ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?

Hallo,

ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.

Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.

Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen

Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.

Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.

Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?

Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?

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Wie hoch BAB?

Ich fange ab Montag eine betriebliche Ausbildung als Lagerist an und habe BAB beantragt, da vom Azubigehalt im Monat nicht viel übrig bleibt (nach Abzügen von Miete, Nebenkosten und Lebensmittel ca. 200€). Ich bin volljährig, bin ledig (kein Partner und keine Kinder), habe eine Wohnung und habe vier Monate Arbeitslosengeld I bezogen und sonst keine Leistungen vom Amt in Anspruch genommen.

Wieso kommt es trotzdem immer noch darauf an, wie viel meine Eltern verdienen? Ich bin sogar schon bald an der 30 Jahren Grenze. Meine Mutter war immer Hausfrau und mein Vater hatte einen gut bezahlten Job, ist nun Rentner.

Ich habe mit dem Amt telefoniert und bekam gesagt, dass meine Eltern auch was zugeschickt bekommen werden und es geprüft wird, ob meine Eltern mich unterstützen könnten. An sich könnten meine Eltern mich unterstützen, aber das will ich nicht. Ich will von meinen Eltern nicht abhängig sein, sondern will auf eigenen Beinen stehen mit dem Gehalt, aber eben mit etwas Zuschuss vom Amt, da mir das zusteht und ich die Voraussetzungen soweit erfülle.

Wie hoch wäre dann bei mir ungefähr der Satz bei der Berufsausbildungsbeihilfe? Weniger als die Hälfte oder sogar gar nichts?

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Durch sozialphobie unfähig zu arbeiten?

Hallo

ich habe seit 3 jahren eine sehr extreme sozialphobie... ich bin 17 und musste die 8 klasse deshalb 3 mal machen und hab jetzt meinen abschluss ... mit einem nicht sonderlich guten zeugnis da ich seit dezember letzten jahres nicht mehr zur schule gegangen bin.

ich war 2018 in einer klinik und bis vor 2 wochen ambulant in behandlung

nun ist das problem das ich ende august 18 werde und ich ja eigentlich arbeiten gehen müsste bzw eine Ausbildung anfangen müsste..

ich bin aber nicht arbeitsfähig..

meine Psychologin und ich sind uns da zu 100% einig und deshalb möchte ich ab Anfang September in eine tagesklinik

meine mutter ist davon aber überhaupt nicht begeistert da ich dann kein kindergeld mehr bekomme weil ich ja nicht arbeiten gehe..

sie weiß nicht wo sie mich melden soll

...sie hat schon bei der kindergeldstelle,der Versicherung und dem arbeitsamt angerufen und niemand weis was wir machen sollen

und arbeitslos will mich das Arbeitsamt auch nicht melden weil sie mich ja nicht vermitteln könnten

und jetzt versucht mich meine mutter zu zwingen eine maßnahme zu machen wo ich 1 jahr arbeiten gehe damit ich weiterhin geld beziehe

und sie versteht nicht das ich dazu einfach nicht in der lage bin

ich weiß nicht was ich machen soll

ist hier vielleicht irgendjemand der mir sagen könnte an wen ich mich wenden könnte? Bzw was ich machen kann?

LG lisa

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Wie helfe ich einem Obdachlosen wirklich?

Ich wurde eben von einem Obdachlosen am Hauptbahnhof einer Großstadt angesprochen und natürlich um Geld gebeten. Da ich generell davon überzeugt bin, dass in Deutschland jeder Hilfe bekommt, der bereit ist gewisse realistische Auflagen zu erfüllen (und dem Asyl gewährt wurde), gebe ich Obdachlosen normalerweise kein Geld, auch wenn ich das, so wie fast jeder, natürlich könnte.

Ich habe mich mit ihm dann eine Weile unterhalten und habe mir seine Geschichte angehört. Leider wusste ich ihm am Ende jedoch nicht besser zu helfen, als ihm von der Möglichkeit eines Insolvenzantrags zu erzählen und ihm raten zum Rathaus zu gehen, um sich weitere Informationen einzuholen, wie er seine Situation und Lebensumstände bessern kann. Ich hatte aber weiterhin den großen inneren Wunsch, ihm mitzuteilen, was er wirklich konkret machen kann und nicht nur, wo er möglicherweise besser Informationen bekommt. Deshalb möchte ich wissen, was man als Einzelperson einem Obdachlosen konkretes raten kann (und ihn auch aufzufordern das zu tun!) um ihm zu helfen, sich darum zu kümmern seine Lebensumstände wirklich zu verbessern.

Ich habe zu dem Obdachlosen im Gespräch ein gutes Verhältnis aufgebaut und wir haben uns am Ende freundschaftlich verabschiedet, mit dem Auftrag, dass er zum Rathaus geht und dort hoffentlich weitere Informationen einholt, um seine Lebenssituation zu einer besseren zu machen. Welche wirklich hilfreichen Informationen hätte ich einem gewillten Obdachlosen noch mit zur Hand geben können?

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Noch keinen einzigen euro von der Agentur für Arbeit bekommen, aber diese schreiben das alle Zahlungen eingestellt wurden, kann das sein?

Hier die kurzfassung, eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten aber sowas habe ich noch nie erlebt.

Sie wurde ende März arbeitslos und das wusste die Agentur für Arbeit, nach einem Monat in dem sie kein Geld erhalten hatte, hatte sie dann mal versucht da anzurufen, es hieß ja wegen Corona das man sich nicht melden müsste, es war aber auch unmöglich telefonisch bei dene irgendwie durch zu kommen. Auf alle Fälle habe ich ihr dann Geld geliehen und Sie meinte sie wartet mal ab und probiert es dann einen Monat später (also Anfang Juni) was wir dann auch gemacht haben... jetzt kommt der ober hammer: Ihre Sachbearbeiterin konnten wir bis heute noch nicht erreichen also haben wir mit jmd. anderem gesprochen, der sagte zu uns das sie im April abgemeldet wurde (ohne das irg. jmd uns bescheid gegeben hat) und er meinte da wäre vermekt gewesen das sie nur arbeitssuchend ist und nicht arbeitslos (das ist das erste mal das wir mit dem Arbeitsamt jemals zu tun hatten weshalb uns der unterschied erst nicht klar war). Dann musste sie quasi ab dem Tag wo wir angerufen haben des Arbeitslosengeld beantragen also ab 1.6.

Aufeinmal bekam sie dann mega viele Schreiben, tausend sachen wollten die und des haben wir alles geliefert, auf die Berufsvorschläge sind wir nicht eingegangen weil es immer in dem Bereich war, wo sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann (was sie auch telefonisch merfach mitgeteilt hat, aber die halt weiter zugeschickt hatten, wir haben uns dabei dann nix gedacht weil sie des ja dene schon zwei mal gesagt hatte)

Und jetzt kommt heute ein Brief das ihre Arbeitslosengeldzahlung gestoppt wurde weil sie sich nicht beworben hat, sie hat aber bis heute nicht einen einzigen cent bekommen, wie geht den sowas???

Ich bin völlig fertig, war gerade nur noch am heulen, und anspruch auf die Zeit vor dem 1.6 hat sie auch nicht weil ihr handy kaputt ist wo der Nachweis drauf war, dass sie dort angerufen hatte, obwohl ich des auch nicht blicke... Kann uns bitte irgendjemand helfen?

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ALG1 Bestandsschutz? Weiterbewilligung nach Beschäftigung eines alten ALG1 Bescheid?

Hallo,

ich wurde zum 31.05.2020 ordentlich in der Probezeit gekündigt. Arbeitsaufnahme war der 01.01.2020 und bin derzeit auf der Suche nach einem neuen Job.

Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt und nun einen Bewilligungsbescheid erhalten. Dieser stellt eine monatliche Auszahlung fest, die für mich in der Höhe nicht nachvollziehbar ist und ich möchte Widerspruch einlegen. Dafür möchte ich vorab prüfen lassen, ob der Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist und ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Nach meiner Ausbildung, die im Juli 2019 endete, bezog ich bis zu meiner Festanstellung am 01.01.2020 ALG1 

Fragestellung 1

In den letzten 12 Arbeitsmonaten bis Kündigung habe ich brutto ‭15.177,59‬ Euro verdient (12x Gehalt, das sind geteilt durch 12 also 1.264,79 € monatlich.

Laut dem offiziellen Online-ALG-Rechner der Arbeitsagentur (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,58 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 586,20 €.

Wird der letzte Monats Brutto zurückgerechnet also 2.800,00€ kommt man laut dem Rechner auf (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 92,05 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 1104,90 €.

Wie wäre die Berechnung richtig. Das tatsächliche brutto der letzten 12 Monate oder der letzte Monats Brutto zurückgerechnet? 

Fragestellung 2

Die AA kommt in ihrem Bescheid aber nur auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,03 € und einen Leistungsbetrag täglich von 19,23 € und letztlich eine monatliche Zahlung von 576,90 €

Laut persönlicher Information einer AA-Mitarbeiterin handel es sich nur um einen Weiterbewilligungsbescheid des ALG1 das ich nach meiner Ausbildung erhielt meiner Ausbildung. Da ich keine vollen 12 Monate gearbeitet habe. Ich habe beide bescheide verglichen und es ist eins zu eins derselbe. Komme ich da irgendwie raus? 

Es heißt ja:

3.2. Bestandsschutz

Der Bestandsschutz sichert die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit, wenn zwischenzeitlich ein schlechter bezahlter Job angenommen wurde. Dadurch kann die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte Beschäftigung beendet werden, ohne dass die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit verringert wird.

Ich bitte darum, nach den gemachten Angaben die festgestellte Höhe meines ALG1-Anspruchs zu überprüfen und mir mitzuteilen, ob ein Widerspruch angebracht ist. Bzw. es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren?

Danke und freundliche Grüße

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