Müssen Zeitarbeitsfirmen Mitarbeitergespräche bezahlen?
Debattiere gerade mit einer Freundin, die in der Zeitarbeit tätig ist. Wegen Ungereimtheiten und Unklarheiten bzgl. der Arbeitseinsätze und insbesondere der Arbeitszeit, bzw. zur Klärung dieser (man ist sich über die Auslegung im Arbeitsvertrag nicht ganz einig) benötigt sie ein Mitarbeitergespräch mit der Zeitarbeitsfirma, - nicht mit dem Kundenbetrieb. Dazu müsste sie außerhalb ihrer Arbeitszeit im Kundenbetrieb die Zeitarbeitsfirma aufsuchen. Hat sie einen Anspruch darauf, dass diese Zeit bezahlt wird, weil Mitarbeitergespräche ja bei anderen Firmen auch innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und nicht in der Freizeit? Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Urteile) gäbe es? Danke für die Antworten.