Bbekommt man Arbeitslosengeld wenn man selbst kündigt oder nur wenn man gekündigt wird?

11 Antworten

Ja, bekommt man. Wenn dann die Sperre vorbei ist.

Wer am Verlust seines Arbeitsplatzes selbst Schuld hat wird erst einmal für einige Wochen gesperrt.

Also bei Eigenkündigung, ev bei Aufhebungsvertrag und auch bei einer Fristlosen durch den AG.....

Nein, es gibt eine Sperre von bis zu 12 Wochen, es sei denn, es war Unzumutbar das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten (z.B wegen Mobbing, Familienzusammenführung in einer anderen Stadt, o.Ä), dann kann man dagegen Einspruch einlegen (bzw. Einspruch kann man generell einlegen, aber der hat nur Erfolg wenn es auch gute Gründe für die Kündigung gab).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ein elementarer Teil meiner beruflichen Laufbahn.

Wenn es für die Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag keinen wichtigen nachweisbaren Grund gäbe oder man seine Kündigung selber zu verantworten hätte, dann gibt es in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, diese kann unter Umständen auf 6 Wochen verkürzt werden.

Die Sperrzeiten regelt § 159 SGB - lll

Diese Sperrzeiten würden dann zu Beginn des Anspruchs verhängt, man würde als erst nach Ablauf ALG - 1 bekommen, diese Sperrzeit ginge dann vom Gesamtanspruch verloren.

Wenn man selbst kündigt, gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmen keine Sperre des ALG.

Bei einer Eigenkündigung hat man i.d.R. die Arbeitslosigkeit selbst verursacht und bekommt deshalb eine Sperre.

Nicht gesperrt würdest Du z.B. wenn Du mit guten, nachweisbaren Gründen fristlos kündigst, weil Dir eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist oder auch wenn Du den Job krankheitsbedingt nachweislich nicht mehr ausüben könntest.

Immer dann, wenn Du den Arbeitsplatzverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verschuldet hast, musst Du erst mal mit einer Sperre rechnen. Also z.B. auch dann, wenn Du verhaltensbedingt gekündigt wirst.

§ 159 SGB III