Personalausweis und Reisepass beantragt aber nicht abgeholt?
Hallo Community,
vor ca. 4 Monaten hab ich mein Reisepass und mein Personalausweis neu beantragt. Beides ist wahrscheinlich schon lange fertig gemacht worden. Ich habe es einfach total vergessen.
Glaubt ihr ich erhalte die Papiere noch, wenn ich hingehe, meine alten Papiere abgebe und das neue Reisepass und Personalausweis einfordere? Oder muss das alles neu beantragt und bezahlt werden?
Mfg
10 Antworten
Die werden natuerlich nicht entsorgt,also hingehen und abholen. LG gadus
Bei uns werden die Papiere bis zum Ablaufdatum aufbewahrt. 4 Monate sind also absolut kein Problem!
Du musst schon reichlich naiv oder gehemmt, wenn du hier bei GF fragen musst, was wir in deinem Fall "glauben". - Warum rufst du nicht einfach bei deiner Gemeindeverwaltung an, um zu fragen? - Die allein können dir die richtige Auskunft geben.
Wirst es schon noch erhalten. Sollte dein derzeitiger Perso bereits angelaufen sein, wirst du evtl ein Bußgeld zahlen müssen, da du dich in den letzten Wochen nicht ausweisen konntest, wozu man ja verpflichtet ist.
Man ist nicht verpflichtet sich auszuweisen würde so oft kontrolliert ohne Ausweisdokumente dabei zu haben und es ist nie etwas geschehen
Quatsch !!!
Stapf' dahin, zahl' deine Gebühren & du kriegst deine Papiere !
Fertig ist der Lack 😉
Ehrlich.....solche Menschen wie du, machen mich richtig grantig.
" Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiß was..."
Darum ging es überhaupt nicht in der Frage & obendrein brauchst du mich nicht mit deinem Halbwissen belehren.
Denn 1. hat sich der " Postersteller " für die Gebühren nicht im Geringsten interessiert & 2. ist deine Aussage nicht korrekt.
Solche Aussagen findet man im Regal unter B.
B wie Bullshit !!!
Nur so am Rande lieber F1anti... Ranzino hat da vollkommen recht. Es gibt keine gesetzliche Regelung wann die Gebühr für den Ausweis bezahlt werden muss. Also entweder schon bei der Beantragung oder bei der Abholung.
Und eben genau aus diesen Gründen, verlangen die meisten Meldebehörden die Gebühr schon bei der Beantragung. Wann sie dies machen ist den Behörden selbst überlassen.
Oft genug kommt es vor, das ein Antragsteller die Dokumente nicht abholt, weil er sie doch nicht mehr benötigt, oder er verstirbt, bevor er sie abholen kann.
Wie du im übrigen der Frage entnehmen kannst, hat auch der Fragesteller seine Gebühr bereits bei der Beantragung bezahlt.
Die Gebühren werden aus genau diesen Gründen schon bei Antragstellung fällig. :)
Falsch. Nur weil man sich nicht sofort ausweisen kann gibt es kein Bußgeld. Ab dem Tag der Beantragung des neuen Ausweises, ist sie im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes, auch wenn dieser noch nicht bei der Behörde abgeholt worden ist.