Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

Hallo!.

Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.

Die Miete steigt ab dem 1. September.

Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?

Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.

Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.

Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,

Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.

Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.

Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.

Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.

Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?

Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.

Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.

Grüße

Matthias

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Mobiler Verkaufsstand, welche Anträge?

So moin, ich hab ne coole Idee, aber in Deutschland braucht man für alles eine Genehmigung...

Folgendes, ich bin 17, im Besitz einer A1-Führerschein, besitze eine saubere Führungszeugnis, komme aus Ungarn (EU-Land, also macht nichts aus) hab aber eine deutsche Wohnsitz.

Ich möchte gerne eine Piaggio APE TM zulegen, mit mein Führerschein kann ich den auch problemlos führen, und den zum mobilen Verkaufsstand umrüsten. Im Grunde genommen wäre es eine mobile Getränkestand erstmal, also Cola Fanta etc. aus Glasflaschen. Meine Gedanken wären auf der Ladefläche Kühlschränke zu befestigen, Getränke kalt halten und halt zu verkaufen.

Verkaufen würde ich im Prinzip von neben dem Fahrzeug, da auf dem Fahrzeug ja kein Platz ist, außer halt für die Sachen...

Der Verkauf würde im Grunde genommen überall erfolgen, Strand, Straßenrand etc., dementsprechend brauch ich ja ne Reisegewerbekarte, und eine Sondernutzungserlaubnis. Ich muss ja auch Gewerbe anmelden ist ja klar.

Also zuerst wäre die Frage, wo und wie ich diese Unterlagen beantragen kann, bzw. ob das mit 17 überhaupt funktioniert (müsste eigentlich, beim Gewerbe anmelden muss ich halt eine Businessplan etc. präsentieren...).

Brauch ich sowas wie feste Verkaufszeiten? Oder feste Verkaufsorte? Was ist wenn ich in der Nähe von Messen aufschlage, dann am nächsten Tag am Strand, wieder mal dann woanders?

Zunächst hab ich die Idee weiterentwickelt, wie würde es sich verändern wenn ich, ABGEPACKTES Eis oder zum Beispiel Bier in Flaschen auch verkaufen würde? (Ausschankgenehmigung?).

Wie ist es mit Steuer, brauch ich sowas wie eine Kasse?

Ich hab echt versucht zu rechechieren aber irgendwie bezieht sich das alles auf Berlin, es würde in MV stattfinden...

Also es wäre halt echt verdammt cool wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

(Wie es dann mit Gewinn und Rentabilität aussieht ist ne ganz andere Frage, ich will halt auch die Erfahrung machen auf eigene Kosten und Verantwortung was zu machen, aber halt im legalen Rahmen... )

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Wie oft kann man ein Renovierungskosten Antrag beim Jobcenter stellen?

Ich bin seit neustem zu meinem Freund gezogen und wir würden gerne mal Renovieren, weil das hier schon seit fast 10 Jahren nicht gemacht wurde! Unsere Vermieterin weigert sich, die Wohnung überhaupt anzuschauen... Daher habe ich mal im Internet geschaut und jetzt schon oft gelesen, dass ich als ALG II Empfängerin einfach einen Antrag stellen kann und eine Pauschale bezahlt bekomme.

Hier mal ein Link: https://www.hartz4hilfthartz4.de/renovierungskosten-jobcenter/

Ich habe bereits eine Liste erstellt mit all den Materialien, die wir benötigen. Nun ist es auch so, dass es hier in der Küche gar keinen Vernünftigen Armaturenanschluss gibt, d.h. wir haben in der Küche zwar einen neuen Wasserhahn gekauft aber gar nichts wo man ihn anschließen kann! Vermieterin weigert sich auch hier etwas zu tun! Kann ich da die benötigten Sachen für einen Anschluss(nur zwei Eckventile) auch in den Antrag schreiben? Gehört doch mit zur Renovierung, oder?

Nun ist meine Frage: Wie oft kann ich eigentlich solch einen Antrag stellen? Sagen wir mal, wir ziehen nach 5 Jahren wieder aus und möchten/müssen aber unsere neue Wohnung auch Renovieren. Dürfte ich dann diesen Antrag noch einmal stellen oder geht das nur einmal?

Und hat vielleicht jemand genauere Informationen wie so ein Antrag aussehen soll? Ich weiß zwar, dass er formlos ist aber was muss da genau rein? Ich habe die Materialien in Stichpunkten aufgelistet und die benötigte Menge dahinter geschrieben. Ich denke so sollte es gut sein, oder?

Ich bedanke mich schon mal bei allen Antworten!

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