Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?
Hallo
Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.
Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.
ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
6 Antworten
sobald ich Bescheinigungen zum abgegeben hatte, bin ich immer zum Arbeitsamt gefahren, hab es persönlich abgegeben und hab mir die Abgabe des Dokuments und die Fahrtkostenübernahme durch das Amt unterschreiben lassen. Meine Beraterin war so genervt von mir, dass sie auffällig wenig von mir wollte.
zum einen kann ich mir nicht vorstellen, dass dein brief seit 10 tagen im postfach der Agentur liegt. der brief ist vielleicht vor 10 tagen zugestellt worden. Postfächer von Behörden oder auch firmen werden täglich geleert, genau wie der postausgang täglich zur post gebracht wird. du musst auch überlegen, dass du nicht der einzige bist, dessen fall beim Arbeitsamt liegt. du kannst mal nachfragen. ob du eine Überbrückung beantragen kannst, bis über den antrag entschieden ist.
Ob sie sich das vorstellen können oder nicht ist nicht von Bedeutung. wenn es die Sendungsverfolgung der Post so sagt wird es so sein.
Ein hoher Andrang rechtfertigt ebenfalls nicht, Angelegenheiten nicht zeitnah zu bearbeiten.
Du wirst rückwirkend versichert, d.h. du bist versichert.
Wenn dir das Geld ausgeht, kannst du entweder einen Vorschuss bekommen, oder Sozalhilfe beantragen, das wird dann verrechnet.
Wenn die Berbeitungszeit zu lange dauert, kannst du dich beschweren, z.B. darüber, dass die Post nicht abgeholt wird und mit dem Sozialgericht drohen, das hilft meistens... schriftlich natürlich.
Einer Bekannten von mir, die ewig auf einen endgültigen Bescheid gewartet hat, der ihr eine Nachzahlung beschwert hätte, wurde vom JC selbst geraten, sich zu beschwerden, Beschwerden würden sofort berbeitet. Ht sie dann gemacht und binnen einer Woche war der Bescheid da und das Geld auf dem Konto.
Wer des öfteren mit Behörden zu tun hat, der weiss das die alles machen, nur keine Einschreiben abholen.
Auf Anraten des Arztes? Warum hat er sich nicht erstmal krankgeschrieben?
Zu kündigen war die denkbar schlechteste Entscheidung, selbstverständlich wird jetzt geprüft ob eine Sperrfrist zulässig ist - und das dauert seine Zeit.
Dann hättest du dich wieder krankschreiben lassen können - Reha - Gutachten inklusive Überprüfung der BERUFStauglichkeit- das ist der unkomplizierteste Weg in eine geförderte Umschulung.
Einfach zu kündigen ist der falsche Weg.
Okay danke für die Info aber danach hatte ich nicht gefragt
Wie gesagt, es wird geprüft ob aufgrund deiner Kündigung eine Sperrfrist greift. Schließlich hättest du Krankengeld beziehen können.
Das dauert seine Zeit.
Ich hatte es so verstanden, das in meinem Falle nur noch geprüft werden muss, ob der Arzt tatsächlich dazu geraten hat oder ob ich das auf eigene Faust entschieden habe. Da dies tatsächlich so war, sollte keine Sperrzeit eintreten.
Natürlich war ich zuerst eine Weile krankgeschrieben aber durch erneute arbeitsaufnahme kamen die Beschwerden zurück