Hallo zusammen,

mein Vater ist seit kurzem (Personalabbau) nur noch einer von zwei Elektriker im Unternehmen. Da es für Elektriker dort einen Bereitschaftsdienst gibt, hat er jede zweite Woche Bereitschaftsdienst (muss per Handy erreichbar sein u bei Vorfall in die Firma kommen). Vor kurzem wurden die beiden vom Chef auch noch gezwungen eine Vereinbarung zu unterschreiben, nach der sie nun auch am Wocheende Bereitschaftsdienst leisten müssen. Da er während des Bereitschaftsdienst schnell bei der Firma sein muss, kann er also überhaupt nur noch jedes zweite Wochenende außerhalb der Stadt verbringen um z.B. jemanden zu beuschen o.ä.

Ich wollte Fragen ob das rechtlich so in der Frequenz, zulässig ist? Würd mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen oder einen § oder Urteil nennen kann!

vg Berni