Darf der Chef Kundenzuteilungen im Außendienst einfach so zum großen Nachteil /Fahraufwand eines Mitarbeiters verändern?

Hallo,

zu folgender Situation habe ich eine Frage:

Mit unserem Außendienstteam von 7 Leuten betreuen wir unser Gebiet "Deutschland - Mitte". Dabei bin ich für die Kunden rund um Frankfurt zuständig & wohne auch hier und habe noch einen Kunden in Bonn zu betreuen.

Das Gebiet Deutschland- Mitte hat Frankfurt als Mittelpunkt und geht im Westen bis Bonn/ Trier/Saarlouis. Ich bin damals für diesen Job nach Frankfurt gezogen. Für den westlichen Teil des Gebiets gibt es einen Kollegen der in Neuwied wohnt und wir haben vor kurzem einen weiteren für Bonn/Trier/Saarlouis eingestellt, der in der Nähe von Bonn gewohnt hat.

Dieser neue Kollege ist jetzt aber nach Mainz bei Frankfurt gezogen. Daraufhin hat unser Chef bestimmt, dass die Kunden neu zugeteilt werden, mit einem großen Nachteil für mich.

Ich muss 2 Kunden an den neuen Kollegen abgeben, die 15 &25 Minuten Fahrzeit von meinem Zuhause entfernt . Von ihm Zuhause sind es 40 & 60 Minuten bis zu den Kunden.

Dafür habe ich jetzt seinen Kunden in Saarlouis bekommen, was für mich mind. 2:20h Fahrzeit pro Strecke sind. Von Ihm aus in Mainz sind es nur 1:45h. Fahrtechnisch macht es also überhaupt keinen Sinn.

Es ist auch sicher, dass jeder Tag bei dem Kunden in Saarlouis für mich mit 10-13 Stunden Arbeitszeit verbunden sein wird. Überstunden gibt es bei uns nicht. Im Tarifvertrag sind 37,5 Std /Woche festgelegt. Aktuell liege ich konstant bei 20-50 unbezahlten Überstunden pro Monat.

Daher meine Fragen: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? Darf der Chef einfach so das Gebiet extrem zum Nachteil des Mitarbeiters verändern? Vor allem wenn der neue Kollege von Anfang an auf seine zukünftige Arbeitsregion hingewiesen worden ist? Dann ist es doch sein Pech wenn er aus seinem Gebiet wegzieht? Zudem gibt es ja auch noch den alten Kollegen im Westen, zu dessen Verstärkung der neue dazu geholt worden ist.

Die einzige Aussage des Chefs zu den extremen Arbeitszeiten: "Dann fahr halt einen Abend vorher hin und übernachte immer im Hotel!" Wobei an dem Anreisetag dann auch voll arbeiten soll und nicht etwa einen "halben Reisetag" bekomme. Somit verbessert es die Situation keineswegs...

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Aussendienst, Betriebsrat, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
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