muss ich nun für diese Veranstaltungen mind. 85,- für den Babysitter (für 2 Kinder) sowie 4x Benzinkosten und Parkgebühr (ca. 30,-) zusätzlich zahlen. Das ist 1/4 meines Monatsverdienstes und natürlich sehr ärgerlich.

Vor meiner Elternzeit gab es in (einem anderen Krankenhaus) die Regelung, dass man mind. 3h gutgeschrieben bekommt, wenn man aus dem frei extra zu solchen Veranstaltungen kommen musste.

Mich würde interessieren, ob es eine Mindestarbeitszeit gibt, die der Arbeitgeber bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer an seinem freien Tag extra zur Arbeitsstätte kommt.

Lieben Dank Nicole