Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ans Gericht gestellte Anträge (in unserem Fall habe ich beantragt, dass die Gegenseite keine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme bekommen soll, Begründung wurde ebenfalls geschrieben), schriftlich beantwortet und bearbeitet werden müssen?

Die Krankenkasse beantragte am 12.12.2018 Fristverlängerung bis 12.01.2019. Ich stellte dann meinen Antrag am 17.12.2018. Bis

jetzt habe ich keine Antwort erhalten und habe heute telefonisch beim Gericht nachgefragt. Dort wurde mir nur gesagt, dass eine Frist bis Mitte Februar eingetragen ist.