Hallo,

ich hab mal ne Frage: Ich habe beim Antrag auf Hartz IV falsche Angaben zum Kindesunterhalt gmacht, habe einen Teil-Betrag verschwiegen. Dann als der Kindsvater eine Unterhaltsprüfung bekam (schon im ersten Monat meines Leistungsbezuges, habe ich den vollen Unterhaltsbetrag angegeben). Nun wird der KV trotzdem auf Unterhalt geprüft und vor allem, ob er mir vor dem Leistungsbezug genügend gezahlt hat und ob das Jobcenter durch eine Nachzahlung seinerseits nicht Geld für mich bekommen könnte. PROBLEM ist, die gehen davon aus, dass ich vor dem Leistungsbezug auch nur den falsch angegebenen Teilbetrag bekommen habe. Sollte der KV nun seine Kotoauszüge vorlegen, wird ersichtlich, dass ich zu erst falsche Angaben gemacht habe, die dann korrigiert habe, aber nur für die Zeit ab dem Leistungsbezug, nicht für die Zeit davor.

Ich habe also nie zu viel Leistung bezogen, aber im Antrag falsche Angaben gemacht zu der Zeit vor dem Leistungsbezug gemacht.

Was kann mir nun drohen, wenn das raus kommt?