wie lang braucht ein Arbeitslosenantrag zur bearbeitung?

4 Antworten

Das liegt ganz beim bearbeiteten Sachbearbeiter und wie schnell die erforderlichen Unterlagen verfügbar sind. Aber Anspruch auf Zahlung hast Du vom Tag an an dem Du dich arbeitslos gemeldet hat. Die genaue Abrechnung wie viel Du bekommst kann allerdings erst erfolgen wenn die Aktenlage gesichert ist.

Kommt darauf an was du beantragt hast,wenn es Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit ist und du alle benötigten Nachweise und Belege abgegeben hast,dann sollte es nicht länger als 6 Wochen dauern,normalerweise weniger !

Hast du aber einen auf ALG - 2 beim Jobcenter gestellt,dann kann das zwischen 4 - 6 Wochen,aber auch mal mehrere Monate dauern,dann müsstest du einen Vorschuss beantragen,wenn du die Zeit nicht aus Vermögen überbrücken könntest.


KarinKugele 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 20:09

Arbeitslosengeld  das sind schon 6 wochen 

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isomatte  01.12.2015, 20:34
@KarinKugele

Dann würde ich morgen ab 8.00 - 18.00 ( Mo - Fr ) mal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 anrufen,evtl.kannst du da schon eine Auskunft bekommen,warum du noch keinen Bescheid hast !

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KarinKugele 
Beitragsersteller
 02.12.2015, 13:25
@isomatte

hab ich gemacht  jetzt weiß ich warum das noch nicht geklappt hat da hat was gefehlt  :-(

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Das kann dir der Sachbearbeiter sagen.


KarinKugele 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 13:00

ich warte jetzt schon 6 wochen auf mein geld

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Healzlolrofl  01.12.2015, 13:02
@KarinKugele

Ich war (hier in der Schweiz) 3 Monate vor 4-5 Jahren mal Arbeitslos und da ging es innerhalb von 2-3 Tagen. Ich denke da ist irgendwas schiefgelaufen. Ruf dort am besten nochmal an.

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Healzlolrofl  01.12.2015, 13:04
@emily2001

Das weiss ich eben nicht, deswegen schrieb ich "(hier in der Schweiz) und "Ich".

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ZuumZuum  01.12.2015, 13:05
@KarinKugele

Du hast Anspruch auf Zahlung ab dem Tag an dem Du dich arbeitslos gemeldet hast. Ich würde mal nach einem Vorschuß fragen und mich erkundigen woran es liegt das die endgültige Abrechnung noch nicht erfolgt ist, evtl. fehlen noch Unterlagen die Du oder dein Ex-Arbeitgeber beibringen mußt. 

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