Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Kassendifferenz vom Lohn abgezogen OHNE Mankogeld

Hey,

habe vor kurzem einen Nebenjob auf 450 € Basis an einer Tankstelle angefangen.

Habe mich 5 volle 8 Stunden Nachtschichten und einen halben Tag dort eingearbeitet mit jemandem der dort schon arbeitet und mir alles beigebracht hat, sprich alles unbezahlt.

Dann habe ich kurz vor Monatsende noch zwei Nächte alleine bekommen, also zwei Nächte bezahlt bekommen, macht zusammen ~120 €. Von diesem MINIGEHALT wurden mir dann noch 30 € abgezogen, wegen Kassendifferenz! Also weil weniger Geld in der Kasse waren nach Abrechnung, als sein sollten.

Ich habe mich inzwischen gründlich Informiert ob man das einfach so machen kann und einige Widersprüche gefunden:

  1. Man muss Mankogeld erhalten, bevor jemandem überhaupt Geld für Differenzen abgezogen werden darf, und das auch nur so hoch wie das Mankogeld ist. Wir kriegen KEIN Mankogeld. Ausnahme: Der AG kann Beweisen das ich mittel bis grob Fahrlässigkeit gehandelt habe, oder es sogar Vorsatz war. War es mit Sicherheit nicht. Ich drücke immer bei Summen bei denen das Wechselgeld nicht direkt ersichtlich ist auf RÜ (Automatisch Rückgeld berechnen). Also bei fast allem, außer bei z.B 1,90 € Preis und 2 € Zahlung

  2. Ist der AG verpflichtet, wenn er Differenzen berechnet, beweisen zu können das wirklich NUR ich an der Kasse war. Dem ist in der Nachtschicht auch so, wie denn auch nicht, man ist ja alleine, aber bei den 5 Nächten in denen ich mich eingearbeitet habe, waren wir dauernd wechselhaft an der Kasse, dazu hat er mir noch Sachen an der Kasse beigebracht, in dem er irgendwelche Produkte eingescannt hat. Es kann sein das es öfters vorgekommen ist das er vergaß zu stornieren, sodass im System steht es wurde gekauft, aber das Geld fehlt halt. Und in den beiden Nächten wo ich alleine war war die Kasse komplett richtig. An den beiden Tagen habe ich mich nämlich Informiert!

Rufe heute Abend meinen Chef an, um erstmal Grundlegende Sachen zu klären, er wird mir mit Sicherheit sagen ich soll das mit der Chefin klären.

Ich möchte nochmal sichergehen, dass alles was ich hier geschildert habe korrekt ist, und was ich eventuell noch sagen könnte. Es sind nur 30 €, aber ich höre von allen Mitarbeitern das es normal ist, dass hier Geld einfach abgezogen wird vom Lohn. Das heißt es geht hier nicht um 30 €, sondern darum das vielen Mitarbeitern illegal Geld abgezogen wird.

Also soll ich das der Chefin so vor den Kopf knallen? Was ist wenn sie nicht drauf eingeht und es dabei bleibt, wovon ich ausgehe, was soll ich tun?

Danke.

Arbeit, Geld, Minijob, Arbeitsrecht, Gesetz, Lohn
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