'Betrug' wegen Arbeitslosengeld?

guten Tag,

vor ein paar Monaten habe ich Arbeitslosengeld genommen, und im April. 2018 habe ich Job gefunden. Ich habe sofort das zuständige Arbeitsamt telefonisch drüber informiert.

Ich habe am 15. Juni.2018 mit Arbeit angefangen, ich habe trotzdem das Arbeitslosengeld bis 30.Juni. bekommen

Ein Paar Woche später habe ich einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, dass ich die Hälfte von letztem Arbeitslosengeld zurückzahlen muss, weil ich für Arbeitslosengeld nur bis 15. Juni nehmen darf.

Ich habe es zurückgezahlt, aber danach habe ich einen Brief vom Hauptzollamt (anschließend Amtsgericht) bekommen mit Mahnung in Höhe vom 600 Euro wegen Betrug.

Ich habe Amtsgericht so geantwortet, dass ich das Arbeitsamt umgehend informiert habe, nach dem ich Jon gefunden habe, und warum ich mehr Arbeitslosengeld bekommen habe, habe ich auch keine Ahnung.

Nun hat Amtsgericht das Bußgeld aus meinem finanziellen Grund auf 400 Euro reduziert, aber die Voraussetzung ist, dass ich einen Beleg unterscheiben muss, in dem ein Aktenzeichen mit Titel 'Betrug'.

Meine Sorge ist folgendes:

1.      Ob ich dann als 'Verbrecher' wegen 'Betrug' beurteilt würde, wenn ich diese Unterlage in Bezug auf Reduzierung vom Bußgeld untergezeichnet habe?

2.      Was ist Auswirkung? (schlecht für die Zukunft, wenn ich irgendwann noch Arbeitslosengeld nehmen muss?)

3.      Da die Formalität wurde damals von einem Beamtem vom Arbeitsamt durchgeführt wurde, habe ich nichts mit dem Betrug zu tun.

  • Ich habe damals nur telefonisch mitgeteilt statt per Brief, deshalb kann ich nicht nachweisen, mit wem ich gesprochen habe.
  • Was kann ich in diesem Fall tun bzw. an wen kann ich mich wenden wegen Rechtsberatung?
  • Ich konnte im Arbeitsamt keine Rechtsberatung finden. Gibt es kostenlose Beratung?

Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe!

Arbeitslosengeld, Recht
Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?

Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.

ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit
Habe ich eine psychische Krankheitt?

Hallo,

mir geht es richtig gut. Ich lebe wie Arno Dübel (der berühmte Sozialhilfeempfänger) und möchte auch nie arbeiten. Ich habe alles, was ich brauche, und meist noch mehr am Ende des Monats übrig als Menschen die arbeiten. Ich stehe nicht so gerne früh auf, deshalb bleibe ich lieber liegen und mache es mir gemütlich. Ich liege fast jeden Tag in der Sonne, koche und esse nur frisches Essen und treibe viel Sport. Ich wurde nun schon einige male krank genannt, weil ich nichts an meiner Lebenssituation ändern möchte. Stimmt das wirklich? Muss man psychisch krank sein, wenn man nicht für ein System arbeiten möchte, was Menschen sowieso nur ausnutzt und versklavt? Ich fühle mich im Gegenteil sehr gesund, und die Menschen, welche täglich zur Arbeit gehen wirken in meinen Augen oft sehr kränklich (Ränder unter den Augen, bleich, depressive Stimmung, Haarausfall, Sehschwächen, Bierbauch oder abgemagert, Hautkrankheiten, Vitamin- und Nährstoffmangel etc.) ...

Ich bin ein wenig ratlos. In Griechenland sind die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in meinem Alter arbeitslos, dort ist auch nicht jeder krank, im Gegenteil, sie wirken sogar oft sehr gesund und munter. Aber in Deutschland müssen sich die Menschen für ihre Existenz rechtfertigen, wenn sie sich nicht versklaven lassen. Könnte da auch ein gewisser Neid oder Groll mitspielen? Der durchschnittliche deutsche Michel wirkt immer irgendwie "übersäuert", zusammengekniffene Lippen, ausweichender und hoffnungsloser Blick, der charakteristische "Bierernst" etc. ... wieso ist das so? Wieso kann man nicht einfach mal das Leben genießen, ohne dafür von anderen angepöbelt zu werden? Oft wird behauptet, dass Menschen die nicht Arbeiten dem Staat nur auf der Tasche liegen würden. Dazu sage ich: Richtig, aber wo ist das Problem? Die meisten Menschen sind mit der Regierung unzufrieden, also wieso wollen sie sie um jeden Preis aufrecht erhalten? Bei den Wahlen meckern immer alle über Merkel, den Bundestag und co, aber dann gehen sie wieder friedlich zur Arbeit und zahlen weiter für ein System, welches sie eigentlich gar nicht wollen?

Für mich ergibt das wenig Sinn. Ebenfalls liegen Studenten, die an staatlichen Universitäten studieren dem Staat wesentlich mehr "auf der Tasche", ganz zu schweigen von den Millionen Flüchtlingen, die auf unsere Kosten leben ohne je etwas in den Staat eingezahlt zu haben, aber man regt sich lieber über Sozialhilfeempfänger auf. Vielleicht, weil es gesellschaftlich akzeptierter ist? Sind ja nur Deutsche? Ich weiß es nicht.

Ich bin da ein wenig überfordert und hoffe auf guten Rat. Wohlan denn!

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Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Rechte, BAföG, Erzieher, Jobcenter, Rechtslage, Sozialassistent, Zweitausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ist Geld und Eigentum alles im Leben?

Viele haben Angst vor der Sozialhilfe (Sozialamt) und flüchten lieber davor (Obdachlos oder möchten auswandern), weil sie sich entweder schämen, zu den verlieren in der Gesellschaft zugehören und nehmen das Tauschmittel „Geld“ und das Ansehen-über einem selbst, sehr ernst.

Ich glaube, weil die Menschen selber schuld sind, wenn jemand nicht arbeitet, wird er/sie als fauler Sack oder Sozialmatten bezeichnet und wenn es, sie dann plötzlich selber trifft, prallt das alles auf sie zurück und werden depressiv und fühlen sich als Versager. Also der Angst ist ständig präsent.

Es gibt ein System auf der Welt, jeweils unterschiedlich von Land zu Land aber als Oberbegriff, ein System, was Menschen erfunden haben. Ist jemand der seine Grundsicherung nicht bezahlen kann, keine Eigentumswohnung verfügt ,keinen Besitz hat und sich bis 70 Jahren nichts aufgebaut hat, weil er/sie entweder krank ist oder die Lebensumstände es so nicht wollten. Ist so jemand ein Loser und Versager in der Menschheit oder ist es doch nicht so dramatisch, wie es viele behaupten. Menschen neigen zu Wichtigkeit und Theatralismus.

Ist man weniger wert und ist es peinlich, wenn man im Leben nicht „zu Geld, Macht und Besitz gebracht hat“ aber wenigstens physisch sich geheilt hat! Was ist für einen wichtig, ohne Geld ist man ein niemand in der menschlichen Gesellschaft? Oder kann man sich auch ohne Geld stark und mächtig fühlen?

Leben, Geld, Menschen, Arbeitslosengeld, Psychologie, Eigentum, Kapitalismus, Marktwirtschaft, Sozialamt, Sozialhilfe, Philosophie und Gesellschaft
Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?

Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.

Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:

Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.

Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.

Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.

Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.

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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?

Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Rückzahlung, Anhörungsbogen, Ausbildung und Studium
Was kann das Arbeitsamt für einen tun, wenn man 7 Jahre lang arbeitslos war, vorbestraft ist und keine realistische Chance am Arbeitsmarkt hat?

Einer meiner Freunde hat eine schwierige Situation:

Er hat vor 7 Jahren im Alter von 15 Jahren seinen Hauptschulabschluss gerade so mit einem Schnitt von 4,0 geschafft. Deutsch und Englisch wurden bei ihm nicht bewertet, da er eine LRS hat, und das wurde auch im Zeugnis vermerkt. In Mathe hatte er eine 5. Es wurden auch noch 40 unentschuldigte Fehltage, 2 Verweise und eine schlechte Beurteilung im Zeugnis vermerkt.

Nach der Schule hat er eine Ausbildung begonnen, die er bereits nach 4 Monaten abgebrochen hat.

Bis er 18 wurde, hat er nichts getan. Er hat sich erst dann beim Jobcenter gemeldet.

Das Jobcenter konnte damals nichts für ihn tun. Er wurde an eine Schule und zeitgleich ans Jugendamt verwiesen, da er Schulpflicht bis 21 hatte. Die Schule hat er geschwänzt und daraufhin bekam er und seine Eltern durch ein Bußgeld die Konsequenzen zu spüren.

So ist dann die Zeit verstrichen. Zeitweise war er gar nicht mal arbeitslos gemeldet und hat von Kindergeld gelebt.

Er ist jetzt 22 und musste sich wieder arbeitslos melden. Das Kindergeld wurde ihm gestrichen und ihm steht kein Unterhalt zu. Sein Berater konnte keinen konkreten Vorschlag nennen, da er kaum eine Chance am Arbeitsmarkt mehr hat. Wie könnte er wieder eingegliedert werden und wie könnte das Amt jetzt weiterhin verfahren?

Arbeit, Schule, Geld, Arbeitslosengeld, Bußgeld, arbeitslos, Ausbildung und Studium
Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?

Hallo.

Ich wollte mal wissen, ob es aus Sicht der Arbeitsvermittler überhaupt einen anerkannten Grund gibt, eine Bewerbung zurückzuziehen, OHNE dass sich dies nachteilig auf den Leistungsanspruch des Arbeitsuchenden auswirkt.

Oder wird man als Leistungsempfänger ausnahmslos immer zu jeder noch so absurden Entscheidung genötigt?

Ich kann mir vielleicht noch vorstellen, dass evtl. gesundheitliche Voraussetzungen für eine Stelle nicht erfüllt sein könnten oder wenn eine Schwangerschaft vorliegt, o.ä. dazu führen könnten, dass eine Person die Stelle nicht antreten kann.

Doch wie sähe es aus, wenn ein Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheidet, weil sich z.B. die Personaler im Vorstellungsgespräch respektlos und herablassend gegenüber den Bewerber verhalten haben oder dem Bewerber schon im Vorstellungsgespräch subtil der Rausschmiss angekündigt wird, bevor der Bewerber überhaupt erst angefangen ist?

Es wäre ja so ein Fall, wo man sich als Bewerber nur die Finger verbrennen könnte und sich dies zusätzlich noch als Schandfleck in seinem Lebenslauf verewigen würde, würde er bei solch einem Unternehmen einen Vertrag unterschreiben.

Oder wäre eine Jobagentur selbst davon nicht zu überzeugen? Und würde man dem Bewerber dies schon als Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Vermittlungsvereinbarung anlasten?

Schule, Bewerbung, Arbeitslosengeld, Arbeitsagentur, Hartz IV, rueckzug, Fehlverhalten, Vertragsbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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