Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

Leistung, Einkommen, ALG II, Antrag, Berechnung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung
Was tun um versetzt zu werden?

Guten Tag. Ich schildere euch jetzt eine etwas ausführlichere Situation die mir wirklich sehr ernst ist.

Ich bin zur Bundeswehr gegangen mit dem Gedanken, "das ist mein Traumberuf, da habe ich Spaß dran und es ist absolut das was mich glücklich macht" . Grundausbildung war super und selbst wenn es manchmal echt heftig war, macht es weiterhin Spaß und ich wollte nichts anderes mehr machen. Jede Woche von zu Hause weg sein war überhaupt kein Problem und ich habe mich absolut wohl gefühlt. Jetzt bin ich seit 6 Wochen versetzt in die neue Einheit. Dort gefällt es mir absolut nicht, ich spiele mit dem Gedanken zu kündigen weil ich unglücklich bin und mich nicht wohl fühle dort. Früher habe ich mich gefreut sonntags wieder zur kaserne zu fahren. Jetzt heule ich nur noch wenn ich zu dieser kaserne muss und habe absolut keine Motivation, und das kann es meiner Meinung nach nicht sein. Ich zweifle seit diesen 6 Wochen an meiner Zukunft bei der Bundeswehr. Ich bin unglücklich und will dort auf keinen Fall bleiben. Das liegt absolut nicht an der Bundeswehr, das Gefühl hatte ich vorher ja nicht. Das liegt nur am neuen Standort. Dort fühle ich mich unglaublich unglücklich und unwohl , sodass ich keine Lust habe sonntags zurück zu fahren.. Es macht mich teilweise so fertig dass ich jeden Sonntag Abend im Bett auf stube liege und dran denke zu kündigen, hätte ich vorher nie getan.. Gibt es eine Möglichkeit so wieder zurück in die alte kaserne versetzt zu werden? Dort fühle ich mich wohl , war glücklich und wollte SAZ und Feldwebel machen. Das will ich momentan aber absolut nicht.. Wer ist mein Ansprechpartner in solch einer Situation?

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