ALG2 Ehepartner ist Student und bekommt Stipendium

Meine Frage ist, in wie fern wird ein Stipendium angerechnet? Stipendiengelder sind ja zweckgebunden.

Ich finde irgendwie keine eindeutigen Regelungen dazu. Auf der einen Seite steht, es wird angerechnet, auf der andren Seite steht, es darf nicht angerechnet werden, wieder wo anders steht, es muss geprüft werden, ob es anrechnungsfähig ist, außer es ist weniger als die Hälfte des Regelbedarfs (da ist mein Mann mit dem Stipendium weit drüber) und wieder ganz wo anders steht, es wird verrechnet, aber nur mit seinem Bedarf, nicht mit dem der andren BG-Mitglieder, da er ja Student ist. Das verwirrt natürlich extrem.

Bei Stipendien ist es ja in der Regel so, dass ein Teil des Geldes für das Studium und die damit verbundene Forschung usw. verwendet werden muss (immerhin kann die Uni Nachweise verlangen, wofür dieses Geld verwendet wird) und ein Teil dem Lebensunterhalt dient. Diesen Teil könnte man ja nun mit dem ALG2, das ich für mich und meine Tochter bekomme, verrechnen.

Nun ist es aber so, dass laut dem Stipendienvertrag meines Mannes, das komplette Stipendiengehalt seinem Promotionsvorhaben zugeführt werden muss und nicht anderweitig verwendet werden darf. (Jedenfalls wird mit keinem Wort erwähnt, dass ein Teil davon für seinen Lebensunterhalt, geschweigedenn meinen oder den unsres Kindes, bestimmt wäre.)

Und versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, dass so wenig wie möglich angerechnet wird, oder möglichst gar nichts, es ist reines Interesse, für den Fall, dass es rechtwidrig angerechnet werden sollte. Ich nehme an, dass das JC genau das versuchen wird. Was nicht schlimm wäre, bisher ging ich davon aus, dass es so wäre und fands sehr gut, denn mit Stipendium, Hilfsjob und Kindergeld haben wir weit mehr als jetzt mit dem ALG2. Es wäre nur doof, wenn mein Mann dann ärger mit der Uni kriegt, weil er das Geld zweckentfremdet verwendet und sich vertragsbrüchig macht. Da will man sich natürlich gegen absichern.

Ich würde mich freuen, wenn es hier irgendwen gibt, der da Genaueres zu sagen kann, ich würde mir den ganzen Stress mit dem JC sparen.

ALG II, Hartz IV, Stipendium
Kontoauszüge für Erstantrag ALG II für welchen Zeitraum

Hallo! Ich hab vor ca. 3 Wochen erstmals einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt. Zum Termin der Antragsabgabe habe ich alle Unterlagen bis auf das Formblatt 'Vermögen VM' und die geforderten Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht mit der Begründung, dass ich es nicht geschafft habe rechtzeitig auszufüllen und Textstellen der Kontoauszüge zu schärzen (was ja mein Recht ist). Ich fragte die Mitarbeiterin, ob ich das einfach in den nächsten Tagen nachreichen kann. Sie bejahte und sagte, ich solle mich nicht wundern, sie müsse trotzdem einen Brief (Aufforderung) fertig machen. In diesem Brief, den ich einige Tage später erhielt, wurde ich dazu aufgefordert, die Kontoauszüge seit 01.07.2124 (ich vermute, dass es 2012 oder 2013 bedeuten soll) vorzulegen. Meine Frage: Wenn man einen Antrag nicht sofort vollständig einreicht, darf das JObcenter Kontoauszüge von so langer Zeit anfordern??? Im Internet, fand ich nur folgende Auskunft: www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554, also die Einreichung von bis zu 6 Monaten. Seitens einer Sozialberatung wurde mir gesagt, dass das Jobcenter Kontoauszüge auch bis zu 10 Jahre rückwirkend verlangen darf. Was stimmt, kennt jemand eine gesetzliche Grundlage? Gibt es die überhaupt oder liegt es im Ermessen des Sachbearbieters, wenn man so wie ich anscheinend bereits einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt hat??

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... danke schon mal im Voraus!!

ALG II, Jobcenter
Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.

Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?

Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)

Wohnung, ALG II, Amt, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, WG, Wohngeld, Wohngemeinschaft
Arbeitgeber hat meine Beiträge nicht gezahlt, Kein ALG 1!

Hallo Leute,

wie ich heute erfahren musste, hat mein ehemaliger Arbeitgeber (ein Sicherheitsdienst) meine Beiträge nicht bezahlt. Ich bin leider mitte letzten Monats Arbeitslos geworden und habe mich bei Agentur für Arbeit gemeldet. Von den gearbeiten Tagen in den letzten beiden Jahren, sah alles gut aus.

Doch dann der schock heute, nachdem ich vergeblich die Arbeitsbescheinungen angefordert habe und diese nicht von meinem Arbeitgeber bearbeitet worden sind, bin ich heute trotzdem einfach mal zum Arbeitsamt. Die sagten mir, es würde sonst auch ein "Versicherungsverlauf" ausreichen, wo drauf steht, das er die Beiträge gezahlt hat. Ich also zur Krankenkasse und siehe da...er hat rein gar nichts gezahlt.

Nun musste ich heute Hartz 4 beantragen, weil er ja keine Beiträge gezahlt hat. Was soll ich nun tun? ALG 2 würde mir finanziell sowas von das Genick jetzt brechen und ich habe die letzen 9 Monate wirklich gut verdient gehabt. Ist das rechtens? Muss ich nun wirklich das alles einfach so hinnehmen, weil der nicht gezahlt hat? Das kann doch nicht legal sein. Kann ich Ihn verklagen auf Schadenersatz oder sonstiges? Vielleicht ist ja gerade ein Anwalt online, der sich damit auskennt...ich bin wirklich ratlos gerade.

Vielen Dank im voraus

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zoll, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Gehaltsabrechnung, Schwarzarbeit, Sozialversicherung
Überbrückungszahlung vom Jobcenter

Hallo, ich habe einen Nebenjob seit dem 1.3. meinen Änderungsbescheid habe ich gestern erhalten. In dem haben die erst mal 400€ angerechnet, so weit erst mal ok. Alg 2 Leistungen würde ich gar nicht mehr mehr bekommen, nur noch mein Kindergeld und eben das vom Nebenjob, Miete wird auch nicht ganz gezahlt, da muss ich noch 40€ selber zu zahlen. So, aber mein Problem ist, ich bekomme mein erstes Gehalt erst ende April, also ende diesen Monats bekomme ich nichts, aber Jobcenter hat schon die Änderung vorgenommen. Ich war heute da gewesen beim Jobcenter, habe den das erklärt, habe auch meinen Antrag auf Überbrückungsgeld abgegeben und auch den Nachweis, dass das erste Gehalt erst ende April kommt. Da meinte doch der Typ vom JC es kann sein dass ich nichts kriege, ich solle doch wenn ich weniger als 3€ auf dem Konto habe ende des Monats zum JC gehen weil ich Mittellos bin. Hallo, das ist doch jetzt schon bereits klar dass ich auf jedenfall Mittellos sein werde weil ich kein Geld bekomme. Dann meinte er, ich soll zum Vermieter gehen und mit ihm reden dass er nicht die ganze Miete bekommen wird. Ja soweit kommt es noch oder was. Wie kann es ein dass man immer nur Nachteile hat wenn man was tut?? Bin ich denn im den Fall berechtigt dass mir das JC ende des Monats ganz normal weiter zahlt wie bisher ( also Überbrückungsgeld ) ?

Nebenjob, ALG II, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
450€ Job, Probearbeiten bei ALG I? Was muss ich beachten...

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bekomme zurzeit ALG I und habe mich selber um eine 450€ Stelle beworben. Der Arbeitgeber sagte ich solle einen Tag Probearbeiten ( unentgeldlich). Damit habe ich auch kein Problem. Nur als ich mich letztens bei der Servicehotline der Arbeitsagentur über 450€ Job Infos erkundigen wollte und ganz beiläufig sagte dass es ja noch nicht sicher sei dass ich die Stelle bekomme sondern sich das erst nach dem Tag zur Probe entscheidet, sagte die Mitarbeiterin der ARGE am Telefon ich muss das genehmigen lassen das Probe arbeiten und ich dürfte das nicht einfach so.Also verlegte ich das Probe arbeiten und musste persönlich nochmal zur ARGE fahren und wollte mir eine Bescheinigung holen wie sie mir gesagt hat aber die Mitarbeiterin vor Ort sagte mir dann das wäre erst nötig wenn ich die 450€ Stelle tatsächlich bekommen sollte. Fürs Probearbeiten wäre es nicht nötig. Jetzt hätte ich heute arbeiten müssen zur Probe aber wegen Krankheit ging es nicht. Ich habe drum gebeten das zu verschieben. Können die von der ARGE mir jetzt das Geld sperren oder irgendwas anderes machen weil sie sich notiert haben das ich Probe arbeiten soll? Ich habe mir das ja alles selbst erarbeitet bis zum Probetag. Sie hatten ja damit gar nichts zu tun. Ich habe die ARGE nur darüber informiert das ich dann an dem Tag Probe arbeiten soll. Sie sagten nur ich sol mich wieder melden falls ich die Stelle bekommen habe. Für hilfreiche Antworten bin ich schon jetzt dankbar :(

Arbeit, Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Nebenverdienst
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Jugendamt macht Hetzjagd gegen mich, ist das Legal?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand eine Antwort darauf geben:

Also, von meiner Ex lebe ich getrennt wir haben zusammen ein Kind. Da meine Ex ein Auto angezündet hat und dazu behauptet hat, dass ich das war, habe ich meinen Job verloren. Später konnte ich meine Unschud vor dem Amtsgericht beweisen. Jedoch war ich in der Zeit mittellos und konnte dem Unterhalt für unser Kind nicht nachkommen. Meine Ex hat dann mit irgendwelchen Leuten wie ich gestern mitbekommen habe bei der Unterhaltsvorschusskasse eine EV abgegeben, wo angeblich bewiesen ist, das ich im Reichtum lebe. Dieses stimmt nicht, daher hat meine Ex statt der üblichen 130 € pro Monat jetzt 2 Jahre fast 300 € von Jugendamt bekommen. Der Gerichtsvollzieher war schon bei mir und dem habe ich auch meinen Arbeitlosenbescheid vom Arbeitsamt vorgelegt. Das Jugendamt glaubt dem aber nicht, da sie der Überzeugung sind, durch meine Ex das ich im Reichtum lebe. Ich war mal Profisportler und mein Vater eben auch,aber das war mal und Geld ist nichts mehr da von damals. Jedenfalls jetzt hat das Jugendamt mein Konto sperren lassen und am Freitag muss ich deswegen beim Arbeitsamt antanzen. Die haben jetzt diese EV´s auch bekommen und wollen mich dazu anhören. Das Jugendamt hat die auch dazu bewegen können/wollen, mir mein Arbeitslosengeld zu streichen. Dürfen die so etwas überhaupt machen? das gleicht mir irgendwie wie einer Hetzjagd. Ich verstehe, das auch nicht, da ich mit dem Arbeitsamt und der Bundeswehr eine Vereinbarung getroffen habe. da ich dieses Jahr wieder eingestellt werde beim Bund. Ich bin dort in der Sportfördergruppe dann wieder. Jedoch geht "arbeiten" nicht, da ich ja 2-3 mal am Tag trainieren muss um das Hohe Leistungslevel zu halten. Daher verstehe ich nicht, dass das Jugendamt überhaupt was zu melden hat beim Arbeitsamt das ich jetzt schnell arbeiten gehen soll... Danke im vorraus

Kinder, Unterhalt, Gesetz, ALG II, Jobcenter, Jugendamt
Bafög-Empfänger, nun studierunfähig, ALG2?

Hallo,

ich weiß langsam nicht mehr weiter und wende mich deswegen an Euch.

Ich bin aktuell Bafög-Empfänger kann aber die reguläre Leistung eine Studenten in diesem Semester nicht erbringen, aufgrund einer Krankheit die mir die Kraft dafür raubt. Beim Bafög gibt es ja die 3-Monatsgrenze, sollte man also über 3 Monate studierunfähig sein, muss man darüber hinaus erhaltene Zahlung erstatten. Ich befinde mich aktuell genau an dieser 3 Monatsgrenze und weiß nicht mehr wie ich mich nun am besten verhalten soll.

In diesem Semester würde ich selbst behaupten, dass ich vielleicht 20-30% Leistung erbringen konnte, was mir aber auch erst jetzt wirklich klar wird. Davor ist es mir gar nicht aufgefallen was überhaupt mit mir los war, einen ärztlichen Attest bekomme ich da es aufgrund von Blutwerten sogar nachvollziehbar ist.

Es geht darum, dass ich möglichst nicht meinen Bafög-Anspruch verlieren möchte und darüber hinaus auch noch eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer anstrebe um die verpassten Vorlesungen dieses Semesters nachholen zu können.

Sollte ich nun für mehr als 3 Monate studierunfähig sein, müsste ich ja ggf. bereits bezahlte Leistungen erstatten und müsste dann auf das ALG 2 zurückgreifen.

Jedoch möchte ich ja gerne zumindest 20-30% des Semesters absolvieren um nicht das ganze Semester zu versäumen.

Jedoch muss ich wenn ich das ALG 2 beantrage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was jedoch theoretisch ja gar nicht möglich ist, da ich eigentlich weiterhin Student sein möchte. Dort besteht schon der erste Konflikt.

Somit müsste ich ja weiterhin Bafög beziehen. Studierunfähigkeit (über 3 Monate) wird aber direkt gleichgesetzt mit dem, dass man ALG 2 beantragen muss (wenn ich mich nicht irre). Und alles was unter 50% Studierfähigkeit liegt, wird wohl auch oft direkt als studierunfähig angesehen und somit sind wir wieder beim Satz davor. Folglich dürfte ich dann ja überhaupt keine Prüfungen schreiben.

Besteht also irgendeine Möglichkeit eine Fristverlängerung zu bekommen (möglichst ein komplettes Semester) und zumindest die Hälfte der Prüfungen absolvieren zu können ohne dass ich Probleme mit dem Bafög bekomme?

Vielleicht einen Attest der mir eine 40-50% Einschränkung bestätigt?

Schon mal vielen Dank für das Lesen!

Ich freue mich auf Eure Antworten und Anregungen.

Studium, Krankheit, Gesetz, ALG II, BAföG, Förderung
Kontopfändung - Bank überweist Gläubiger Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung...

Hallo, mein Konto wurde gepfändet bzw war es das bereits, jedoch haben wir uns damals auf eine Ratenzahlung geeinigt. Letztens konnte ich eine Rate nicht zahlen und mein Konto wurde wieder gesperrt. Daraufhin habe ich (vor 2 Wochen) auf eine Wiederaufnahme der Ratenzahlung gebeten. Als ich gestern Morgen zum Automaten ging um zu prüfen ob sich was tut, wurden 500€ abgebucht und mein Konto war wieder frei. Nach besuch bei meiner Bank, zig Telefonaten mit Gläubiger und Bank, hat sich am ende des tage herausgestellt, dass die Bank selber es veranlasst hat dieses Geld zu überweisen. ...Ich bin zurzeit arbeitslos aber die Bänkerin sagte, dass seit 2012 auch Sozialleistungen einfach weggenommen werden können. Ein P-Konto habe ich nicht und würde auch rückwirkend nichts bringen. Die Bänkerin sagte auch etwas von "nach drei Wochen müssen wir das Geld dem Gläubiger überweisen...". In Endeffekt wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Geld weg ist. Nun habe ich aber gestern auch im laufe des Tages Post vom Gläubiger bekommen, mit der Bestätigung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ich gehe damit am Montag eh zur Bank und versuche es nochmal. Könnte das denn helfen und hat jemand damit Erfahrung? Was könnte ich sonst noch tun? Amtsgericht? Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen! ...Bin seit Wochen halb am verhungern, und über Rechnungen, Miete usw wollen wir erst gar nicht reden, na ja.

DANKE!

Finanzen, Schulden, Bank, Recht, Gesetz, ALG II, Finanzwesen, Kontopfändung, Pfändung
Aufforderung zur Mitwirkung trotz Beendigung des ALG II Bezuges?

Hallo an alle!

Haben ein Problem mit dem JC!

Mein Mitbewohner hatte bis zum 30.11.2013 den vollumfänglich bewilligten Teil-Hartz IV bezogen!

Ende 10/13 hat er einen WBA zugeschickt bekommen, den er einfach nicht eingereicht hat, weil er kein Geld mehr von JC bekommen möchte! Einfach so! Man musste den ja auch kein Grund nennen, warum man nich mehr von JC Leistungen mehr beziehen möchte.

Nun hat er gestern eine "Aufforderung zur Mitwirkung" im Briefkasten gehabt.

Aus dieser geht hervor: "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Laistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."

Dazu wird er aufgefordern folgende Nachweise vorzulegen:

  • Verdienstnachweise ab Mai 2013
  • Nachwei wann die Zahlung erfolgte (Kontoauszug)

Das alles soll bis 03.01.2014 dem SB vorliegen.

Meine Frage hierzu. Ist das überhaupt noch zulässig?

Der SB bezieht sich auf die §§ 60, 66 und 67. Ich bin kein Anwalt, aber diese §§ gelten für derjenigen, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält.

Hier ist es jedoch nicht der Fall! Er will weder die Leistung beantragen noch diese erhalten. Die Leistungen wurden bezogen, aber seit dem 01.12.2013 ist damit nun Schluss.

Soll er trotzdem die Nachweise, wie verlangt erbringen? Die drohen damit Leistungen einzustellen - welche Leistungen denn? Er bezieht doch nichts mehr!

Weiß jemand, wie man in so einem Fall vorgehen soll. Warum soll man bitte denen Kontoauszüge für 7 Monate vorlegen, was ist das denn???

ALG II, SGB, Mitwirkungspflicht
ALG 2 Mehrbedarf Miete bei "Autistischem" Kind

Zu meiner Frage!

Meine Kleine Tochter (fast 4) steht am Anfang der Diagnostik des Autismus Spektrum derzeit Pflegestufe 1 und meine Große (8) hat leider ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung Pflegestufe in Bearbeitung, aber ich schätze PfST 0. jetzt habe ich mich vom Kindsvater getrennt und dann wurde mir gesagt das meine Wohnung ein wenig über dem Satz liegt und ich bitte umziehen möchte! Drängen mich aber jetzt nicht, auf Teufel zieh aus! Eigentlich also kein Problem, laut Doc, braucht meine Kurze kleine übersichtliche Räume damit sie besser zur Ruhe kommt. So stände ein Umzug eh an! ABER!!! Beim Satz der mir von der Arge zusteht, bekomme ich maximal 58qm 3 Zimmer! Büße also gute 25qm ein. Auch das ist eigentlich nicht sooo dramatisch schlimm! Wenn die Mädels nicht das Zimmer Teilen müssten! Ein eigenes Reich hinsichtlich der nächsten 10Jahre + Pubertät wäre schon ratsam besonders, weil die Kleine wirklich sehr, sehr einnehmend und anstrengend ist. Jetzt habe ich von einem Mitarbeiter einer Wohngesellschaft gehört das in solchen Fällen durchaus ein Mehrbedarf möglich ist! Auf welchen Grundlagen könnte ich selbigen ggf. geltend machen! Ich möchte ja keinen Palast,sondern nur ein kleines Räumchen für die Große.... könnte ja theoretisch die Mehrmiete übers Pflegegeld auch selbst tragen... es geht also um prinzipielle Zusage durch die Arge bis Regelsatz!

Jemand Tipps/Erfahrungen/Grundlagen!

Miete, ALG II, Autismus, Behinderung
Ermittlungsverfahren wegen Betrugs - Jobcenter!

Hallo,

ich habe jetz grad ein großes Problem. Dieses bezieht sich auf eine vergangene Problematik, und zwar folgende:

Ich habe von Juli 2011 bis Oktober 2011 einen 450 Euro Job als Schüler ausgeführt, meine Mutter hat in dieser Zeit Hartz 4 erhalten. Damals haben die uns dann damit konfrontiert und meine Mutter hat die zurückgeforderte Summe, die das Amt haben wollte, zurückgezahlt. Damit dachte ich, dass die Angelegenheit beendet ist.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Hauptzollamt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wegen Betrugs zum Nachteil des Jobcenters nach Praragraph 263 StGB.

Was soll ich nun tun? Soll ich mich dazu schriftlich äußern?

Ich hab echt keine Ahnung, was ich tun soll. Ich meine, ich war Schüler!!!! Und meine MUTTER hat hat ALG II bezogen, und nicht ich. Ich gehörte einfach nur zu dieser "Bedarfsgemeinschaft". Warum werde ich dann überhaupt deswegen belangt? Ich hab ja selber nie ALG II selbst beantragt. Weiß jemand wie da der Sachverhalt aussieht??

Und warum schicken die mir nun ein Schreiben, mit dem Inhalt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, obwohl die zurückgeforderte Summe bereits im letzten Jahr gezahlt wurde??? Ich meine, mit dem zurückzahlen der geforderten Summe ist doch die Sache erledigt. Ich habe zu "unrecht" Geld bezogen, es ist ZURÜCKGEZAHLT und damit sollte doch die Sache beendet sein" Oder??

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?

Bin echt dankbar für hilfreiche Antworten.

Vielen Dank

Lg

freaky21

ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV

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