Ich bin azubi in einem Einzelhandelsunternehmen und bin nächste woche nach der bestandenen mündlichen prüfung fertig. Nach der zwischenprüfung letztes jahr waren meine noten so gut, dass ich mit meinem AUSBILDER (nicht mit meinem chef) gesprochen habe, ob es möglich wäre zu verkürzen. Nachdem ich von ihm das go bekam, war der antrag auch schon schnell bestätigt.
Jetzt zu meiner frage. Bei der übernahme in meinen betrieb kriegt jeder einen unbefristeten arbeitsvertrag. Kürzlich meinte mein chef im vorbeilaufen allerdings, damit es sich für ihn lohnt, dass ich verkürze, muss ich mindestens 1 jahr bleiben.
Ist die klausel im arbeitsvertrag, die er höchstwarscheinlich eintragen wird dann zulässig, dass ich eine mindestbindung von 1 jahr habe?