Arbeitslosengeld bewilligt, einen Tag später Versagungsbescheid?

Guten Abend, Also der Fall ist,.. ich wurde Anfang November von meinem Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt, habe mich dann direkt beim Arbeitsamt ab dem 1.12. Arbeitssuchend gemeldet...ich sollte von meinen letzten beiden Arbeitsstellen eine Bescheinigung einreichen. Hab ich gemacht allerdings falsch.. ich habe darunter verstanden das ich bescheinigen soll das ich dort gearbeitet habe, hab also Vertrag und Kündigung hin geschickt... habe dann eine Aufforderung bekommen diese Papiere (Arbeitsbescheinigungen) einzureichen und war etwas verwundert... als ich meine Unterlagen durch geschaut habe ist mir das Formular in die Hände gefallen welches diese Arbeitsbescheinigung ist... ich habe das dann an die Arbeitgeber geschickt, konnte es aber nicht zum vereinbarten Termin einreichen weil ich eins noch nicht zurück hatte, ich habe angerufen, hab die Situation erklärt und es wurde so notiert und es hieß das der Termin einfach verschoben wird und es keine Probleme geben sollte...Mitte Februar habe ich die Zusage für eine Arbeitsstelle gehabt, hab das weiter gegeben und dann kam ca 1-2 Wochen später auch schon mein Bewilligubgsbescheid. Der kam am 3.3., also gestern, das ich Arbeitslosengeld nachgezahlt bekomme von dann bis dann, der Bescheid wurde am 1.3. erstellt, heute kam dann ein Versagungsbescheid vom 28.2., dass weil ich die nötigen Unterlagen nicht eingereicht habe ich kein Geld bekomme... aber wenn ich die Unterlagen nicht eingereicht hätte könnten die das doch gar nicht ausrechnen was ich bekomme, oder lieg ich da falsch?! Kann ich mit dem Geld rechnen oder nicht? Kennt sich da jmd aus oder hatte den Fall schonmal? Die können mir das doch nicht am 1.3. bewilligen, wenn am 28.2. ein versagungsbescheid erstellt wurde... Vorallem wurde mir ja am Telefon gesagt das es keinerlei Probleme geben sollte Kann jmd helfen? Lg

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Bewilligungsbescheid
Sperre ALG I wegen Nichtverfügbarkeit nach Umzug?

Hallo! Mir ist Arbeitslosengeld 1 gestrichen worden wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit. Diese Mitteilung erhielt ich von der Agentur für Arbeit (kurz AfA) ca. einen Monat nachdem ich meine neue Anschrift nach dorthin angegeben habe. Allerdings war es so, dass ich für einen Monat bei meinem Sohn gelebt habe. Diese Anschrift habe ich umgehend der AfA bekannt gegeben. Am 1. des nächsten Monats sollte ich in meine neue Wohnung einziehen können. Dort gab es aber unvorhergesehene Renovierungsarbeiten, so dass ich zwar schon die Meldebestätigung vom Vermieter hatte, aber noch ein paar Tage wegen der Arbeiten bei meinem Sohn und Schwiegertochter geblieben bin. Als es dann zum Auszug kam, habe ich vier Tage später der AfA meine neue Anschrift mitgeteilt. In dieser Zeit kam auch Post von der Agentur für Arbeit mit Bewerbungsvorschlägen. Zu diesen Vorschlägen hatte ich mich auch beworben und auch Antworten bekommen. Es gab also keine Postretoure an die AfA. Dennoch habe ich eine Zahlsperre für 4 Tage bekommen mit der Begründung „Nichtverfügbarkeit“. Nähere Angaben, was damit gemeint ist, habe ich mit einem Einschreiben angefordert. Eine Antwort dazu gab es erst ca. 5 Wochen später. Für den Widerspruch hat man 4 Wochen Zeit. Das heißt, man könnte Widerspruch einlegen, weiß aber noch nicht genau, worum es geht. Dadurch dass eine neue Tätigkeit gegen Ende des Monats aufgenommen wurde, habe ich noch das gesamt ALG für einen Monat erhalten, so dass von der AfA Geld zurückgefordert werden musste. Selbstverständlich habe ich den Betrag für die 4 Tage zurückbehalten und nur den Betrag, welcher tatsächlich zurückgezahlt werden musste, auch zurücküberwiesen. Aufforderungen zur Rückzahlung erhielt ich ständig. Meine Briefe nach dort mit Kopien der in der fraglichen Zeit erhaltenen Post, Antworten zu meinen Bewerbungen und auch Mails wurden nicht beantwortet. Wer hat ähnliche Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht und wie ist es ausgelaufen? Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung und für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Arbeitslosengeld, Sperre
Verlängert sich Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 durch eingeschobene Krankheitsphasen mit Krankengeld?

Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragestellung: Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und bin leider längerfristig arbeitsunfähig erkrankt. Jetzt läuft die 6-Wochenfrist ab, in welcher mir das Arbeitsamt das ALG 1 während der Krankenphase weitergezahlt hat. Jetzt, bei fortschreitender Krankheitsdauer, folgt das Krankengeld. In einigen Monaten würde, ohne fortdauernde Krankheitsphase, das ALG 1 auslaufen und ich müsste ALG 2 / Hartz 4 beantragen. Das wäre eine erhebliche zusätzliche nervliche Belastung zu meiner eh schon schwierigen Krankensituation. Meine Frage nun: Verschiebt sich das Bezugsende, also die Anspruchszeit von ALG 1 evtl. durch die Krankengeldbezugszeit nach hinten ? D.h. wenn ich z.B. 2 Monate Krankengeld anstelle ALG 1 beziehe, dass dann das Ende von ALG 1 und damit der Hartz 4 Antrag erst 2 Monate später fällig wären ? Oder läuft der Anspruchszeitraum von ALG 1 auch während des Krankengeldbezugs weiter und damit unabhänig vom Krankengeldbezug ab ? Das heisst das Ende der Bezugsdauer ALG 1 würde dann unabhängig vom Krankeitsfall unwideruflich feststehen. Kann mir das jemand schlüssig beantworten ? Wie gesagt, es geht mir hier nicht um die Frage, ob ich jetzt aktuell vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld lebe, wie hoch das ist usw.; mir gehts rein darum, ob während des Krankengeldbezugs die ALG1-Anspruchszeit sozusagen "ausgesetzt" ist und nach Krankengeldbezug wieder "einsetzt"; das Krankengeld also faktisch wie ein "verlängertes" ALG 1 wirkt oder nicht. In den vielen Webseiten zum Thema Arbeitslosengeld und Krankengeld stehen zwar alle möglichen guten Ausführungen und Ratschläge, aber auf meine konkrete Frage fand ich nirgendwo eine wirklich schlüssige Antwort.

Arbeitslosengeld, Krankengeld
ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.

Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.

Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.

Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.

Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.

Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.

Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.

Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?

Vielen lieben Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?

Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?

Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsagentur, Widerspruch
Nach Abbruch 1 jähriges Berufskolleg anspruch auf ALG1 - Sperrzeit?

Hallo zusammen,

Ich mache gerade mein 1 jähriges Berufskolleg und ich weiß das ich die Probezeit nicht bestehe. ich habe auch festgestellt das diese Schule eine komlett falsche Richtung ist. Es ist eine technische Schule, also Hauptfach Physik. Ich hatte nicht gedacht das es so schwer sein wird, weil ich damals in Physik eigentlich nicht so schlecht war. Da ich alleine wohne beziehe ich gerade Bafög und nun haben wir noch ein paar Arbeiten die wir schreiben müssen bevor wir das Halbjahreszeugnis bekommen, aber egal was für Noten ich bekomme selbst wenn ich noch einser schreibe (was sehr unwahrscheinlich ist) würde ich das nicht mehr rumreißen können.

Nun finde ich es ziemlich sinnlos noch in die Schule zu gehen, und würde mich liebend gern einfach abmelden, aber wie sieht es den eigentlich mit dem Arbeitslosengeldanspruch aus.Da ich bevor ich mein Berufskolleg angefangen habe. 13 Monate Vollzeit gearbeitet habe steht mir ALG 1 zu.

Ich frage mich nun wie das mit der Sperrzeit genau läuft, man muss sich ja 3 Monate vorher Arbeitslos melden aber woher sollte ich schon 1 Monat nach Schulanfang wissen das ich raus fliege? Kann ich die Schule nun abbrechen oder muss ich wirklich bis zur Zeugnissausgabe warten, bis die Schule mich raus wirft? Weil so ein Schulabbruch wie eine Kündigung gesehen wird. Oder wie wird das genau ablaufen? Mit was muss ich rechnen?

Arbeitslosengeld, schulabbruch
Erwerbsminderungsrente beantragen oder nicht?

Ich bin seit Juni 2016 wegen Depression krankgeschrieben, muss jetzt wegen Aufforderung der Krankenkasse eine Reha beantragen. Frist läuft 17.01.17 ab. Vermutlich wird die Krankenkasse dafür sorgen, dass die Reha schnellstmöglich realisiert wird. Im Mai werde ich 58 und ich wollte mich danach erst arbeitslos melden weil der Anspruch dann 24 Monate beträgt. Meinen Arbeitsplatz habe ich Ende Juni verloren und man muss sich spätestens vor dem Ablauf eines Jahres arbeitslos melden, sonst verfällt der Anspruch komplett.

Ich hätte jetzt gerne gute Ratschläge über das weitere mögliche Vorgehen. Ob ich nochmal arbeiten gehen kann, kann ich selbst nicht eindeutig beantworten. Ich habe ziemlich viel mitgemacht bei meinem letzten Arbeitgeber, bei dem ich 25 Jahre beschäftigt war. Nicht umsonst geht es mir nervlich jetzt so schlecht.

Vermutlich habe ich die besten Chancen auf EU-Rente bei einem befürwortenden Abschlussbericht der Rehaklinik. Ich würde aber gerne zumindest den Anspruch auf ALU noch stellen, denn der Anspruch bleibt mir soweit ich weiß für 4 Jahre erhalten und ich werde nie mehr so viel verdienen, sprich auch weniger ALU erhalten.

Was wäre denn die geschickteste Vorgehensweise? Wie schwer oder leicht wird die EU-Rente evtl. verlängert? Ich war noch nie in so einer Lage, habe 40 Jahre non stop Vollzeit gearbeitet und drehe jetzt ziemlich am Rad vor lauter Gedanken wie es weitergeht.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld
Zu wenig Gehalt ausgezahlt bekommen was tun?

Hey Leute ich sitze zurzeit ziemlich in der Klemme. Ich möchte kurz mal meine Situation erklären: Ich war jetzt seit September in einer Zeitarbeitsfirma angestellt, nun wurde ich im November eine Woche krank und es kam die Kündigung für den 6. Dezember. Ausserdem war ich wegen fehlenden Einsatz 1 Woche zuhause aber da ich 35std auf dem Zeitkonto hatte dachte ich diese Woche würde mir bezahlt werden. Ich habe mich beim Arbeitsamt schon arbeitslos gemeldet, aber der antrag konnte noch nicht angenommen werde, da ich meine Arbeitsbescheinigung erst im Januar bekomme. Jetzt kommt die Sache: Mir wurden für den letzten Monat nur 480€ ausgezahlt. Das ist grade mal die Miete und ich weiß einfach nicht was ich tun soll. Kla ich werde mich nächste Woche direkt informieren wieso es so wenig Geld geworden ist und alles, aber mein Problem ist dass ich weiß dass ich diesen Monat kein Geld mehr sehen werde und ich nicht weiß wie ich diesen monat überleben soll. ich kann mir leider auch ichts leihen. Weiß jemand eine möglichkeit wie man über die Runden kommen kann? Ich bin echt nurnoch verzweifelt..tut mir leid dass ich mich nicht deutlicher Ausdrucken kann ich hoffe ich bekomme hier hilfreiche Tipps! Vielen Dank schonmal!

Edit: So Leute ich habe meine Lohnabrechnung bekommen. Mir wurden KEINE Krankheitstage bezahlt und 15Std vom gehalt "abgezogen" für das Arbeitszeitkonto! Ausserdem wurden die Krankheitstage als FEHLTAGE eingetragen! Was kann ich tun, falls die sagen sie hätten nie eine Krankenmeldung bekommen? Ich habe sie IMMER abgegeben einmal per Post dann Persönlich!!!

Geld, Gehalt, Arbeitslosengeld, Lohn, Zeitarbeit
Muss ich dieses Jobangebot annehmen?

Hallo zusammen,

ich bin seit Oktober arbeitssuchend und bekomme ALG 2. Letzte Woche bekam ich einen Vermittlungsvorschlag. Dieser ist meiner Meinung nach eine Katastrophe angesichts meiner Qualifikationen. Erstens: Zeitarbeit. Zweitens: Callcenter. Drittens: Teilzeit. Viertens: Arbeit bis 22 Uhr und 4 Tage im Monat Wochenendarbeit.

Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht faul und ich möchte auch nicht vom Staat leben, ohne etwas dafür zu tun. Aber ich möchte keinen Job machen, der mir absolut nicht liegt. Und Callcenter liegt mir nicht. Ich bin ein unsicherer, schüchterner Mensch und überhaupt nicht kommunikativ.

Außerdem ist es, wie bereits erwähnt, viel zu wenig angesichts meiner Qualifikationen. Ich bin 28 Jahre alt, gelernter Industriekaufmann, staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent und habe Fachhochschulreife. Aus diesem Grund habe ich in der Bewerbung auch eine Gehaltsvorstellung angegeben, die für Berufe wie Industriekaufmann, Bürokaufmann usw. durchaus üblich sind mit einem guten Abschluss, aber fürs Callcenter natürlich zu hoch.

Nun, die Zeitarbeitsfirma hat das aber nicht davon abgehalten, mich trotzdem einzuladen. Mir wurde aber bereits mitgeteilt, dass sie meinen Gehaltswunsch nicht erfüllen können, sondern dass es 9,60 Euro die Stunde gibt. Man fragte mich, ob ich mir das trotzdem vorstellen könne und ob ich trotzdem zum Gespräch kommen will. Da ich keinen Ärger mit dem Jobcenter haben will, sagte ich erst einmal Ja.

Aber wie gesagt, eigentlich finde ich dieses Jobangebot überhaupt nicht angemessen für mich. Was denkt ihr, sollte ich jetzt tun? Wenn ich die Zeitarbeitsfirma darüber informiere, dass ich dieses Angebot nicht annehmen will, weil es meiner Meinung nach zu wenig Gehalt angesichts meiner Qualifikationen ist, bekomme ich dann Ärger?

Arbeit, Beruf, Bewerbung, Job, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Jobsuche, Vorstellungsgespräch
Wohngeld Bearbeitung dauert 6-8 Wochen?

Hallo zusammen, ich hab ein Problem, nicht das ich davon eh schon genug hätte. Also, ich bin seit 05.10. arbeitslos, habe mich auch ordnungsgemäß arbeitssuchend und los gemeldet. Dann hat erstmal die Bearbeitung von dem Arbeitslosengeldantrag ewig gedauert, da der AG sich mit der Arbeitsbescheinigung schön Zeit gelassen hat. Habe am 15.11. Das 1. Arbeitslosengeld bekommen, ich bin alleinerziehend und komme mit 800 Arbeitslosengeld nicht aus. Habe also zusätzlich Wohngeld beantragen wollen, bin dann also zur Wohngeldstelle, da ich noch nie sowas beantragt habe wusste ich also nicht was alles dafür benötigt wird, bin also dahin da wollte die nette Dame das ich noch eine Bescheinigung von JA brauche das ich eine Beistandschaft beantragt habe, eine Schulbescheinigung und den Bewilligungsbescheid von der Arge den ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht hatte, heute hatte ich einen Termin bei der Wohngeldstelle um diese Unterlagen nachzureichen, den Rest hatte ich ja schon, dachte ich, nun teilte mir die Dame mit das ich noch eine Meldebescheinigung von der Gemeinde und einen Mietbescheinigung vom Vermieter bräuchte, super hätte mir die Trulla ja schon beim letzten Mal sagen können 😠 nunja auf meine Nachfrage wie lange die Bearbeitung dauern würde, meinte die ernsthaft 6-8 Wochen???!!! Ich habe dann gefragt was ich bis dahin machen soll? Ich kann ja nicht aufhören zu existieren??? Sie meinte dann ich könnte ja Aufstockung beim Jobcenter beantragen, wobei dann aber der Antrag auf Wohngeld hinfällig wäre und ob mir was zustehen würde, wüsste sie nicht. Ich habe dann gefragt ob es nicht sowas wie ein Überbrückungsgeld oder ähnliches geben würde, dies verneinte die Dame. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr was ich noch machen soll? Mein Kind hat diesen Monat Geburtstag 😢, mein Auto muss zum TÜV und ich bin pleite!! Es piept mich einfach nur an, dieser Willkür ausgesetzt zu sein! Ich habe zwar eine gute Aussichten auf eine neue Stelle ab Dezember aber das ist eben noch nicht sicher. Vielleicht kann mir ja jemand helfen? Danke schon mal 🤗

Arbeitslosengeld, alleinerziehend, Sozialamt, Wohngeld
ALG I - Urlaub?

Hallo liebe Gutefrage.net-Community,

meiner Mutter wurde das ALG I gestrichen, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Zu den Hintergründen: Meine Oma ist an Alzheimer erkrankt und lebt im Ausland. Da meine Mutter die einzige Familienangehörige ersten Grades in unmittelbarer Nähe ist, musste sie dorthin fliegen, auch weil ihr sonst eine Gefägnisstrafe drohte, da sie ihre Mutter ,, im Stich gelassen" hat. Die Lage war/ist sehr prekär, da meine Oma pflegebedürftig ist. Meine Mutter hat es versäumt, der INGA-Beraterin rechtzeitig vorher bescheid zu geben. Sie hat aber trotzdem ab dem 15.10. einen neuen Job in Vollzeit, so dass sie nur 1 Monat arbeitslos ist.

Die Beraterin will von all dem nichts wissen. Für ihr ist nur wichtig, dass wir nicht ihre Erlaubnis hatten, auch wenn die Genehmigung ,,kein Problem" dargestellt hätte. Meine Mutter stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das ist das einzige, was für die Beraterin zählt und somit hat sie meiner Mutter das ALG I gestrichen.

In den Haushalt meiner Mutter leben mein kleiner Bruder und ich. Die Reise hat unsere Haushaltskasse stark beansprucht. Aufgrund der Fixkosten sind wir auf dieses ALG I angewiesen.

Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren? Wo kann ich Beschwerde einreichen?

Ich hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann.

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Beratung, Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitsamt, arbeitslos, Justiz

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