Wie wird Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet?
Wie oben schon steht würde ich gerne wissen wie das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld berechnet wird.
Meine Situation: ich bin seid einem Jahr krankgeschrieben wegen meiner Psyche , schaffe es leider nicht mehr auf meine Arbeit , da demnächst mein Krankengeld ausläuft und ich es voraussichtlich bis dahin nicht schaffe wieder zur Arbeit zu gehen werde ich mich kündigen lassen.
Dann steht mir doch Arbeitslosengeld zu oder nicht ? Und wieviel % sind das ? Ist das vom Brutto oder Netto gerechnet ?
Kann mir Vllt jemand hier helfen ? Ich war noch nie auf dem Amt und kenne mich nicht aus.
sollte ich mich jetzt schon beim Amt melden ? Ist ja voraussichtlich so das ich es noch nicht schaffe wieder zu gehen.
wie verhält man sich in so einer Situation?
Also ich bin ja noch angestellt auf Vollzeit...
Ach und besteht dann die Möglichkeit das ich eine Umschulung machen kann ? Denn ich möchte gerne etwas Neues machen was mir wirklich Spaß macht
4 Antworten
Das wird nach Deinem letzten Verdienst berechnet. Krankengeld ist kein Verdienst.
da demnächst mein Krankengeld ausläuft und ich es voraussichtlich bis dahin nicht schaffe wieder zur Arbeit zu gehen werde ich mich kündigen lassen.
Musst Du nicht uns sollst Du auch nicht, zumindest so lange nicht bis Du ein ärztliches Attest hast in dem steht, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben sollst bzw. kannst.
Wenn Du ausgesteuert wirst dann beantragst Du ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung . Dann kann es ggf. sein, das man Rentenantrag stellen muss.
Aber erst mal bekommst Du ALG und Du kannst Du nach einem Bildungsgutschein fragen.
Denn ich möchte gerne etwas Neues machen was mir wirklich Spaß macht
Das darfst Du denen nicht sagen, denn das ist kein Grund um eine Umschulung zu bekommen. Du musst das mit Deiner Psyche oder anderen Dingen begründen.
So, gehe jetzt arbeiten, falls Rückfragen sind, stelle sie und ich werde später oder morgen darauf antworten.
Ich wurde schon mal ausgesteuert und habe zwei Umschulungen beendet.
Ach und aus welchem Verdienst rechnet sich das Geld zusammen also von den letzten 3 Abrechnungen oder von den letzten 12 Monaten ?
Oder erst wenn es absehbar ist das ich dann kein Krankengeld mehr bekomme ?
Kurz bevor das Krankengeld ausläuft gehst Du hin und holst Dir Unterlagen.
und dann stell ich den Antrag auf Arbeitslosengeld ( dieses bestimme was die Lücke füllt ? ) oder ist das dann Übergangsgeld ?
Du musst sagen das du ausgesteuert wirst und Antrag auf ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung beantragen willst.
Und muss ich dann weiterhin zum Arzt die Au holen und vorlegen beim Amt ?
Das weiß ich nicht mehr so ganz genau, das solltest Du dann lieber den Sachbearbeiter fragen.
Sorry ich bin echt etwas hilflos momentan kenne mich 0 aus und will kein Fehler machen.
Dafür gibt es z.B. gutefrage.
Dann kann ich mit dem Amt sprechen wegen einer Umschulung??
Klar kann man das ansprechen, man sollte halt einen guten Grund haben, damit es bewilligt wird.
Z.B. dass der Beruf Dich psychisch belastet. (da sollte man ein Attest haben.
Oder wenn man zu lange aus seinem Beruf raus ist, bietet die Agentur für für Arbeit eine Umschulung an.
Während ich ALG bekomme ? Oder ist das während dem Bezug nicht möglich ?
Man muss in Bezug von Leistungen sein.
Ach und aus welchem Verdienst rechnet sich das Geld zusammen also von den letzten 3 Abrechnungen oder von den letzten 12 Monaten ?
Die letzten 12 Monate vor dem Krankengeld werden werden als Berechnungsgrundlage genommen.
Ich hab das gerade erst hinter mir. Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird wohl so berechnet als wenn du arbeitslos wirst. Ich habe das dann ca. 9 Monate bekommen und dann Harz4 im Anschluß. Bin dann zu einen Berufsvorbereitungsjahr im Berufsförderungswerk gewesen und von da anschließen in einer Teilfeldqualifizierung gelandet. Jetzt habe ich einen neuen Beruf beim alten Arbeitgeber. Das ging aber nur, weil die Psyche im Vordergrund der Erkrankung stand.
Berufsförderungswerke gibt es über ganz Deutschland verteilt und auch verschiedene Träger.
Meine Kosten hat die Rentenversicherung übernommen. Die zahlen etwas mehr (Übergangsgeld), als das Jobcenter. Da muss man einen antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" stellen und wenn der bewilligt wird steht einem vieles offen.
Ich hatte hilfe von meiner Schwerbehinderungsvertretung!
Ist vom Bruttolohn ? Wieviel % ? Und kann ich trotzdem weiterhin krank sein ? Ich fühle mich so hilflos :(
ist mir alles Zuviel leider.
bekomm ich das für 1,5 Jahre ?
Ich war krank geschrieben bis mein berufsvorbereitendes Jahr anfing. Dann habe ich die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt bekommen und konnte mit der Beruflichen Reha beginnen. Da muss man sich dann gesund melden. Du hast ja bestimmt eine Einschätzung vom Medizinischen Dienst, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst oder eben nicht.
Ich war dann ein Jahr im BFW zum Berufsvorbereitungsjahr. Dort wurde dann gemeinsam die Zukunftspläne erarbeitet. Für welchen Beruf ich mich noch eigne z.B. Es gab auch Unterstützung für alle möglichen Fragen. Also Psychologisch und Fachorientiert. Wir fanden gemeinsam heraus in welche Richtung ich dann ausgebildet wurde. Dort wurde das " ist mir alles Zuviel leider. " bearbeitet. Die helfen da wirklich! Dafür sind die ja da. Die bereiten dich wieder auf einen Stressfreien Berufsalltag vor. Das geht schrittweise und steigert sich (in deinem eigenen Thempo). Dann wurde ich nahtlos an die Umschulung vermittelt.
Die sind echt gut! Ich hatte Depressionen und war total fertig und alles nahm ich negativ. Am Ende konnte ich wieder Lebensfreude empfinden und alle meinten "Das du SO lustig bist hatten wir jetzt nicht gedacht"
Mir hat es viel gebracht.
Du musst allerdings auch bereit dafür sein.
Mein Übergangsgeld hatte sich nach meinem letzten Brutto berechnet und wieviel ich als Krankengeld vom Arbeitgeber bekommen würde. Wenn du dich beeilst, dann sparst du dir das Harz4. das ist echt ne harte Zeit gewesen. (Ein halbes Jahr.)
Ich hatte zwei Jahre bewilligt bekommen. Andere bekommen auch mehr. Das ist immer individuell. Die hatten ein Berufsvorbereitungsjahr und dann zwei Jahre ausbildung mit Prüfung vor der Handelskammer/Steuerkammer.
Wenn dein vorheriger Anspruch noch nicht erschöpft war, lebt der "Restanspruch" wieder auf. In der gleichen Höhe.
Ein neuer Anspruch entsteht erst, wenn du wieder 12 Monate pflichtversichert warst. Das ist beim Krankengeld der Fall. Dann wird auch die Höhe nach diesen letzten 12 Monaten berechnet.
Gibt es Fristen an die ich mich halten muss , wegen dem melden beim Amt weil ich weiß ja nicht , bekomme voraussichtlich bis Februar Krankengeld und dann ist das ja mit dem Krankengeld vorbei und meine Erkrankung wird vorraussichtlich noch andauern ca 1,5 Jahre
Dann wird dich die Krankenkasse voraussichtlich schon vorher auffordern, den EM-Rentenantrag zu stellen. Die Deutsche Rentenversicherung wird den Antrag dann erst einmal in einen Reha-Antrag umwandeln und dir eine Reha mit Berufsfindungsmaßnahme anbieten.
Erst der Reha-Arzt gibt dann die Empfehlung für eine evtl. Rente. Du musst nur darauf achten, dass deine AU LÜCKENLOS dokumentiert wird. Also auch das Wochenende muss einbezogen sein.
Natürlich rechtzeitig hingehen und schon mal Anträge und Bescheinigungen besorgen.
Dein Arbeitgeber muss z.B. eine Verdienstbescheinigung ausfüllen.
Du bekommst kein normales ALG sondern aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung!
Okay also habe ich vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Angerechnet auf das Brutto was ich vorher verdient habe ? Sollte ich mich beim Amt jetzt melden ?
Ja, du musst dich sogar beim Amt melden
Das ALG 1 wird nach deinem letzten durchschnittlichen Bruttolohn berechnet.
Ob du eine Umschulung machen kannst, musst du mit dem Amt besprechen.
Okay also ist das ALG1 ? Und ich habe vollen Anspruch auf das Geld ? Auch wenn ich weiterhin krank bin ? Oder nicht ?
Super das war hilfreich danke , ich verstehe nur die ganzen Begriffe nicht so ganz.
Also sollte ich mich jetzt ( also aktuell ) schon beim Amt melden ? Oder erst wenn es absehbar ist das ich dann kein Krankengeld mehr bekomme ?
und dann stell ich den Antrag auf Arbeitslosengeld ( dieses bestimme was die Lücke füllt ? ) oder ist das dann Übergangsgeld ?
Und muss ich dann weiterhin zum Arzt die Au holen und vorlegen beim Amt ?
Sorry ich bin echt etwas hilflos momentan kenne mich 0 aus und will kein Fehler machen. Dann kann ich mit dem Amt sprechen wegen einer Umschulung?? Während ich ALG bekomme ? Oder ist das während dem Bezug nicht möglich ?