Sperrzeit beim Jobcenter wegen eigenkündigung / Wichtiger grund?

Hallo liebe community.

und zwar musste ich leider bei meinem arbeitgeber nach 2 tagen kündigen. ich bin nun 2 wochen arbeitslos und suche seitdem einen neuen job als gelernter schlosser. Momentan bin ich leider nicht krankenversicher oder besser gesagt "freiwillig versichert" und soll nun ab nächsten monat 170€ monatlich beitrag zahlen. Dies ist mir leider zu viel und somit musste ich leider Hartz 4 beantragen damit die versicherungsbeiträge gezahlt werden. nun kommt die sperrzeit in kraft da ich ja selbst gekündigt habe.

Ich habe über eine zeitarbeitsfirma bei einer wertstoff entsorgungsfirma gearbeitet. kurz gesagt ein typischer müllmann der die tonnen zum auto schiebt und bei der fahrt hinten draufsteht.

Ich muss ehrlich sagen das ich es mir einfacher vorgestellt habe. besonders was das stehen hinten drauf angeht. (ich musste viel papierkrams unterschreiben wegen gefahrbereich bzw das ich dauerhaft im gefahrbereich arbeite) ich bin zwischendurch öfters mit einem bein abgerutscht und echt panik gehabt das ich noch irgendwo unter die räder komme. Die schweren tonnen zwischen den parkenden hin und her zu schieben war auch sehr anstrengend und habe leider 2-3 autos erwischt. bei 30 km/h verging mir echt der appetit hinten drauf. diese 2 tage waren im großen und ganzen sehr belastend .

nun woltle ich fragen ob dies auch ein wichtiger grund ist und ob ich eine sperrzeit evtl nicht zu befürchten brauche

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Sperrzeit
Frage zu ALG I und Zuflussprinzip

Hallo Community.

Ich möchte mal gerne etwas über das Thema Zuflussprinzip und ALG 1 in erfahrung bringen, da mein Chef nicht mehr Pünktlich meinen Lohn überweist.

  • Am 29.09. habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.

  • Es wurde mir zum 30.10. gekündigt.

  • Ich habe mich am 01.10. beim Arbeitstamt Arbeitssuchend gemeldet. Laut Sachbearbeiterin bin ich dann ab dem 31.10.14 Offiziell in ALG 1.

  • Mein Arbeitgeber zahlt mir, auch laut Arbeitsvertrag geregelt, den Lohn immer am letzten tag des aktuellen Monats. Allerdings ist dem so seit 2 Monaten nicht mehr. Eigentlich hätte ich meinen jetzigen Lohn für September, spätestens am 30.September erhalten. Aber er ist immernoch nicht auf meinem Konto :(

  • Da das Theater schon im Juli und August so war ( Da kam der Lohn immer erst im Folgemonat zum 03. / 04. ) Bin ich mir 100% sicher , dass der Oktober Lohn, für den Oktober, erst irgendwann im November eintreffen wird, wo ich offziell im ALG1 bezug sein werde.

Zu diesem Thema möchte ich noch ergänzend hinzufügen :

Ich bin seit Anfang September Arbeitsunfähig. Ab dem 15. Oktober werde ich Krankengeld erhalten von der Krankenkasse. Dies aber nur bis zum 30.Oktober, also rund 2 Wochen. Denn ab dem 31.Oktober bin ich wieder voll Belastbar und Arbeitsfähig. Ich werde also für die letzten beiden Oktober Wochen von der Krankenkasse Geld bekommen. Allerdings weis ich noch nicht wie das läuft, und WANN das Geld auf meinem Konto eingehen wird.

Es ist ja 1x der Lohn von meinem Arbeitgeber für 2 Wochen und einmal das Krankengeld von meiner Krankenkasse für 2 Wochen. Jetzt weis ich wie gesagt nicht, wer mir wann was Überweisen wird. Kenne diesen Ablauf nicht. Vorausgesetzt, beide Gelder kämen im November...oder nur das von meinem Arbeitgeber..oder wie auch immer :

Beim ALG2 weis ich, dort gilt das Zufluss Prinzip. Bei ALG1 .... ? Mein erstes ALG1 werde ich laut Sachbearbeiterin am Freitag, 28. November erhalten. Rückwirkend für den November. Mein Lohn/Krankengeld kommt vielleicht dummerweise ebenso im November auf mein Konto FÜR den Oktober. Wie ist die Sachlage in diesem fall ?

P.s. Da mein ALG2 eigentlich zu wenig ist, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, müsste ich ALG2 zzgl beantragen. Allerdings fehlen mir "nur" 50 Euro. Das kann ich mir ausleihen. Also würde ich ALG2 dann erst ab Dezember beantragen, falls ich das bis dahin noch müsste. Falls mir aber seitens ALG1 alles angerechnet würde, kann ich ja auch gleich ALG2 beantragen...ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine..

Liebe Grüße

Paolina

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt
Ausbildung / Umschulung mit dem Bildungsgutschein vom JobCenter - Finanzielle Förderung zusätzlich zum ALG II?

Hallo gutefrage.net-Community!

Mein 27-jähriger Bruder befindet sich seit 4 Wochen in einer 18-monatigen schulischen Vollzeit-Umschulung (in seinem Fall ist es eine Erstausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Abschluss) die vom JobCenter mit dem Bildungsgutschein gefördert wird.

Er erhält während der Umschulung monatl. ALG II in Höhe von 744 Euro. 340 Euro gehen davon schon für seine Miete weg. Es bleiben ihm unter'm Strich somit 404 Euro zum Leben übrig (ausgenommen die Fahrtkosten zu seiner Bildungsstätte hin + zurück). Das ist enorm wenig!!! Selbst die Flüchtlinge bekommen nur geringfügig weniger als er und wenn er sich für eine Ausbildung im dualen System entschieden hätte, also arbeiten in einem Unternehmen und Berufsschulunterricht im Wechsel, wäre er finanziell deutlich besser gestellt. Er hätte Anspruch auf Schüler-BAföG, u./o. BAB, Wohngeld etc. Selbst sein Bildungskredit-Antrag wurde abgelehnt, da die Bildungsstätte dafür nicht den Förderungsrichtlinien entspricht.

Sowas ist meiner Meinung nach eine Lücke im Sozialsystem!

Unsere Eltern wollen (und brauchen) ihn finanziell nicht unterstützen und ich kann es momentan leider auch nicht, da ich mich selbst noch im Studium befinde.

Frage: Worauf könnte er vielleicht noch Anspruch haben um ein weniger mehr Geld im Monat zu haben?

Nebenjob ist ausgeschlossen, denn alle Einkünfte über 100 Euro werden ihm vom JobCenter angerechnet (lohnt sich nicht) und er hat schulisch jetzt eh viel zu ackern :-S.

Kredit, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Förderung, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Bezahlt das Jobcenter bewerbungsbilder?

Ich hatte hier schon ein paar mal bei ähnlichen Fragen gelesen, dass einigen Leuten vorgeworfen wurde, dass sie allen auf der Tasche liegen. Also ich habe mich während meines Studiums selbst finanziert. Bin jetzt pleite, weil ich während meiner Abschlussarbeit nicht arbeiten konnte. Jetzt habe ich ein gewisse Phase, die ich überbrücken muss, bevor ich einen entsprechenden Job finde. Ich habe null Euro auf dem Konto und auch keine Eltern die mich unterstützen könnten.

Ich habe mich vor drei Monaten arbeitssuchend gemeldet und hatte auch schon einen Termin beim Jobcenter. Der Mann war sehr nett, konnte mir aber nicht helfen, da ich noch immatrikuliert war. Er sagte mir, dass wenn ich exmatrikuliert bin, ich Ihn sofort anrufen solle, damit das ganze schnell über die Bühne geht. Erst ist aber jetzt circa einen Monat lang nicht ans Telefon gegangen. Dann habe ich bei der Zentrale angerufen. Die Frau hat immer sowas gesagt wie "Sie wollen den Herrn xx sprechen? Der ist gerade nicht da, was wollen sie denn von dem?". Also, dass klang so, als ob er da sei, Sie Ihm aber den Rücken frei halten wollte. Nach dem dritten Anruf habe ich Ihr gesagt, dass ich Ihn aber dringen sprechen müsste. Sie meinte, dass ich die ausgefüllten Unterlagen einfach in den Briefkasten werfen solle und wo das Problem wäre?

Er hat mir selbst gesagt, ich solle Ihn anrufen und könnte direkt vorbei kommen. Ich meine es geht hier um Steuergelder, keine Ahnung warum man sowas am Telefon bespricht ? Jedenfalls meinte er zu mir, dass ich ggf. Bewerbungsfotos bezahlt bekommen könnte. Also gibt es dafür bestimmte Anträge oder so? Ich kann verstehen wenn hier jetzt welche sagen, dass könne man doch selbst bezahlen. Aber im Moment habe ich nicht mal ein Hemd für die Bilder, noch Geld diese zu bezahlen. Und je schneller das klappt, desto eher bin ich auch im Job, wovon alle was haben.

Kennt sich Jemand mit dem Jobcenter aus und weiß was ich tun kann? Ich bin wieder zu meinen Eltern gezogen im Moment. Die Werden mich aber auch nicht durchfüttern können. Kann ich da auch irgendwas beantragen, also für die Kosten die ich bei denen verursache?

Arbeit, Geld, Arbeitslosengeld, Ausbildung, arbeitslos, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Änderungsbescheid vom Jobcenter bei 100€-Job: wie darf ich die 30€ Versicherungspauschale verstehen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungen bei ALG2: Ich erhalte seit mehreren Monaten ALG2. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Minijob begonnen, bei welchem ich 100€ im Monat, was dem monatliche Freibetrag entspricht, verdiene. Als Antwort auf meine Änderung der Geschäftsverhältnisse habe ich heute also vom JobCenter ein Änderungsschreiben meiner Leistungen erhalten, welches mir bescheinigt, dass diese 100€ Freibetrag registriert wurden. So weit, so gut. Doch wurden mir auch meine Leistungen um 30€ gekürzt. In der Auflistung, wie sich mein monatlicher Anspruch zusammensetzt, steht jetzt ein Betrag von 30€ als Versicherungspauschale (unter "weitere Absetzungen"), welcher dort vorher nicht als solcher verzeichnet war. Kann mir das einer erklären? Am Telefon war mal wieder lediglich eine total überreizte, inkompetente Frau, welche mir weder helfen wollte noch dazu in der Lage schien.

Es wäre toll, wenn mir jemand erläutern könnte, was es damit auf sich hat und ob das so legitim ist, da ich dadurch ja quasi lediglich 70€ nebenher verdiene.

Ich bedanke mich schonmal für hoffentlich qualitative Antworten,

Beste Grüße, Oliver

PS: könnte man mir die 60€, welche nach deren neuer Rechnung in den letzten zwei Monaten, seit ich den Job habe, zu viel gezahlt wurden, in Rechnung stellen und somit zurück verlangen?

Arbeitslosengeld, ALG, ALG II, ARGE, Jobcenter
Zur Freundin ziehen, Arbeit kündigen?

Huhu, Also mein Mitbewohner möchte ausziehen und alleine kann ich mir die aktuelle Wohnung leider nicht leisten. Ich habe schwerwiegende Probleme mit meinen Arbeitsgeber. Bezahlt keine Nachtarbeit und neuerdings hat er Kameras angebracht die mich bei meiner Arbeit überwachen. (Deswegen wollte ich ohnehin einen Anwalt kontaktieren) Hatte ihm auch schon mitgeteilt es sei nicht erlaubt, aber geändert hat sich nichts. Trotzallem selbst wenn ich für dreimonatige Rückgängig mein Anspruch auf eine Vergütung geltend mache und ihn sogar auf Schadensersatz wegen der unerlaubten Überwachung verklage würde er mich nicht kündigen. Er ist schlicht und ergreifend auf mich angewiesen und wenn ich dort nicht mehr arbeite muss es selbst 24h tun möchte und genau das möchte er auch nicht. Genau da liegt auch mein Problem. Ich möchte weg und bin nicht glücklich. Mein Mitbewohner will wie gesagt ausziehen und meine Freundin 300km von mir entfernt würde mich aufnehmen. Nur da ist der Punkt. Wenn ich selbst kündige bekomme ich vom Arbeitsamt doch eine Sperre oder nicht? Ich kann es mir nicht leisten eine Sperre zu erhalten, weil ich auch noch laufende Kosten habe die gedeckt werden müssen. Ich werde mich zwar vor Ort schon bewerben, aber man weiß schließlich nie.

Kann ich zum Arbeitsamt jetzt schon gehen und mich arbeitslos melden für in drei Monaten? Bzw. sie darüber schon informieren damit ich keine Sperre erhalte und auch die Umstände meiner Arbeit erzählen?

Fakt ist ich müsste mir ohnehin eine neue Wohnung suchen. Meine Freundin verdient mehr als ich und hat genügend Platz. Ich bin total unzufrieden mit meiner Arbeit und werde mich Montag wohl auch krank melden, weil ich einfach nicht unter diesen Bedienungen arbeiten kann. Ständig von zwei Kameras aufgenommen zu werden die auf einen gerichtet sind und jede noch so kleinste Regung sogar aufzeichnen. Es macht mich schlicht und ergreifend fertig. Hinzu kommt allgemein die Unzufriedenheit die ich habe und der schlechte Stundenlohn von 9,50 die Stunde bei 48 Stunden die Woche und überwiegend Nachts, Samstag, Sonntag und Feiertagen ohne irgendwelche Zuschläge. Und trotzdem hab ich noch Angst zu kündigen, weil ich aktuell nichts Neues hab und die Sperre von Arbeitsamt ein gewaltiger Genickschuss wäre. Ich muss ja auch den Umzug bezahlen und einen Kredit den ich am laufen habe etc. Hab natürlich Erspartes aber leider nicht genug, weil ich erst drauf zugreifen musste wegen einem Vorfall.

Was bleibt also? Mich bei meiner Freundin durchschnorren und mir alles bezahlen lassen oder die bessere Alternative eine Arbeit vor Ort zu suchen und dann gleich dort anfangen. Jedoch was ist wenn ich wirklich bis dato nichts finde?

Irgendwer eine Idee?

Arbeit, Umzug, Arbeitslosengeld, arbeitslos, Jobbörse
Ich möchte ausziehen, aber meine Mutter lässt mich nicht?

Hallo, ich bräuchte einen Rat bei folgendem Problem:

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung. Sie bekommt Arbeitslosengeld 2 und ich habe nach meiner Lehre eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angefangen (40-Stunden-Woche). Ich verdiene zwar nicht besonders viel, habe aber somindestens 1.100,00 EUR netto im Monat. Mittlerweise wird es für mich immer schwieriger, da das Geld zwar an sich gerade noch so reicht 2 Leute (also mich und sie) durchzufüttern + Miete, Strom, Heizkosten, Versicherung oder Essen, jedoch bleibt für mich selber nicht mehr viel übrig. Während ich versuche sehr bescheiden zu sein und keine üblichen Aktivitäten nachgehe wie Feiern, Urlaub/Wegfahren, Fitnessstudio, Kino oder andere Dinge die Geld kosten, gibt meine Mutter im Monat allein schon mehr als 100 EUR für Zigarettenschachteln aus. Dazu kommt noch, dass ich jedes Wochenende 250 - 400 überweise an sie. Zwar wird natürlich auch Essen, Miete, Strom...etc. damit gezahlt, jedoch kann es doch wohl nicht angehen, dass ich immer nur mein Geld dafür hin und her schiebe. Dazu kommt noch, dass ich ihr immer Geld geben muss, damit sie ihre Ratenzahlungen bezahlen kann, mit denen ich nichts zu tun habe. Zudem kauft sie sich auch gerne mal irgendwelchen "Schnick Schnack" für die Wohnung. Auch hat sie schon vor längerer Zeit einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank machen lassen, wo monatlich 50,00 EUR von Ihrem Konto auf ein Sparbuch wandern. Ein weiterer Faktor ist, dass sie für ihr Handy eine Geldkarte hat, wo ich von meinem Geld auch mehrmals im Monat 15,00 EUR drauflade, sobald die Karte "leer" ist. Klar bekommt Sie noch ALG 2, jedoch habe ich im Monat kaum noch was übrig. Währnd ich wegstecke lebt sie über ihre Verhältnisse. Leider ist in dem knappen Jahr in dem ich jetzt arbeite, so gut wie kein Geld übrig geblieben. Ich würde gerne mit dem was noch übrig geblieben ist, entlich eine eigene Wohnung beziehen (so 2-Raum, 40 - 50 m², 250 - 350 kalt) jedoch behauptet sie, wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und ich dürfte erst mit 25 ausziehen (Ich bin erst 21 Jahre, lässt euch nicht von meinem User-Namen irritieren). Meine Frage ist, könnte ich einfach eine Wohnung mieten hinterrücks und Adieu sagen? Schließlich ist sie beim Jobcenter gemeldet. Ich halte es einfach nicht mehr aus, da unser Verhältnis sowieso immer angespannt war.

P.S. Bevor welche Schreiben: "Du wirst auch alleine nicht viel haben" blablabla. Mir ist im übrig bewusst, dass der Weg zur eigenen Wohnung sehr hart sein kann, aber jeder muss da mal durch. Und sicherlich werde ich auch nicht viel haben alleine. Aber alleine schon, dass mit dem Geld, was ich habe keine 2. Person mitgefüttert werden muss, welche sogar noch unnötige Geldausgaben mit sich bringt, habe ich schon ein bisschen mehr. Vielleicht wäre die Miete meiner Wohnung teuer, aber dafür ist keine weitere Person im Haus die raucht und da sind schon 100 EUR im Monat.

Vielen Dank an alle, die mir Helfen können.

Familie, Miete, Arbeitslosengeld, Alltag, Arbeitsamt, Wohngeld
Verpasster Jobcenter-Termin - Was nun?

Ich bin seid Jahresanfang Arbeitslos und bewerbe ich sowohl über das Jobcenter als auch initiativ. Ersteres ohne Erfolg, letzteres mit regelmäßigen Vorstellungsgespräche. Wertende Kommentare; insbesondere zu meiner Arbeitslosigkeit, sind unerwünscht und werden gemeldet.

Letzten Monat habe ich einen Termin zu einem Seminar verpasst. Besagter Termin wurde mir vor einer Ewigkeit ausgehändigt, vor knapp 3 Monaten, und seid dem ist nicht nur viel Zeit ins Land gezogen, sondern auch sehr viele Bewerbungsgespräche und andere Termine, zwischenzeitlich sah es sogar so aus als hätte ich Arbeit gefunden; woraufhin ich meinen Seelenfrieden mit der Vorstellung machen musste die nächsten Jahre auf Montage zu verbringen - ich habe es also ganz einfach im allgemeinen Stress vergessen.

Nun hatt mir meine Sachbearbeiterin einen Anhörungsbogen dazu mitgegeben. Sie hatt selbst Verständnis dafür gezeigt und mir den Eindruck vermittelt ich müsse mir keine großen Sorgen machen. Ich solle da irgendetwas reinschreiben; das wäre nur eine Formalität. Wie genau ich das erklären soll weiß ich allerdings nicht. Menschlich kommen wir gut aus und ich bin dort als kooperativ und aktiv arbeitssuchend bekannt. Ich denke, wenn sie es irgendwie vermeiden kann, wird sie mir keine Probleme machen. Wie formuliere ich ihr also meine Antwort?

Verhalten, Arbeitslosengeld, Psychologie, Büro, Amt, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV
Sind die Weiterbildungen der Agentur für Arbeit sinnvoll?

Hallo zusammen, ich habe gerade eine etwas schwierige Situation und bitte um eure Einschätzung der Problematik. Folgende Situation: Ich habe im Juli meine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen, wurde nicht übernommen. Ich wollte mich eigentlich beruflich orientieren, etwas anders machen. Ich intressiere mich sehr für Tourismus und Reise, wollte eigentlich immer im Reisebüro arbeiten. Ich bin jetzt aber zu dem Entschluss gekommen, dass ich doch weiter als Industriekaufmann arbeiten will. Momentan bin ich arbeitslos gemeldet, (seit Anfang Oktober) das heißt ich beziehe Arbeitslosengeld. Nebenbei arbeite ich im Krankenhaus (das ist so ein Aushilfsjob wo man den Patienten mal was zu Trinken gibt und solche Sachen) Nebenbei bewerbe ich mich natürlich. Heute musste ich zum ersten mal zum Arbeitsamt, den Berate welcher mir zugewiesen wurde fand ich nicht so sympatisch, hat mich gleich zur Fortbildung geschickt (Ich darf ja als unter 25 Jähriger nicht bis 10 Uhr jeden Tag schlafen und dann daheim rumgammeln) Meine Eltern haben sowieso kein gutes Verhältnis zum Arbeitsamt, meine Mutter war mal arbeitslos und wurde auch nicht so gut behandelt... Die Weiterbildung welche ich machen soll ist "Wirtschaftsenglisch" Meine Frage jetzt: Sind so weiterbildungen vom Arbeitsamt sinnvoll? Ich frage das deshalb, weil ich echt am überlegen bin mich vom Arbeitsamt abzumelden, dafür eben mehr im Krankenhaus zu arbeiten (momentan darf ich ja nur 150 Euro dazuverdienen), und dafür mich eben weiter eigenständig zu bewerben. Das daheimsitzen macht mich echt wahnsinnig, so könnte ich eben mehr arbeiten, wenn ich kein Arbeitslosengeld beziehen würde, dafür hätte ich diese Weiterbildung halt nicht. Mein Englisch ist nicht das beste, ich hatte zwar ne eins im Abschlusszeugnis der Beurfsschule, aber das war auch sehr leicht da. Ich denke wenn ich mit Kunden ein Verkaufsgespräch auf Englisch führen müsste, hätte ich schon meine Probleme. Die Weiterbildung geht 10 Wochen, jeden Tag von 8 - 15 Uhr (außer Wochenende) Man erhält da wohl auch ein Zertifikat, hat da jemand Erfahrung ob mir das bei der Bewerbung von Vorteil sein könnte? Oder kann ich mir das sparen? Ich würde mich echt gerne Abmelden und durch den Nebenjob meinen Lebensunterhalt finanzieren, der Nebenjob in dem Krankenhaus macht mir auch sehr viel Spaß, weil ich da mit Leuten zu tun. Und der Verdienst wäre nur geringfügig weniger (da ich noch daheim wohne hab ich eh nicht so viele Ausgaben). Aber natürlich will ich den Nebenjob nicht Hauptberuflich machen, daher muss ich eben auch auf die Weiterbildung schauen. Aber ich weiß eben nicht, ob das so dringend nötig..Ich hab einfach das Gefühl, das mich der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt als jemand ansieht, der nur daheim rumsitz und nix arbeiten will. Und so jemand bin ich definitiv nicht... Also was meint ihr? Lieber weiterhin Leistungen vom Amt beziehen und die Weiterbildung machen, oder mehr in dem Nebenjob arbeiten und die Weiterbildung sein lassen?

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Wie bekommt man eine zweite Erstausstattung für fehlende Gegenstände?

Hallo zusammen...

Ich bin vor ca 2-3 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen. Wir haben damals die Erstaustattung beantragt, da es sich für uns beide um unsere erste eigene Wohnung gehandelt hat. Das JobCenter hat dies aber, mit falschen Begründungen abgelehnt, unter anderem dass ich angeblich vorher bereits eine eigene Wohnung gehabt haben soll, was jedoch nicht Stimmt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir dagegen geklagt haben. Und uns behilfsweise hier und da etwas besorgt haben oder von Verwandten geliehen bekommen haben.

Da die Gerichte leider sehr lange brauchen, bis ein Termin stattfindet, hat sich das ganze über 2,5 Jahre hingezogen, aber vor knapp 2 Wochen hat die Verhandlung dann endlich stattgefunden und wir haben auch gewonnen. Das Jobcenter wurde dazu verpflichtet, uns die Kosten die wir für die einzelnen Möbel bezahlt haben zu erstatten und uns Gutscheine für die Neuanschaffung der geliehenden Gegenstände auszustellen, wie z.B. der Waschmaschine.

Im allgemeinen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden, jedoch sind 1-2 Sachen nun noch offen. Wir hatten damals den Herd nicht mit beantragt bzw. auch keinen gekauft, da der bereits in der Wohnung vorhanden war (gehört dem Vermieter).

Jedoch hat sich in den 2-3 Jahren auch einiges geändert und wir sind mittlerweile Eltern geworden. Deswegen haben wir eine neue größere Wohnung gesucht, da diese einfach zu klein geworden ist. Das Jobcenter hat dem Umzug auch genehmigt und zugestimmt. In der neuen Wohnung ist aber kein Herd mehr vorhanden und unseren jetzigen können wir nicht mitnehmen, da er dem Vermieter gehört und nicht uns. Ich hatte das beim Gerichtstermin zwar angesprochen, jedoch meinte die Richterin, dass wir den dann noch einmal extra beantragen müssen, weil es in diesem Fall nur um die jetzige Erstausstattung in der alten Wohnung geht..

Nun lese ich im Internet aber überall, dass man eine zweite Erstaustattung nicht genehmigt bekommt oder es auch nicht genehmigt wird, wenn es sich nicht um die 1 Wohnung handelt.. Und im allgemeinen mag das ja auch verständlich sein, denn wenn man etwas in der 1 Wohnung schon gehabt hat, sollte man davon ausgehen können, dass man dies in der 2 Wohnung auch noch benutzen kann. Bei uns ist es aber nun einmal der spezielle Fall, dass der Herd dem Vermieter gehört und wir deswegen doch einen neuen brauchen für die neue Wohnung.

Weiß jemand, wie ich das nun regeln kann, ohne dass dies wieder in einem 2 jährigen Gerichtsprozess endet?

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Erstausstattung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe

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