Wie lange darf sich das Jobcenter bei Leistungsangelegenheiten Zeit lassen?
Hallo ihr Lieben, ich habe das Problem dass mir Kindergeld auf meine ALG II Leistungen mit angerechnet wurde, obwohl ich schon seit Längerem keins mehr beziehe. Ich habe vor 3 Wochen den letzten Bescheid der Familienkasse an das Jobcenter geschickt, mit persönlicher Mitteilung dass ich keins mehr beziehe und der Schilderung des Sachverhalts. Nun habe ich mehrmals angerufen und auch E-Mails geschrieben, um mich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen aber ich werde ständig nur mit "ist in Bearbeitung" und "es wird an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet" vertröstet. Sie haben wohl auch gesagt, dass ich alle Unterlagen dafür eingereicht habe.
Mein Hauptanliegen ist dabei nun, dass mir mein restliches Geld nicht mehr für den Rest des Monats reicht und das habe ich auch so erwähnt aber ich werde dennoch nur mit der laufenden Bearbeitung vertröstet. Darf das Jobcenter sich denn bei Leistungsangelegenheiten so lange Zeit lassen. Ich finde es eine riesen Frechheit, weil es hier um 3 Monate geht, die mir angerechnet wurden und ich kann mir kaum vorstellen, dass es so schwer ist, das einfach rauszustreichen und eine Erstattung zu veranlassen. Weiß jemand was ich da tun kann?
Ich danke euch vielmals im Voraus.
6 Antworten
Wie bei einem ganz normalen Antrag in der Regel zwischen 4 - 6 Wochen, bei Weiterbewilligungsanträgen ohne Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen in der Regel 2 - 3 Wochen.
Wenn du über keine Rücklagen verfügst, dann geh mit aktuellen Kontoauszügen zum Jobcenter, damit kannst du deine Mittellosigkeit belegen und bitte da um einen Vorschuss.
Dem Jobcenter ist das egal ob es an dir oder ihnen gelegen hat, deshalb geht die Bearbeitung auch nicht schneller.
Hast Du Kindergeld nur nicht beantragt, obwohl es Dir zustehen würde oder hast Du keinen Anspruch mehr darauf?
Das ist ein sehr großer Unterschied.
Steht es Dir zu und Du hast es eben nur nicht beantragt, dann zieht das Jobcenter das zu Recht ab.
Das kann bis zu 6 Wochen dauern.
Du solltest persönlich hingehen mit Deinem letzten Kontoauszug. Du könntest einen Vorschuß beantragen.
3 Monate, erst dann kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Aber einen Vorschuss auf künftige Leistungen kannst Du beantragen. Musst es halt nur begründen und nachweisen (Kontoauszug).
Ja stimmt, dass ist schon ein Frechheit, vor 3 Wochen die Unterlagen eingereicht, ein paar E-Mails gesendet und versucht anzurufen und dort haben tatsächlich nicht alle Mitarbeiter alles stehen gelassen und nur deinen Antrag bearbeitet.
Wenn man dir 3 Monate anrechnet, warum hast du nicht in diesen 3 Monaten schon reagiert?
Danke für die Antwort. Finde es halt irgendwie etwas unfair, dass ich jetzt extra einen Vorschuss beantragen muss, wo der Fehler ja nicht auf meiner Seite liegt. Ich habe beim Weiterbewilligungsantrag angegeben, dass ich kein Kindergeld bekomme und es wurde mir dennoch angerechnet.