Bleibt die Sperrzeit bei ALG1 trotz neuer Arbeitsaufnahme bestehen?

Ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe für 6 Tage ALG1 bezogen. Ich habe dann eine neuer Arbeitsstelle gefunden welche mir aber überhaupt nicht gefiel und die Arbeitszeiten für mich mehr oder weniger nicht machbar waren da ich Alleinrziehend bin, dort habe ich 4 Tage gearbeitet und den Arbeitsvertrag (12 monate befristet) mit einem Aufhebungsvertrag beendet weil ich durch meine laufenden Bewerbungen eine weiter Stelle angeboten bekam was auch meiinen Qualifikationen entsprach. Ich sollte dann für Freitag bis Sonntag eine neuen ALG1 Antrag stellen und auch einen Wisch ausfüllen warum ich dort gekündigt bzw einen Aufhebungsvertrag gemacht habe. Das habe ich gemacht und nun kam bei rum das ich eine Sperre von 12 Wochen erhalten habe. (Die Sicherstellung der Betreuung von Kindern ist egal, das Kind kann sich selber betreuen) Nun meine frage. Ich war nach dem Aufhebungsvertrag 3 Tage Arbeitslos also über das Wochenende. Wenn ich bei meiner jetzigen Stelle in der Probezeit gekündigt werden würde, würde die Sperrzeit bis November trotzdem bestehen bleiben??? Wenn ja WARUM? Das ich für die 3 Tage keine ALG1 bekomme ist klar aber da ich eine neue Arbeit gefunden habe würde ich es nicht verstehen warum die Sperrzeit bestehen bleiben würde. Die Arbeitslosigkeit ist ja wieder beendet wurden und ich müsste ernneut einen neuen Antrag für ALG1 stellen. Kennt sich jemand aus?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

Vorausgesetzt man hat einen Leistungsanspruch für ALG1 von 12 Monaten basierend auf einer vorherigen Beschäftigung von über 7 Jahren erreicht und diesen bereits während der Arbeitslosigkeit zeitweise in Anspruch genommen, aber nicht vollkommen ausgeschöpft. Soweit ich weiß bleibt der Grundanspruch für 4 Jahre bestehen sofern der Leistungsanspruch noch nicht vollständig aufgebraucht wurde und auch dass die bewilligte Leistungshöhe sich nicht verringern darf sofern zwischenzeitliche Beschäftigungen geringer vergütet wurden, als die der ursprünglichen Berechnungsgrundlage.

Ist das soweit erstmal korrekt?

Sofern man nun trotz ursprünglichem Leistungsanspruch in den letzten 2 Jahren aber trotzdem auch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man doch nun eigentlich die Anwartschaftszeit erfüllt und einen Leistungsanspruch von 6 Monaten erarbeitet. 

Wird dieser "neu" erworbene Leistungsanspruch dann zu den noch nicht vollständig in Anspruch genommenen Monaten dazu addiert?  

Macht es einen Unterschied ob die 12 Monate aus nur einer Beschäftigung oder aus mehreren mit Unterbrechung bestehen. Und dass man in diesen Unterbrechungen ALG1 bezogen hat?

Um es mit Zahlen beispielhaft zu erklären.

7 Jahre durchgehend beschäftigt und 12 Monate Leistungsanspruch auf ALG1 bewilligt bekommen

Davon innerhalb von 2 Jahren nach 1. Arbeitslosigkeit insgesamt 8 Monate ALG1 bezogen und somit noch einen Restanspruch von 4 Monaten offen.

In diesen 2 Jahren aber auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, welche in Summe über 12 Monate ergeben und zwischenzeitlich durch ALG1 Bezug unterbrochen waren.

Wird bei erneuter Arbeitslosigkeit nun lediglich der Restanspruch von 4 Monaten berücksichtigt oder werden hierzu nun auch die 6 Monate aus dem neuen Anspruch hinzugezogen? Oder verfallen die 4 Monate Restanspruch und es werden lediglich die neu erworbenen 6 Monate bewilligt?

Arbeitslosengeld, Recht, ALG I, Arbeitslosigkeit, leistungsanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
U25, Arbeitslos und in eine WG ziehen? Macht das die ARGE mit?

Heyho Leute.

Kommen wir gleich zum Punkt. Ich bin 23 Jahre und wohne wieder im Haus meiner Eltern ca. 30 Kilometer vor einer Großstadt. Jetzt haben 2 Freunde eine neue WG in dieser Großstadt und beziehen diese nächste Woche. Da ein Zimmer noch frei wäre könnte ich dieses bekommen. Könnte man mich einfach mit in den Mietvertrag (Untermieter oder so) eintragen? Könnte ich mit dem Mietvertrag zur ARGE und direkt ALG2 + Mietübernahme beantragen? Mir ist bewusst, dass ich U25 bin und meine Eltern (Verhältnis angespannt) ja für mich aufkommen müssen oder so ähnlich. Aber meine Wohnsituation, worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, ist solala. Kurz und Knapp: Diese Stadt wo ich wieder bin macht mich krank (viel rechtes Gedankengut).

Würde das so einfach klappen? Umgemeldet mit dem Vertrag auf die ARGE und selber ALG2 beantragen (Nicht als Bedarfs sondern als Wohngemeinschaft)? Müssen die mir helfen, auch wenn ich unter 25 bin?

Ich danke für Antworten :)

Und an alle Besserwisser: Nein ich bin nicht faul. Habe eine Ausbildung und war danach normal arbeiten. Ich sehe den Umzug auch als Chance für mich und möchte nur abgesichert sein bis ich einen neuen Job habe . Ich wäre wieder mit mir im reinen und hätte natürlich einen viel besseren Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Miete, Umzug, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, WG, Wohngeld, U25, Ausbildung und Studium
Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium
Was kann ich machen um ein Jahr zu überbrücken?

Hallo Leute! Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin gemacht und bin leider in einem Modul durchgefallen. Dieses muss ich jetzt das nächste Jahr ein bis zwei Mal die Woche in der Schule wiederholen um nächstes Jahr die Prüfung erneut abzulegen. Die Einrichtung bei der ich eigentlich mein Anerkennungsjahr machen wollte, hat sich heute gemeldet um mir eine Alternative anzubieten. Ich könnte das nächste Jahr als FSJler in der Einrichtung arbeiten und bestenfalls 380€ und schlimmstenfalls rund 150€ Taschengeld erhalten. An sich wäre das alles kein Problem aber die Situation sieht etwas anders aus. Ich heirate diese Woche und mein Mann und ich haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft und wohnen seit März hier. Bei diesem "Gehalt" von ca. 300€ (wenn ich denn diese Summe erhalte) kommen wir definitiv nicht über die Runden. Die letzten 2 Jahre habe ich Bafög in Höhe von 504€ bezogen und damit haben wir schon hart an der Grenze gelebt, aber es wäre bzw. Ist machbar. Zumal kommt dazu das die Einrichtung in der ich arbeiten könnte nicht mein Wunschplatz ist. Ich verstehe mich nicht gut mit der Leiterin geschweige denn mit den Mitarbeitern. Mir blieb aber nichts anderes übrig da die Einrichtung in meinem Dorf ist und ich keinen Führerschein habe. Also flexibel in der Hinsicht bin ich leider auch nicht.

Nun wollte ich fragen was ich denn anderes machen könnte? Eigentlich wäre es der Erfahrung halber besser in meinem Beruf zu arbeiten. Viele Möglichkeiten hier im Dorf zu Jobben gibt es leider auch nicht. Ich habe schon überlegt ALG 2 zu beantragen, aber geht das in meinem Fall überhaupt? Kann ich auch von zuhause aus Arbeiten? Als Sozialassistentin kann die Einrichtung mich leider nicht einstellen.

Vielen Dank für eure Antworten! Liebe Grüße :)

Arbeit, Job, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Erzieher, Freiwilliges Soziales Jahr
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitslosengeld 1 Job ablehnen?

Hallo miteinander!

Ich habe vor einigen Wochen Arbeitslosengeld 1 beantragt, da mein befristetes Verhältnis nächsten Mittwoch ausläuft.Ich bin 20 Jahre alt und möchte studieren.

Mein Arbeitsverhältnis läuft wie bereits erwähnt am 28.06 aus, allerdings habe ich bereits (dank Resturlaub) am 22.06 meinen Letzten in der Firma.Da ich mich frühzeitig beim Arbeitsamt melden muss habe ich dies getan und bereits heute kam ein Jobangebot.Da ich allerdings nur 3Monate Arbeitslos sein werde (zur Not bin ich in 6 verschiedenen Zulassungsfreien Studiengängen eingeschrieben) ging ich davon aus, dass mir keine Jobangebote gestellt werden.

Ein Freund sagte mir, dass ich ein Jobangebot innerhalb der ersten 3 Monate ablehnen kann, wenn der Verdienst unter meinem eigentlichen Arbeitslosengeld liegen würde - ist das korrekt?

Da ich vorher mit 15€ die Stunde gut verdient habe und das über 2 Jahre würde ich annehmen, dass mein Arbeitslosengeld über dem Gehalt was ich bei der Leiharbeitsfirma bekommen würde, stehen müsste.Ich kann meine Wohnung nie im Leben nur durch Vollzeit mit Mindestlohn finanzieren.

Muss ich mich da vorstellen?Hat jemand andere Ideen?Gibt es Möglichkeiten?

Ich bedanke mich im Vorraus =)!

  • F. A.

tldr;Noch im Arbeitsverhältnis, trotzdem das erste Jobangebot. Nur 3 Monate arbeitslos. Jobangebot gibt weniger Geld als Arbeitslosengeld 1. Kann ich ablehnen? Andere Möglichkeiten?

Arbeitslosengeld, Ausbildung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Jobangebot, Ausbildung und Studium
ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

Guten Tag,

zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.

Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.

Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.

Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.

Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.

So nun zu meinem Anliegen:

Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.

Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.

Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.

Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.

Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Rechte, Gesetz
Kann ich Arbeitslosengeld beantragen trotz Krankschreibung/Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, Ich bin nun seit 8 Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Seit 2 Monaten spreche ich mit meiner Psychologin , dass sie mich bitte nicht mehr krankschreiben möge... (sie tut es aber trotzdem) da ich gern wieder eine Arbeit aufnehmen möchte bzw auch kein Krankengeld mehr beziehen möchte. Kurz: Ich möchte wieder Arbeit aufnehmen und für meinen Lebensunterhalt sorgen!

Ich sprach daraufhin mit meiner Krankenkasse, dass ich kein Krankengeld mehr beziehen und eine Arbeit aufnehmen möchte.. diese sagten mir, dass ich mich erst einmal Arbeitssuchen melden müsse bzw Arbeitslosengeld beantragen müsste und das ich bei diesem Antrag meine Krankschreibung verschweigen soll..

Nun meine Frage. Ich würde gern bald eine Arbeit aufnehmen, habe auch schon etwas in Aussicht..trotzdem müsste ich mich aber Arbeitssuchend melden bzw Arbeitslosengeld beantragen um einen nahtlosen Übergang zu schaffen bzw den Monat überbrücken zu können, bis ich meinen Job antreten könnte. Kann ich einfach die Krankschreibung verschweigen? oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Ich verstehe nicht wieso die Krankenkasse bzw die Ärztin es mir so schwer machen eine Arbeit aufzunehmen da die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit doch eigentlich das Ziel der Krankschreibung/ Behandlung sein sollte

Arbeitslosengeld, ALG I, ARGE, Krankengeld, Krankenkasse
Hausbesuch vom Arbeitsamt abgelehnt - Leistungssperre?

Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, dass das Arbeitsamt mir einen Mitarbeiter geschickt hat, der prüfen sollte, ob ich allein oder mit jemandem zusammen wohne. Ich habe diesen abgelehnt, weil ich zum einen nicht wusste, ob das so rechtens ist und ich mich erstmal informieren wollte und zum anderen habe ich große Bandscheibenprobleme, weshalb mein Haushalt zum Erliegen gekommen ist und ich nichtmal meiner Mutter die Tür geöffnet hätte. Ich habe den Mitarbeiter darum gebeten, dass er bitte später oder gern auch am nächsten Tag ab 7 Uhr wieder vor der Tür stehen darf, denn zu verbergen habe ich nichts. Mein Partner wohnt im selben Haus aber nicht in meiner Wohnung. Der Mitarbeitrer sagte mir, er kommt entweder jetzt in meine Wohnung oder gar nicht und er würde dem Amt mitteilen, dass ich mich geweigert hätte zu kooperieren - was ja eine dreiste Lüge war. Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte mir, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein und sie dann nun nochmal mit der Chefetage besprechen würde aber so wie die Lage jetzt wäre, würde ich nächsten Monat keine Leistungen mehr bekommen. Nun habe ich auch das Gefühl, dass sie sich schön Zeit lassen wird, bis sie das "besprochen" hat, damit ich keine Zeit habe, noch rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen und habe Angst, dass ich nun ab nächsten Monat mich und mein Kind nicht mehr versorgen kann. Ich habe ihr bereits per E-Mail geschrieben, dass sie den Mitarbeiter gern nochmal vorbeischicken kann, aber von ihr bekomme ich keine Antwort und ans Telefon geht auch keiner mehr. Was mache ich da nun...?

Arbeitslosengeld, Rechte, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Mietschulden,Antrag wurde abgelehnt?

Guten Tag,

ich Schäme mich zu Tiefst für dieses Thema. Wir wohnen mit unseren Kindern in einem Einfamilienhaus zur Miete. Mein Partner hat Letztes Jahr im Oktober seine Arbeit verloren,und daraufhin hatte er auch noch 2 Op´s gehabt,so das er Krankengeld bekommt ! Ich bin zur Zeit in Erziehungsurlaub,und fange im August meine Zweite Ausbildung zur Krankenpflegerin an ! So wir leben von Kindergeld, Erziehungsgeld und sein Krankengeld. Mein Partner fängt aber ab Mittwoch wieder an,zu Arbeiten . Yeah ! So jetzt zu meinem Problem, unser Vermieter hat uns nun die Kündigung angedroht,da ein Mietrückstand von 400 Euro entstanden ist . Unser Haus ist fürs Arbeitsamt zu Teuer, Kaltmiete 590 Euro. Wir haben immer einen eigen Anteil von 209 Euro gehabt und auch immer Überwiesen. ABER für Dezember 2016 wurde weniger vom Amt überwiesen,was haben wir wohl Überlesen haben (Haben Teilweise 2 Neue Berechnungen im Monat bekommen), wo man nicht mehr durchgestiegen ist ! Für Dezember ´16 sind 30,92 Euro offen und für Januar 2017 362 Euro. Wir haben ein Darlehns Antrag gestellt,aber wurde abgelehnt, da unser Haus zu Teuer ist. Was kann man nun machen ? Wir können kein Monat mehr Abwarten, bis mein Partner sein ersten Gehalt bekommt ! Kredit kann und möchte ich nicht aufnehmen,gibt es noch andere Wege?Bitte Helft mir,ich war noch nie in solch einer Situation und hab keine Ahnung vom Arbeitsamt :( Bin am Boden Zerstört,und möchte meinen Kindern nicht das zu hause nehmen .

Miete, Arbeitslosengeld, Darlehen
Jobcenter verlangt vom volljähriges Kind Vaterschaftsanerkennung Kopie erlaubt?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe vor aus der Bedarfsgemeinschaft zu verlassen, weil Jobcenter echt übel ist. Die wollen prüfen ob jemals Unterhalt Anspruch gab obwohl Kind schon unter 25 ist aber volljährig ist.

Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.

Im schreiben: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.

erforderlichen Unterlagen: Kopie der Vaterschaftsanerkennung

Im ganz letzten Teil: Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versag werden. Dies bedeutet, dass sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.

Habe dieses Jobcenter allgemein nachgefragt, wieso so gemacht wird. Die haben mir zum Glück beantwortet, obwohl keine Kundennummer abgab. Also nur als reine info. Dieses Jobcenter ist richtig übel.

Jobcenter Antwort: Es ist festzustellen, dass eine Vaterschaftsanerkennung von volljährigen Kindern gefordert werden darf, auch wenn diese nicht in einer Ausbildung sind. In der Zeit zwischen Beendigung der Schulbildung und Aufnahme einer Erstausbildung befindet sich das volljährige Kind in einer sogenannten Orientierungsphase. Während dieser Orientierungsphase besteht bereits ein Unterhaltsanspruch gem. § 1610 Abs. 2 SGB II. Um diesen Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, sind die Daten der Eltern notwendig und somit die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde.

Was soll ich zurück schreiben, damit alle Bezieher, was davon haben. Wenn ihr mir helfen wollt und per anonym. Können wir gern gegen dieses Jobcenter belehren. Habe die email usw.. alles hier bzw auf der hompepage steht das.

Arbeitslosengeld, Unterhalt, Eltern, Hartz IV
Arbeitslosengeld bewilligt, einen Tag später Versagungsbescheid?

Guten Abend, Also der Fall ist,.. ich wurde Anfang November von meinem Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt, habe mich dann direkt beim Arbeitsamt ab dem 1.12. Arbeitssuchend gemeldet...ich sollte von meinen letzten beiden Arbeitsstellen eine Bescheinigung einreichen. Hab ich gemacht allerdings falsch.. ich habe darunter verstanden das ich bescheinigen soll das ich dort gearbeitet habe, hab also Vertrag und Kündigung hin geschickt... habe dann eine Aufforderung bekommen diese Papiere (Arbeitsbescheinigungen) einzureichen und war etwas verwundert... als ich meine Unterlagen durch geschaut habe ist mir das Formular in die Hände gefallen welches diese Arbeitsbescheinigung ist... ich habe das dann an die Arbeitgeber geschickt, konnte es aber nicht zum vereinbarten Termin einreichen weil ich eins noch nicht zurück hatte, ich habe angerufen, hab die Situation erklärt und es wurde so notiert und es hieß das der Termin einfach verschoben wird und es keine Probleme geben sollte...Mitte Februar habe ich die Zusage für eine Arbeitsstelle gehabt, hab das weiter gegeben und dann kam ca 1-2 Wochen später auch schon mein Bewilligubgsbescheid. Der kam am 3.3., also gestern, das ich Arbeitslosengeld nachgezahlt bekomme von dann bis dann, der Bescheid wurde am 1.3. erstellt, heute kam dann ein Versagungsbescheid vom 28.2., dass weil ich die nötigen Unterlagen nicht eingereicht habe ich kein Geld bekomme... aber wenn ich die Unterlagen nicht eingereicht hätte könnten die das doch gar nicht ausrechnen was ich bekomme, oder lieg ich da falsch?! Kann ich mit dem Geld rechnen oder nicht? Kennt sich da jmd aus oder hatte den Fall schonmal? Die können mir das doch nicht am 1.3. bewilligen, wenn am 28.2. ein versagungsbescheid erstellt wurde... Vorallem wurde mir ja am Telefon gesagt das es keinerlei Probleme geben sollte Kann jmd helfen? Lg

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Bewilligungsbescheid
Sperre ALG I wegen Nichtverfügbarkeit nach Umzug?

Hallo! Mir ist Arbeitslosengeld 1 gestrichen worden wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit. Diese Mitteilung erhielt ich von der Agentur für Arbeit (kurz AfA) ca. einen Monat nachdem ich meine neue Anschrift nach dorthin angegeben habe. Allerdings war es so, dass ich für einen Monat bei meinem Sohn gelebt habe. Diese Anschrift habe ich umgehend der AfA bekannt gegeben. Am 1. des nächsten Monats sollte ich in meine neue Wohnung einziehen können. Dort gab es aber unvorhergesehene Renovierungsarbeiten, so dass ich zwar schon die Meldebestätigung vom Vermieter hatte, aber noch ein paar Tage wegen der Arbeiten bei meinem Sohn und Schwiegertochter geblieben bin. Als es dann zum Auszug kam, habe ich vier Tage später der AfA meine neue Anschrift mitgeteilt. In dieser Zeit kam auch Post von der Agentur für Arbeit mit Bewerbungsvorschlägen. Zu diesen Vorschlägen hatte ich mich auch beworben und auch Antworten bekommen. Es gab also keine Postretoure an die AfA. Dennoch habe ich eine Zahlsperre für 4 Tage bekommen mit der Begründung „Nichtverfügbarkeit“. Nähere Angaben, was damit gemeint ist, habe ich mit einem Einschreiben angefordert. Eine Antwort dazu gab es erst ca. 5 Wochen später. Für den Widerspruch hat man 4 Wochen Zeit. Das heißt, man könnte Widerspruch einlegen, weiß aber noch nicht genau, worum es geht. Dadurch dass eine neue Tätigkeit gegen Ende des Monats aufgenommen wurde, habe ich noch das gesamt ALG für einen Monat erhalten, so dass von der AfA Geld zurückgefordert werden musste. Selbstverständlich habe ich den Betrag für die 4 Tage zurückbehalten und nur den Betrag, welcher tatsächlich zurückgezahlt werden musste, auch zurücküberwiesen. Aufforderungen zur Rückzahlung erhielt ich ständig. Meine Briefe nach dort mit Kopien der in der fraglichen Zeit erhaltenen Post, Antworten zu meinen Bewerbungen und auch Mails wurden nicht beantwortet. Wer hat ähnliche Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht und wie ist es ausgelaufen? Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung und für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Arbeitslosengeld, Sperre
Verlängert sich Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 durch eingeschobene Krankheitsphasen mit Krankengeld?

Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragestellung: Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und bin leider längerfristig arbeitsunfähig erkrankt. Jetzt läuft die 6-Wochenfrist ab, in welcher mir das Arbeitsamt das ALG 1 während der Krankenphase weitergezahlt hat. Jetzt, bei fortschreitender Krankheitsdauer, folgt das Krankengeld. In einigen Monaten würde, ohne fortdauernde Krankheitsphase, das ALG 1 auslaufen und ich müsste ALG 2 / Hartz 4 beantragen. Das wäre eine erhebliche zusätzliche nervliche Belastung zu meiner eh schon schwierigen Krankensituation. Meine Frage nun: Verschiebt sich das Bezugsende, also die Anspruchszeit von ALG 1 evtl. durch die Krankengeldbezugszeit nach hinten ? D.h. wenn ich z.B. 2 Monate Krankengeld anstelle ALG 1 beziehe, dass dann das Ende von ALG 1 und damit der Hartz 4 Antrag erst 2 Monate später fällig wären ? Oder läuft der Anspruchszeitraum von ALG 1 auch während des Krankengeldbezugs weiter und damit unabhänig vom Krankengeldbezug ab ? Das heisst das Ende der Bezugsdauer ALG 1 würde dann unabhängig vom Krankeitsfall unwideruflich feststehen. Kann mir das jemand schlüssig beantworten ? Wie gesagt, es geht mir hier nicht um die Frage, ob ich jetzt aktuell vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld lebe, wie hoch das ist usw.; mir gehts rein darum, ob während des Krankengeldbezugs die ALG1-Anspruchszeit sozusagen "ausgesetzt" ist und nach Krankengeldbezug wieder "einsetzt"; das Krankengeld also faktisch wie ein "verlängertes" ALG 1 wirkt oder nicht. In den vielen Webseiten zum Thema Arbeitslosengeld und Krankengeld stehen zwar alle möglichen guten Ausführungen und Ratschläge, aber auf meine konkrete Frage fand ich nirgendwo eine wirklich schlüssige Antwort.

Arbeitslosengeld, Krankengeld

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