Hallo
Ich habe letztes Jahr einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der besagt, dass ich am 01. 02. 2018 eine Stelle nach meiner Gesellenprüfung haben würde.
Nun ist es so, dass ich kurz vor meiner Prüfung ins Krankebhaus gekommen bin und die praktische Prüfungen nicht mitschreiben konnte (AU). Den schriftlichen und mündlichen Teil habe ich bestanden. Praktisch aber eben weder durchgefallen noch bestanden. Zum 01. 02. findet aber kein Nachholtermin statt. Der Vertrag verfällt also? Obwohl beide Partein unterschrieben haben? Oder wird er nur "zurückgelegt" und ich bin verpflicht nach meinem Prüfungstag mit bestandener Prüfung da anzufangen?