Hallo... folgendes Problem: 16-jährige Azubi als Verkäuferin im Discounter, laut Ausbildungsvertrag 37,5 Arbeitsstunden in der Woche, jeweils 7,5 Stunden an 5 Tagen. 2 Tage Berufsschule, ein voller Tag und ein Tag mit 5 Stunden. Am kurzen Berufsschultag ist ein anschließendes Arbeiten nicht erwünscht, deshalb muss an den 3 Arbeitstagen jeweils 1 Stunde länger gearbeitet werden, also 8,5 Stunden. Laut Auskunft des zuständigen Bezirksleiters werden die 37,5 Stunden wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage gerechnet, das wären dann nach seiner Rechnung 6,25 Stunden, macht also 2,25 Stunden MINUS, wenn 1 Tag krankgeschrieben, bzw. schon 4,5 Stunden, wenn an 2 Arbeitstagen krankgeschrieben. Diese Stunden sollen jetzt wieder eingearbeitet werden, indem auf die tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden jeweils 1 Stunde draufgeschlagen wird, bis die Minusstunden abgearbeitet sind. Mir erscheint das ein wenig abstrus...wer weiß Bescheid? Vielen Dank schonmal!
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