Angenommen ich bin unzufrieden mit meiner aktuellen Beschäftigung und möchte zum August nächsten Jahres eine Ausbildung beginnen. Würde ich jetzt kündigen, gälte das als unbegründete Kündigung und würde dementsprechend eine Sperrzeit verhangen werden? Wie verhält es sich, wenn ich bereits eine Ausbildungsstelle in Aussicht habe?