11 Monate schon gearbeitet besteht recht auf Arbeitslosengeld1?
Drück arbeitsamt ein Auge zu wenn nur noch 1 Monat fehlen würde bis 1 Jahr vollständig ist.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/andie61/1547847042449_nmmslarge__1010_276_606_606_7eb6ab34373f8476d71297aa214aa122.png?v=1547847042000)
Da fehlt noch etwas mehr als 1 Monat,und da das gesetzlich geregelt ist können die da kein Auge zudrücken
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
- Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Da gibt es nichts zu drücken, nicht umsonst gibt es die gesetzlichen ( Anwartschaftszeiten ) Regelungen im SGB - lll, wenn diese nicht erfüllt sind, dann gibt es auch nichts.
Bliebe dann nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) und da müssen die Voraussetzungen auch erfüllt sein.
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Nein.
mir fehlten 5 Tage und es wurde kein Auge zugedrückt.
Wenn du garnicht weiter weißt, such dir einen guten Arzt , lass dich ein paar Wochen krankschreiben und bezieh Krankengeld , darfst aber nicht erwähnen dass du dir nebenbei Arbeit suchst und Vorstellungsgespräche besuchst ..das darf man in der Krankschreibung eigentlich nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein da man mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss um anspruch zu bekommen
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Nicht mehr,
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
- Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
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Selbst wenn du 1 tag vor den 2! Jahren wärst. Das ist ein Amt.