Mehrparteienhaus: Hund bellt hinter Wohnungstür bei Geräuschen über den Flur - Was tun?

Liebe Community,

eine Freundin von mir, die ich öfter besuche, wohnt in einem Haus mit ca. 15 Wohn-Parteien. Auf dem Stockwerk, in dem meine Freundin wohnt, befinden sich zwei Wohnungen, also ihre Wohnung und die Wohnung einer Nachbarin, die neu eingezogen ist und einen Hund hat (nach ihren Angaben gerettet aus einer Tötungsstation in Griechenland).

Außerdem befinden sich in dieser Etage zwei Eingangstüren, die zu den Abstellräumen der anderen Hausbewohner führen und ein Aufzug, der auf diesem Stockwerk wegen der vielen Abstellräume häufig benutzt wird und dabei nicht ganz geräuschlos funktioniert.

Nun ist es so, dass der Hund aus der Wohnung jedesmal bellt, wenn er im Flur Geräusche hört (auch die leisesten; er hat ein feines Gehör!).

Sogar wenn meine Freundin ihre Wohnungstür von innen aufsperrt, um nach draußen zu gehen, fangt der Hund in der Nebenwohnung an zu bellen, selbstverständlich auch, wenn sie den Aufzug benutzt beim Kommen und Gehen (der Aufzug liegt direkt vor dem Wohnungseingang der Hundebesitzerin). Die Wohnungstüren sind nicht schallgeschützt, und der Hund bellt laut und schrill. Durch das plötzliche laute Bellen erschreckt man auch, wenn es ansonsten üblicherweise ruhig ist. Die in ihrer Wohnung befindliche Hundebesitzern ruft dann jedesmal ganz laut "aus, aus, aus!", aber das nutzt nichts, weil der Hund trotzdem immer wieder in einer solchen Situation bellt.

Abgesehen davon bekommt meine Freundin sogar "ein schlechtes Gewissen", wenn sie derartiges Bellen "verursacht", besonders dann, wenn sie mal zu früher oder fortgeschrittener Stunde durch Kommen oder Gehen den Hund zum Bellen veranlasst und die Nachbarin dadurch wach wird.

Auf das Bellen angesprochen, erwiderte die Nachbarin, dass ihr Hund alles höre und wachsam sei; das sei sein Naturell und Hunde würden nun mal so reagieren.

Nun, findet Ihr das Verhalten der Nachbarin und des Hundes in Ordnung?

Wenn nicht, wie kann man Abhilfe schaffen?

Wohnung, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Lärm
Wie soll ich die Geschehnisse mit einer Kohlmeise deuten?

Liebe Community,

erstmals war mir am vorgestrigen Donnerstag aufgefallen, dass es mehrmals leicht gegen meine Fensterscheibe klopfte, was ich als "ungewöhnlich" empfand.

Als ich hinsah, stellte ich fest, dass ein Vogel an einer Fensterscheibe meines dreigeteilten Fensters hochflog und sich flügelflatternd auf einer Stelle aufhielt; er rutschte dann etwas ab und unternahm erneut diesen Vorgang des Hochfliegens an der Fensterscheibe entlang. Das mehrmalige sanfte Klopfen vollzog er mit seinem Schnabel, und ich konnte ihn sodann als Kohlmeise identifizieren an seiner gelb gezeichneten Brust mit dem mittigen schwarzen Streifen.

Soeben, also am heutigen Samstag, geschah dasselbe Schauspiel: Die Kohlmeise machte sich wieder anschaulich klopfend an meinem Fenster bemerkbar, versuchte es dieses mal jedoch an zwei meiner Fensterscheiben mehrmals lang anhaltend (bei der anderen Fensterscheibe habe ich ein Fliegengitter angebracht, dort versuchte sie es nicht!).

Als ich mich dann von meinem PC zum Fenster begab, flog sie auf einen vor meinem Wohnhaus stehenden Baum und bewegte ihr "schwarzkäppiges" Kopfchen in Richtung meines Fensters.

Ein solches Verhalten habe ich bei einem wild lebenden Vogel noch nie festgestellt.

Nun mache ich mir Gedanken, ob das Verhalten der Kohlmeise eine besondere Bedeutung haben könnte, ob sie mir vielleicht eine Botschaft vermitteln wollte oder ob Kohlmeisen allgemein solche zutraulichen Verhaltensweisen aufzeigen?

Möglicherweise habt Ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht und könntet eine Erklärung dazu abgeben.

Nun bin ich sehr gespannt auf Eure Informationen.

Natur, Tiere, Verhalten, Vogelkunde, Vögel, Botschaft, Ornithologie, Tierverhalten, Wildtiere, Wildvögel, kohlmeise
Gehört zu einer Mietwohnung laut Mietrecht ein Kellerraum bzw. Abstellraum?

Eine Bekannte von mir ist Mieterin einer Wohnung, zu der kein Kellerraum gehört. Sie wohnt im 1. Stockwerk, was auch gleichzeitig Dachgeschoss ist. Die Vermieterin wohnt im Erdgeschoss mit ihren zwei Schulkindern.

Sobald man das Haus durch die Hauseingangstür betritt, stehen Fahrräder, Schuhe, Kisten, Flaschen, Eimer, Kehrbesen, Stühle mit allerlei Gerümpel etc. im Eingangsbereich, den meine Bekannte betreten muss, um die Treppe zu ihrer Wohnung hinaufzugehen. Auf dieser Treppe mit einem Treppenpodest hat die Vermietern auch "Besitz" genommen und einen Schrank dorthin gestellt. In einer dortigen Nische hat sie auch allerlei Gegenstände abgestellt und unmittelbar vor der Wohnungstür meiner Bekannten befindet sich eine Luke, die ebenso voll mit Gegenständen belegt ist, die der Mieterin gehören. Auch der im Haus befindliche Keller ist von der Vermieterin voll belegt.

Bei Abschluss des Mietvertrages hat die Vermieterin meiner Bekannten zugesagt (mündlich), ein Fahrrad auf dem zu ihrer gemieteten Wohnung führenden Treppenpodest abstellen zu dürfen. Nun hat sich meine Bekannte ein zweites Fahrrad zugelegt, das sie neben das bereits vorhandene Fahrrad gestellt hat. Das hat zur Folge, dass es die Vermieterin stört, weil sie neuerdings einen Schrank dort platziert hat.

Die Vermieterin hat nun meine Bekannte aufgefordert, ein Fahrrad zu räumen, weil es sie stören würde. Meine Bekannte fühlt sich nun total "eingeengt" und "verdrängt", hat überhaupt keinen Abstellplatz außerhalb ihrer Wohnung, während die Vermieterin nicht nur den Hauseingangsbereich, sondern auch den Treppenaufgang zu ihrer Wohnug benutzt und zustellt.

Nun mache ich mir Gedanken, wie die Rechtssituation aussieht.

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Keller, Flur
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